414 Anwälte für Asyl | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mihail Grinberg
Kanzlei Grinberg, Ludwig-Richter-Str 7, 42329 Wuppertal 6666.4765942356 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Mihail Grinberg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Asyl
(02.11.2022) Нужна помощь в получении внж
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Robert Ziolkowski
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Robert Ziolkowski
Rechtsanwaltskanzlei Ziolkowski, Jakobstraße 5a, 02826 Görlitz 7147.7565904796 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Robert Ziolkowski bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Asyl
aus 15 Bewertungen Arbeit sehr gut und unterstützt einen über den Auftrag hinaus 😊 (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Lutz
sehr gut
Rechtsanwältin Elisabeth Lutz
Kanzlei Elisabeth Lutz, Olgastraße 57 a, 70182 Stuttgart 6931.6765763668 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Lutz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Asyl
aus 12 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Lutz hat mich bei der Scheidung schnell und kompetent beraten und vor Gericht vertreten. :) (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwälte Kuhlmann, Kleine Büning & Jacobsmeyer, Nienberger Kirchplatz 8, 48161 Münster 6656.9066370544 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Asyl
(11.09.2020) Wir sind eine 6-köpfige Familie haben 6 Jahre alt in Deutschland, die 4 Kinder sind in der Schule und wurden hier in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier
Jakobsmeier & Bröring Rechtsanwälte, Jahnstraße 16, 49413 Dinklage 6656.9399244569 km
Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier bietet im Bereich Asyl Rechtsberatung und Vertretung
aus 110 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden. Zu jeder Zeit war ich gut über alle Vorgänge informiert. Die Informationen kamen immer direkt … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Giese
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Giese
Kanzlei C. Giese, Grenzstr. 153, 46045 Oberhausen 6641.7001825022 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Asyl hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Giese
aus 43 Bewertungen Für alles, was Frau Giese für mich getan hat, möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Nach fast 6 Monaten ist es mir … (19.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Asyl

Fragen und Antworten

  • Asyl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Asyl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Asyl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Asyl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Asyl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) genießen in ihrem Herkunftsland politisch verfolgte Personen. Als einziges Grundrecht steht das Asylrecht nur Ausländern zu. Grundsätzlich muss der Asylantrag im Einreiseland gestellt werden. Das heißt, wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereist ist, erhält in Deutschland regelmäßig kein Asyl. Stattdessen muss der Asylsuchende den Antrag in dem ersten sicheren Drittstaat stellen, in den er eingereist ist. Zuständig für Asylfragen in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Anspruch auf Asyl hat, wer wegen seiner politischen Überzeugung im Herkunftsland verfolgt worden ist bzw. dem bei Abschiebung dorthin Verfolgung droht. Zudem gibt es sogenannten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn Leben oder Freiheit wegen der Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht ist. Als Verfolgung gelten insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das kann die Anwendung von Gewalt, Diskriminierung durch unverhältnismäßige Strafverfahren oder diskriminierende Strafen sein. Dabei müssen die Maßnahmen nicht zwingend von einer Behörde, einem Gericht oder der Polizei ausgehen. Auch mangelnde Hilfe von staatlicher Seite kann im Einzelfall einen Asylanspruch auslösen, wenn Gewalt beispielsweise von anderen religiösen oder politischen Gruppen ausgeübt und von staatlicher Seite geduldet wird.

Wer seinen Asylanspruch geltend machen will, muss den Asylantrag bei einer Außenstelle des BAMF stellen. Regelmäßig erfolgt die erste Meldung bei der örtlichen Polizei, Ausländerbehörde oder sonstigen staatlichen Stelle. Die verweisen den Antragsteller dann an die nächstgelegene Außenstelle des BAMF weiter, wo sich dieser umgehend zu melden hat. Dort wird der Asylbewerber registriert. Dabei können bereits Daten zu Person und Familie, zu Herkunftsland und dem Weg nach Deutschland erhoben werden.

Während das Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) läuft, gibt es eine sogenannte Aufenthaltsgestattung, die eine Abschiebung vor Entscheidung über den Asylantrag verhindert. Darüber erhält der Asylsuchende eine Bescheinigung, die als eine Art Pass gilt und von ihm mitgeführt werden muss. Der Aufenthalt ist regelmäßig nur in einem bestimmten Gebiet um eine zugewiesene Wohnung erlaubt. Eine Arbeitserlaubnis besteht währenddessen nicht.

Auf den Asylantrag folgt eine Anhörung, in der die Gründe für den Asylanspruch erklärt werden müssen. Hier ist das persönliche Erscheinen des Asylbewerbers erforderlich. Eine Entscheidung über den Asylantrag ergeht dann per Verwaltungsakt durch das BAMF. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ebenso wie auch im vorherigen Verfahren ist vor den Verwaltungsgerichten die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwar nicht zwingend erforderlich, aber durchaus sinnvoll.

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