SCEBG - SCE-Beteiligungsgesetz
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Teil 2
Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen
Genossenschaft, die durch mindestens zwei juristische Personen oder
durch Umwandlung gegründet wird
Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung des besonderen
Verhandlungsgremiums
Kapitel 2
Wahlgremium
Kapitel 3
Verhandlungsverfahren
Kapitel 4
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung
Kapitel 5
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes
Abschnitt 1
SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes
Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung
Unterabschnitt 2
Aufgaben
Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten
Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes
Abschnitt 3
Tendenzschutz
Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen
Genossenschaft, an deren Gründung natürliche Personen beteiligt sind
Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung
Kurz und knapp
Titel
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft
Kurztitel
SCE-Beteiligungsgesetz
Abkürzung
SCEBG
Fundstellennachweis
BGBl I 2006, 1911, 1917
Ausfertigungsdatum
14.08.2006
Stand
Zuletzt geändert durch Art. 6h G v. 16.9.2022 I 1454