PolBeauftrG - Polizeibeauftragtengesetz
- § 1 PolBeauftrG - Aufgaben
- § 2 PolBeauftrG - Tätigkeit
- § 3 PolBeauftrG - Eingaben
- § 4 PolBeauftrG - Aufklärung des Sachverhalts; Befugnisse
- § 5 PolBeauftrG - Bearbeitung von Eingaben
- § 6 PolBeauftrG - Verhältnis zu Disziplinar- und Arbeitsrecht, Bußgeld- und Strafverfahren
- § 7 PolBeauftrG - Amtshilfe
- § 8 PolBeauftrG - Aussagegenehmigung
- § 9 PolBeauftrG - Wahl der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 10 PolBeauftrG - Rechtstellung und Amtszeit der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 11 PolBeauftrG - Ernennung; Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Polizeibeauftragten des Bundes; Amtseid
- § 12 PolBeauftrG - Sitz, Haushalt
- § 13 PolBeauftrG - Leitende Beamtin oder Leitender Beamter, Beschäftigte, Vertretung
- § 14 PolBeauftrG - Anspruch der oder des Polizeibeauftragten des Bundes auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
- § 15 PolBeauftrG - Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 16 PolBeauftrG - Verschwiegenheitspflicht der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 17 PolBeauftrG - Verwendung von Geschenken an die oder den Polizeibeauftragten des Bundes
- § 18 PolBeauftrG - Berufsbeschränkung
- § 19 PolBeauftrG - Berichtspflicht
- § 20 PolBeauftrG - Evaluierung
- § 21 PolBeauftrG - Inkrafttreten