TourKfmAusbV - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
- § 1 TourKfmAusbV - Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 TourKfmAusbV - Ausbildungsdauer
- § 3 TourKfmAusbV - Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4 TourKfmAusbV - Struktur der Berufsausbildung
- § 5 TourKfmAusbV - Ausbildungsberufsbild
- § 6 TourKfmAusbV - Ausbildungsrahmenplan
- § 7 TourKfmAusbV - Ausbildungsplan
- § 8 TourKfmAusbV - Berichtsheft
- § 9 TourKfmAusbV - Zwischenprüfung
- § 10 TourKfmAusbV - Abschlussprüfung
- § 11 TourKfmAusbV - Inkrafttreten
- Anlage 1 TourKfmAusbV - (zu § 6)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Sachliche Gliederung -
- Anlage 2 TourKfmAusbV - (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Zeitliche Gliederung -