3.747 Anwälte für Beschlagnahme | Seite 157

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Profil-Bild Rechtsanwältin Oxana Köhler
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Rechtsanwältin Oxana Köhler
h a a s k ö h l e r Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Opernstraße 11-13, 34117 Kassel 6810.4328039277 km
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Frau Rechtsanwältin Oxana Köhler – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Beschlagnahme
aus 44 Bewertungen Dank Frau Köhler, habe ich meine Rechte durchsetzen können und die Erwartungen wurden mehr als übertroffen! Über jeden … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz
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Kanzlei Am Burgfeld 4 - Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz, Am Burgfeld 4, 23568 Lübeck 6743.1998180051 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Beschlagnahme
aus 269 Bewertungen Prompte und sehr sachkundliche Beratung, freundlich (17.04.2024)
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Rechtsanwalt Alexander Stulin
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Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Beschlagnahme bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Stulin
(07.05.2024) In den nahezu hoffnungslosen Fall für mich, wurde das Allerbeste für mich rausgeholt! Vielen Dank an den Rechtsanwalt! …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Beschlagnahme

Fragen und Antworten

  • Beschlagnahme: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Beschlagnahme umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Beschlagnahme und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Beschlagnahme: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Beschlagnahme sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Beschlagnahme ist eine Sicherstellung eines Gegenstandes gegen den Willen des Eigentümers. Sie ist sowohl im Strafverfahren als auch im Zwangsvollstreckungsrecht möglich.

Beschlagnahme im Strafprozess

Die Beschlagnahme wird im Rahmen des Strafverfahrens eingesetzt und dient der Sicherung öffentlicher Belange. Sie ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und muss grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Nur bei Gefahr im Verzug kann auch der Staatsanwalt oder ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme anordnen. Für einige Gegenstände besteht jedoch ein Beschlagnahmeverbot, etwa für Handakten von einem Rechtsanwalt oder zwischen Arzt und Patient. Die rechtlichen Anforderungen einer Beschlagnahme können für spezielle Gegenstände unterschiedlich sein, etwa bei einer Postbeschlagnahme, der Beschlagnahme von Schriftstücken oder der Vermögensbeschlagnahme. Für die Beschlagnahme durch die Polizei finden sich die entsprechenden Vorschriften in den jeweiligen Polizeigesetzen der Bundesländer, wobei in einigen Ländern zwischen der Beschlagnahme und der Sicherstellung - zwanglose In-Gewahrsam-Nahme - unterscheiden. Im Steuerstrafrecht ist das Finanzamt die für eine Beschlagnahme zuständige Behörde, wenn es das Ermittlungsverfahren führt. Im Ordnungswidigkeitenrecht kann zum Beispiel ein Führerschein oder eine Fahrerlaubnis beschlagnahmt werden.

Beschlagnahme in der Zwangsvollstreckung

Im Zwangsvollstreckungsrecht dient die Beschlagnahme zur Sicherung von privaten Belangen - von dem Gläubiger - und ist juristisch als Verwaltungsakt zu qualifizieren. Die Beschlagnahme kann auf unterschiedliche Weise vorgenommen werden, je nachdem, welcher Gegenstand beschlagnahmt werden soll. Bewegliche Sachen werden durch Pfändung vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt, wohingegen bei einer Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung in Grundstücke die Beschlagnahme vom Vollstreckungsgericht angeordnet wird. Forderungen werden in der Zwangsvollstreckung dagegen durch die Zustellung des Pfändungsbeschlusses beschlagnahmt. Über beschlagnahmte Gegenstände darf der Eigentümer - Schuldner - nicht mehr frei verfügen, sie unterliegen einem relativen Veräußerungsverbot gemäß §§ 135, 136 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz: BGB.

(WEL)

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