Ihr Spezialist für Familien- und Erbrecht
Fachanwalt für
- Familienrecht
Rechtsgebiete
- Erbrecht
- Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Über 5 Jahre Berufserfahrung
Mein Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei in Frankfurt am Main liegt in der rechtlichen Beratung, sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Privatpersonen und Familienpoolgesellschaften im gesamten Familienrecht, Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht. Aufgrund meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht verliehen.
Hierbei trete ich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie den Familien- und Nachlassgerichten in ganz Deutschland auf.
Im Rahmen meines Tätigwerdens ist mir der persönliche und vertrauensvolle Kontakt mit meinen Mandanten äußerst wichtig. Ich verstehen die Anwaltstätigkeit als Dienstleistung, so dass Sie und Ihre Interessen im Vordergrund stehen.
Erbrecht
Im Erbrecht vertrete ich in streitigen Auseinandersetzungen zwischen Miterben und bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilansprüchen oder Ansprüchen aus Vorsorgevollmachten.
Ganz besonderes Augenmerk sollte im Erbrecht jedoch auf der vorausschauenden Streitvermeidung liegen, da gerichtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Familie nicht nur ein finanzielles Risiko darstellen, sondern auch eine emotionale Belastung.
Ich gestalte daher gemeinsam mit ausgewählten Notaren Erbverträge und Testamente, Unternehmensnachfolgen und jede Art der lebzeitigen Übertragungen von privatem oder geschäftlichem Vermögen. Dabei spielt die Absicherung der Übergeber durch Wohnungsrecht, Nießbrauch und Rückübertragungsregelungen in Notfällen, wie Insolvenz, Tod und sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen eine wesentliche Rolle. Nur durch eine genau geplante und gut Vorbereitete Nachfolgeplanung kann Streit in der nachfolgenden Generation vermieden werden.
Familienrecht
Im Familienrecht vertrete ich streitige Auseinandersetzungen zwischen Ehepartnern, Verlobten und Schwiegereltern in Bezug auf Ehescheidungen und damit verbundenen Ansprüchen.
Besondere Spezialisierung habe ich mir in den vergangenen Jahren auf dem Gebiet der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen bei binationalen Ehen erarbeitet. Hierbei helfen mir nicht nur meine sprachlichen Fähigkeiten und Auslandsaufenthalte, sondern auch vertiefte Kenntnisse im internationalen Privatrecht.
Hier ist eine fachlich versierte Vorsorge, wie auch im Erbrecht, das beste Mittel gegen anstrengende und ausufernde gerichtliche Streitigkeiten im Fall einer Scheidung.
Darüber hinaus betreue ich eine Vielzahl von internationalen Ehescheidungen mitsamt den übrigen Scheidungsfolgesachen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Umgang und Sorgerecht.
Sollten Sie meine Hilfe benötigen, zögern Sie nicht mich über anwalt.de oder über meine eigene Webseite zu kontaktieren. https://rechtsanwalt-reckmann.de/ihr-termin/
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Qualifikationen und Auszeichnungen
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Fachanwalt für Familienrecht
Aufgrund meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen.
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Recht international
- Deutsches Recht
- Französisches Recht
Mitgliedschaften
- DAV, Deutsch-französische Juristenvereinigung
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