1.849 Anwälte für Ausgleichsanspruch | Seite 78

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Rechtsanwalt Gunther Kurzius
FZF Rechtsanwälte Franke Hantschel Kurzius Partnerschaft mbB, Ludolfusstr. 2-4, 60487 Frankfurt am Main 6823.6605651685 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ausgleichsanspruch bietet Herr Rechtsanwalt Gunther Kurzius
aus 6 Bewertungen Wir waren sehr zufrieden. Gute, kompetente, empathische Beratung. Zu empfehlen! (17.02.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ausgleichsanspruch

Fragen und Antworten

  • Ausgleichsanspruch: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ausgleichsanspruch sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ausgleichsanspruch: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ausgleichsanspruch umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ausgleichsanspruch und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Ausgleichsanspruch ist gesetzlich für den Handelsvertreter in § 89b HGB geregelt. Wird der Handelsvertretervertrag beendet, soll der Ausgleichsanspruch einen Vorteil aufseiten des Unternehmers ausgleichen, der infolge der Tätigkeit des Handelsvertreters entstanden ist.

Denn auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem Handelsvertreter behält der Unternehmer ja den überlassenen Kundenstamm, den ihm der Handelsvertreter durch seine Tätigkeit verschafft hat. Dafür soll der Ausgleichsanspruch dem Handelsvertreter eine angemessene Vergütung gewährleisten, die zusätzlich zur Provision bezahlt wird.

Allerdings sind solche Ausgleichsansprüche nicht auf das Handelsvertreterrecht begrenzt. In der Praxis wird ein solcher Ausgleichsanspruch für Versicherungsvertreter beispielsweise im Versicherungsvertretervertrag vereinbart.

(WEL)

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