Wer es seiner Pflicht als Vorgesetzter zuwider unterläßt,
- 1.
den Verdacht zu melden oder zu untersuchen, daß ein Untergebener eine rechtswidrige Tat begangen hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, oder - 2.
eine solche Sache an die Strafverfolgungsbehörde abzugeben,
Anwälte zum WStrG
Rechtsanwältin Ulrike Sprock , geb. Dorn
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Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz
48703 Stadtlohn
Rechtsanwalt Malte Brix
10969 Berlin