ZensG 2021 - Zensusgesetz 2022
- Abschnitt 1Allgemeine Regelungen
- Abschnitt 2Erhebungen
- Unterabschnitt 1Bevölkerungszählung
- § 3 ZensG 2021 - Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
- § 4 ZensG 2021 - Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
- § 5 ZensG 2021 - Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
- § 6 ZensG 2021 - Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
- § 7 ZensG 2021 - Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
- § 8 ZensG 2021 - Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- Unterabschnitt 2Gebäude- und Wohnungszählung
- Unterabschnitt 3Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- Unterabschnitt 4Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 14 ZensG 2021 - Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 15 ZensG 2021 - Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 16 ZensG 2021 - Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 17 ZensG 2021 - Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
- § 18 ZensG 2021 - Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
- Unterabschnitt 1Bevölkerungszählung
- Abschnitt 3Organisation
- Abschnitt 4Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
- Abschnitt 5Auskunftspflicht
- § 23 ZensG 2021 - Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- § 24 ZensG 2021 - Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 25 ZensG 2021 - Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 26 ZensG 2021 - Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- Abschnitt 6Datenschutz und Datenverarbeitung
- § 27 ZensG 2021 - Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
- § 28 ZensG 2021 - Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
- § 29 ZensG 2021 - Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
- § 30 ZensG 2021 - Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
- § 31 ZensG 2021 - Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
- § 32 ZensG 2021 - Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 33 ZensG 2021 - Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- § 34 ZensG 2021 - Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
- Abschnitt 7Schlussvorschriften