1.099 Anwälte für ALG II | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Lindenstr. 11, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9384900061 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke gerne zur Verfügung
aus 95 Bewertungen Meine klare Empfehlung! (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Kampe LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Ines Kampe LL.M.
Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB, Technologiepark 32, 33100 Paderborn 6745.6118939099 km
Sehr erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht - von "A" wie Abfindung bis "Z" wie Zeugnis. Erfahrung seit 2003.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ines Kampe LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Frau Kampe hat mich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vertreten. Eine bessere Anwältin hätte ich niemals finden … (16.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kothes
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kothes
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf 6645.596382303 km
Klar, auf den Punkt, ehrlich und offen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Kothes
aus 89 Bewertungen Herr Kothes hat uns auf Arbeitgeberseite während einer Teilbetriebsschließung unterstützt. Ich könnte mir für diese … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Püst
Rechtsanwalt Andreas Püst
Kanzlei Andreas Püst, Van-der-Smissen-Str. 3, 22767 Hamburg 6717.3417589236 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Püst ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Ein sehr toller Anwalt (04.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Fischer
Rechtsanwalt Sven Fischer
Kanzlei Sven Fischer, Magdeburger Str. 9, 14770 Brandenburg an der Havel 6930.8641898202 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Sven Fischer
(02.06.2021) Herr Fischer war zu einem kurzfristigen Telefontermin bereit und konnte mir umfassend über meine Möglichkeiten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka, Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen 6653.7402395422 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Karin Tloka hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(18.04.2024) Frau Tloka hat mir schnell Hilfe angeboten und ich habe den Eindruck, das meine Angelegenheit in guten Händen ist.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Koch
gut
Rechtsanwalt Mirko Koch
Anwaltskanzlei Mirko Koch, Friedrich-Ebert-Str. 12, 59425 Unna 6688.5408587772 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Koch bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 41 Bewertungen Herr Koch hat mich erfolgreich im Rechtsstreit gegen die Deutsche Rentenversicherung vertreten. Super Anwalt, sehr … (06.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Dohrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Dohrmann
Kanzlei Frank Dohrmann, Essener Str. 89, 46236 Bottrop 6643.7318069313 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Dohrmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 28 Bewertungen Top Anwalt ! Kompetent, ehrlich und verständnisvoll. Für mich als Vermieter ist Herr Dormann die erste Wahl ! Macht … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Krauße
Rechtsanwältin Maren Krauße
Rechtsanwälte Feldmann & Krauße, Wörthstr. 9-15, 46045 Oberhausen 6641.2711812451 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Maren Krauße ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
(12.10.2023) Frau Rechtsanwältin Maren Krauße viel geholfen für mich . Immer nett und freundlich!
Profil-Bild Rechtsanwältin Edda Knipker
sehr gut
Rechtsanwältin Edda Knipker
Anwaltskanzlei Dr. Strake & Knipker, Cheruskerstr. 53, 33102 Paderborn 6744.3960808947 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Edda Knipker
aus 17 Bewertungen Besten Dank an Frau Knipker für die sehr kompetente, professionelle, freundliche und verständliche Beratung. Ich kann … (15.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Fachinger
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Fachinger
Kanzlei Ulrich Fachinger, Am Wiesenhang 11, 65207 Wiesbaden 6805.4812918941 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Betreuungsrecht • Betriebliche Altersversorgung
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Fachinger
aus 12 Bewertungen Sehr gute Beratung 👍 (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider
Anwaltskanzlei Dr. Schneider & Schulze, Franzstr. 117, 06842 Dessau-Roßlau 6946.5069173179 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider
aus 7 Bewertungen Die Kanzlei Dr. Schneider ist sehr gut. Ob es Strafrecht was Herr Doktor Schneider macht oder auch Verkehrsrecht was … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Anne Klein
Rechtsanwältin Anne Klein, Am Hulsberg 11, 28205 Bremen 6677.9109315205 km
Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anne Klein ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 37 Bewertungen Alles Bestens, vielen Dank! (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Hengstler-Lindenthal
sehr gut
Rechtsanwältin Renate Hengstler-Lindenthal
RHL Anwaltskanzlei, Taunusstr. 44, 65183 Wiesbaden 6799.8443223266 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Renate Hengstler-Lindenthal ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 20 Bewertungen Ich wurde sehr gut vertreten. In der für mich sehr belastenden Situation, könnte ich mich immer auf Fr. Hengstler … (01.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Knaths
sehr gut
Rechtsanwältin Tatjana Knaths
Kanzlei Knaths Arbeits- und Sozialrecht (Bürgergeld) Betreuungsrecht ( z.b. Überprüfung Generalvollmachten u.a.)), Leopoldstr. 244, 80807 München 7117.3449991691 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Unterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Tatjana Knaths
aus 50 Bewertungen Frau Knaths hat mich zielgerichtet und ausführlich beraten. Ihre rechtssichere Klarheit lässt mich hoffen. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Harfst
Anwaltskanzlei Harfst, Heringsbrunnengasse 9-11, 55118 Mainz 6806.8765031738 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Harfst gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Sachlich, schnell. Gerne wieder. (22.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Metzlaff
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Metzlaff
Anwaltskanzlei Oliver Metzlaff, Böckenhoffstr. 1, 46236 Bottrop 6642.6474682472 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Metzlaff ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 37 Bewertungen Ich kann Herrn Metzlaff und sein Team sehr danken bei meiner arbeitsrechtlichen zeitraum . Ich wurde kurzfristig … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gehlhaar
Kanzlei Andrea Gehlhaar, Brandenburgische Str. 73, 10713 Berlin 6971.6913091918 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Andrea Gehlhaar
(18.06.2021) Verständnisvoll Versteht was von Ihrem Fach
Profil-Bild Rechtsanwältin Steffi Kristina Hübner
Rechtsanwaltskanzlei Hübner, Aachener Str. 48, 53925 Kall 6670.5367971525 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Steffi Kristina Hübner
(28.05.2024) Sehr zuverlässig und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Ringeisen
sehr gut
Kanzlei Kundler Kirnberger Klein PartG, Eisenbahnstraße 7, 66557 Illingen (Saar) 6763.2296104587 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Tanja Ringeisen
aus 13 Bewertungen Super Service gute Beratung (31.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Schlippes
Kanzlei Andrea Schlippes, Karl-Heinrichs-Ulrichs-Str. 14, 10785 Berlin 6972.9843867774 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Andrea Schlippes für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
(14.05.2024) Frau Schlippes hatte sich meinem Fall kurz und knapp am Telefon mit Sorgfalt angenommen. Besprochen wurde im …
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Schwennen
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Manuela Schwennen, Hermann-Stöber-Strasse 17, 38350 Helmstedt 6851.3997898463 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Schwennen ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 162 Bewertungen Ausgezeichnete und mitfühlende Beratung und eine gute Vorbereitung für den Gütetermin. Sehr ausführliche Darstellung … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Berg
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Anwaltskanzlei Berg, Münzstraße 9, 38100 Braunschweig 6820.5506315756 km
Fachanwalt Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sebastian Berg
aus 16 Bewertungen Herr Berg hat sogar über die Feiertage sich umgehend gemeldet und auf meine Anfragen und ggf. anwaltschaftliche … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Veit Demmig
sehr gut
Rechtsanwalt Veit Demmig
Kanzlei Veit Demmig, Caldenhofer Weg 27, 59065 Hamm 6689.8069384585 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Beamtenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Veit Demmig
aus 37 Bewertungen ich hatte ihn vor 10 j mal gehabt und war positive gestimmt und wie heute auch noch 😉.Weil ich sagen kann ohne hier … (15.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.