340 Anwälte für Anerkenntnisurteil | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Fritsch
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Rechtsanwältin Isabel Fritsch
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Anerkenntnisurteil beantwortet Frau Rechtsanwältin Isabel Fritsch
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente Rechtsanwältin (24.10.2023)
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Rechtsanwältin Christine Hugendubel
Rechtsanwälte Otto Hugendubel Emmert, Herzogspitalstr. 3, 80331 München 7118.8124788431 km
Seit 26 Jahren als Expertin im Versicherungsrecht für Sie tätig.
Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christine Hugendubel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Anerkenntnisurteil
aus 12 Bewertungen Frau Hugendubel hat mich in einer zivilrechtlichen Sache vertreten und beraten. Ich habe mich von Anfang an gut … (22.04.2024)
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Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt
Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartGmbB, Schottmüllerstraße 20a, 20251 Hamburg 6717.4319147204 km
Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Versicherungsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
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Herr Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Anerkenntnisurteil
aus 8 Bewertungen Wir sind ein in Österreich ansässiges Unternehmen und kennen Herrn RA Druckenbrodt bereits etliche Jahre, der Kontakt … (07.03.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert
Müller & Schubert Rechtsanwälte OG, Nonntaler Hauptstr. 59, 5020 Salzburg, Österreich 7233.1566901949 km
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Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Anerkenntnisurteil

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Anerkenntnisurteil

Fragen und Antworten

  • Anerkenntnisurteil: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Anerkenntnisurteil umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Anerkenntnisurteil und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Anerkenntnisurteil: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Anerkenntnisurteil sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Ein Anerkenntnisurteil ergeht im Zivilprozess, wenn der Beklagte erklärt, dass der eingeklagte Anspruch besteht und er ihn so anerkennt. Der Beklagte wird dann ohne weitere Prüfung der Forderung durch das Gericht dem Klageantrag entsprechend verurteilt. Geregelt ist das Anerkenntnisurteil in § 307 Zivilprozessordnung (ZPO).

Das Anerkenntnis ist Prozesshandlung, die von keiner Bedingung abhängig gemacht werden kann. Besteht Anwaltszwang, wie vor dem Landegericht oder Oberlandesgericht, muss auch das Anerkenntnis von einem Anwalt erklärt werden. Ohne bevollmächtigten Rechtsanwalt ergeht ggf. ein Versäumnisurteil. Ein Teilanerkenntnis und entsprechendes Teilanerkenntnisurteil ist möglich, wenn nur ein selbstständiger Teil des Streitgegenstandes anerkannt wird.

Anerkenntnis, Geständnis und Verzicht

Ein Anerkenntnis ist weniger als ein Geständnis. Beim Anerkenntnis wird der eingeklagte Anspruch des Klägers anerkannt - wie eine Forderung von 100 Euro. Dagegen betrifft ein Geständnis nur einzelne Tatsachen, beispielsweise dass eine Unterschrift unter einen Kaufvertrag gesetzt wurde. Ob sich daraus schon ein fälliger Zahlungsanspruch ergibt, ist mit einem Geständnis noch nicht geklärt. Stattdessen könnten auch Mängelrechte oder Ähnliches entgegenstehen. Entsprechend kann bei einem Geständnis über einzelne Tatsachen kein zivilrechtliches Urteil ergehe, bei einem Anerkenntnis der Klageforderung schon.

Gegenstück zum Anerkenntnisurteil ist das Verzichtsurteil. Hier erklärt der Kläger den Verzicht auf einen zunächst geltend gemachten Anspruch. Hier wird die Klage, ebenfalls ohne weitere Prüfung durch das Gericht, auf Antrag des Beklagten abgewiesen. Ist die Rechtslage weniger eindeutig und einigen sich die Parteien irgendwo dazwischen, wird regelmäßig der Prozess per Vergleich beendet.

Kosten des Anerkenntnisurteils

Durch das Anerkenntnis lassen sich Kosten sparen, wenn keine realistische Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Zum einen reduzieren sich die Gerichtskosten, da ein Anerkenntnisurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe auskommt. Das spart dem Gericht Arbeit und wird mit einer Gerichtskostenreduzierung um zwei Drittel belohnt.

Zum anderen können durch ein Anerkenntnisurteil die Kosten dem Kläger auferlegt werden, obwohl der den Prozess gewinnt und damit eigentlich einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Beklagten hätte. Voraussetzung ist aber ein sogenanntes sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO. Dabei darf der Beklagte keinen Anlass zur Klage gegeben haben und muss den Anspruch sofort anerkennen.

Aus Klägersicht sollte, selbst wenn im Einzelfall rechtlich nicht notwendig, vor jeder Klage ein Schreiben, eine Mahnung oder Abmahnung erfolgen. Dadurch kommt der Schuldner und spätere Beklagte regelmäßig in Verzug und hat auch bei einem späteren Anerkenntnis vor Gericht die Prozesskosten zu tragen.

(ADS)

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