Fachanwalt für
- Familienrecht
Rechtsgebiete
- Erbrecht
- Strafrecht
Herzlich willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen.
Herr Rechtsanwalt Lippmann schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ab und entschied sich bereits in dieser Zeit für die Schwerpunkte Erbrecht und Familienrecht. Seine Zulassung zur Anwaltschaft erhielt er im Jahr 2002 und trat im gleichen Jahr in die Kanzlei Wulf & Collegen ein, in der er seinen Mandanten zudem auch als Fachanwalt für Familienrecht fachkundig zur Seite steht.
Strafrecht
Beim Vorwurf einer Straftat ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie mich umgehend. Ich stehe Ihnen bei einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft zur Seite und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für das Ermittlungsverfahren sowie für einen erfolgreichen Ausgang der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Familienrecht
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.
Erbrecht
Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Für ein Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit und informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments oder Erbvertrags, die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil, der im Übrigen auch bei einer Enterbung nicht wegfällt, sowie erbschaftssteuerliche Aspekte. Erben hingegen bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, sobald dieser Eintritt, versöhne ggf. eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob Erblasser, Erbnehmer, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter: Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil. Von meiner Erfahrung können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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Breiter Weg 31, 39104 Magdeburg
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