HwREintrV - Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
- § 1 HwREintrV - Gegenstand
- § 2 HwREintrV - Abschlussprüfungen an Hochschulen und an solchen Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht dem tertiären Bereich zugeordnet sind
- § 3 HwREintrV - Abschlussprüfungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen
- § 4 HwREintrV - Antrag
- § 5 HwREintrV - Übergangsregelung
- § 6 HwREintrV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten