WährUmStAbschlG - Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung
- Abschnitt I
Alte Ansprüche gegen Geldinstitute - § 1 WährUmStAbschlG - Geldinstitute
- § 2 WährUmStAbschlG - Ansprüche aus Reichsmarkguthaben
- § 3 WährUmStAbschlG - Verjährung von Ansprüchen gegen Geldinstitute
- § 4 WährUmStAbschlG - Erlöschen von Ansprüchen
- § 5 WährUmStAbschlG - Auslandsschulden
- § 6 WährUmStAbschlG - Leistungen aus öffentlichen Mitteln
- Abschnitt II
Alte Ansprüche gegen Versicherungsunternehmen - Abschnitt III
Sonstige Vorschriften - § 8 WährUmStAbschlG - Auflösung und Abwicklung öffentlich-rechtlicher Geldinstitute
- § 9 WährUmStAbschlG - Beendigung der Abwicklung von Geldinstituten
- § 10 WährUmStAbschlG - Tote Depots
- § 11 WährUmStAbschlG - Entschädigung nach dem Wertpapierbereinigungsschlußgesetz
- § 12 WährUmStAbschlG - Aufhebung von Rechtsvorschriften
- § 13 WährUmStAbschlG - Sonderregelung für Berlin
- § 14 WährUmStAbschlG - Berlin-Klausel
- § 15 WährUmStAbschlG - Inkrafttreten