610 Anwälte für Ablehnungsbescheid | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen 6630.0491092381 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Kirsch
(06.12.2023) Gute Beratung und zügige Reaktion
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch
Kanzlei Dr. Anke Reisch, Schinzlgasse 3, 2500 Baden, Österreich 7416.606769405 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ablehnungsbescheid
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Rechtsanwalt Stephan Mager
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mager vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid
(30.03.2022) Sehr Freundlicher Kontakt und seine rechtliche Bewertung beim ersten Gespräch entsprach dem späteren Urteil. Das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Hörle
Rechtsanwalt Jakob Hörle
Grundmann Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei, Lindenstraße 61, 25524 Itzehoe 6671.8706967224 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jakob Hörle im Bereich Ablehnungsbescheid bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Hr. Hörle hat mich kompetent beraten, keine zu hohen Versprechungen gemacht und das erwartete Ergebnis vor Gericht … (17.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
Simon&Simon Partnerschaft von Rechtsanwälten, Pempelforterstr. 47, 40211 Düsseldorf 6649.701039316 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Ablehnungsbescheid hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen
Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen
Dr. Scholz & Weispfenning Rechtsanwälte, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg 7012.2360851112 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht
Juristische Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Rainer Thesen
(13.03.2024) Diesen Anwalt kenne ich seit 1995. Er ist technisch sehr kompetent und versteht die komplexen Zusammenhänge. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sportrecht
Frau Rechtsanwältin Romina R. Riechwald unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ablehnungsbescheid
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
urbanek lind schmied reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten 7366.8639467503 km
Intensive und persönliche Zusammenarbeit schafft gegenseitiges Vertrauen und gewährleistet Erfolg.
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ablehnungsbescheid
(28.12.2022) Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Olga Golik
Rechtsanwältin Olga Golik
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Fachanwältin Familienrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Olga Golik ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Frau Golik macht ihre Arbeit mit viel Engagement, gesetzeskonform und gewissenhaft... sie ist sehr zielstrebig und … (11.09.2023)
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Rechtsanwalt Marcus Henke
Sebening, Henke & Wötzel Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 17-17a, 31655 Stadthagen 6738.3162077002 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Anwaltshaftung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcus Henke gerne zur Verfügung
(24.04.2024) Im Rahmen einer komplexen Anfrage eine sehr objektive und nachvollziehbare Einschätzung der Angelegenheit in einem …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ablehnungsbescheid

Fragen und Antworten

  • Ablehnungsbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ablehnungsbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ablehnungsbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ablehnungsbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ablehnungsbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Ablehnungsbescheid ist die übliche Form, in der eine Behörde den Antrag oder auch ein sonst geäußertes Begehren ablehnt. Bescheid bezeichnet vor allem das körperliche Schriftstück, wird aber weitgehend synonym mit der inhaltlichen Entscheidung verwendet, also dem hinter dem Bescheid stehenden ablehnenden Verwaltungsakt.

Behörde entscheidet über Anträge per Bescheid

Im Verwaltungsrecht beginnt ein Verfahren von Amts wegen oder mit einem Antrag bei der zuständigen Behörde. Beantragt wird in der Regel, dass die Behörde in irgendeiner Form tätig wird, beispielsweise Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Rente gewährt, eine Baugenehmigung oder Gaststättenkonzession ausstellt, oder dass eine Hochschule den Bewerber mittels Immatrikulation zum Studium zulässt.

Wie die behördliche Entscheidung ausfällt, also ob die beantragte Leistung gewährt oder abgelehnt wird, richtet sich nach den speziellen Gesetzen. Kommt die Behörde danach zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller sein Wunsch nicht erfüllt werden kann, erlässt sie einen Ablehnungsbescheid. Die Form des Ablehnungsbescheides ist für das allgemeine Verwaltungsrecht im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Im Sozialrecht gilt stattdessen das Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch und im Steuerrecht die Abgabenordnung (AO).

Entscheidungsinhalt nach Fachgesetzen

Inhaltlich entscheiden die Behörden nach den einschlägigen Fachgesetzen. Dabei ist dieses sogenannte besondere Verwaltungsrecht weitgehend Ländersache und so je nach Bundesland verschieden. So regelt beispielsweise für Bayern Artikel 72 der Bayerischen Bauordnung, wann eine Baugenehmigung mittels Ablehnungsbescheid versagt werden darf.

Bundesweit einheitlich sind die Gesetze in der Sozialversicherung. Ob z. B. die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld zahlen kann, richtet sich nach dem SGB III, für Hartz IV gilt das SGB II. Über die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) entscheidet die Integrationsbehörde nach dem SGB IX. Eine beantragte Rente prüft die Rentenversicherung nach dem SGB IV. Liegen die dort geregelten Voraussetzungen nicht vor, ergeht der Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Integrationsbehörde.

Rechtsbehelf gegen Ablehnungsbescheide

Gegen Ablehnungsbescheide kann regelmäßig mit einer Klage vorgegangen werden. Häufig muss aber vor Zulässigkeit der Klage gegen einen Ablehnungsbescheid erst ein sogenanntes Vorverfahren mittels Einspruch bzw. Widerspruch durchgeführt werden. Welche Rechtsbehelfe statthaft sind, lässt sich der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen, die jeder schriftliche Ablehnungsbescheid enthalten sollte. Wichtig ist die Einhaltung der Frist, die sich ebenfalls aus der Belehrung ergibt.

Beim Widerspruchsverfahren bzw. Einspruchsverfahren ergeht erneut ein Bescheid. Der wird unabhängig von seinem materiellen Inhalt üblicherweise allerdings nicht mehr als Ablehnungsbescheid bezeichnet, sondern insoweit neutral als Widerspruchsbescheid bzw. Einspruchsbescheid.

Soweit mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht gegen den Ablehnungsbescheid vorgegangen wird, entscheidet dieses über den Ablehnungsbescheid in der Form, die er ggf. durch einen Widerspruchsbescheid gefunden hat, per Urteil bzw. durch Beschluss.

(ADS)

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