252 Anwälte für Bestandsschutz | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jannis Wirth
Rechtsanwalt Jannis Wirth
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9312796773 km
Gaßmann & Seidel - kompetent - spezialisiert - ausgezeichnet
Sozialversicherungsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Bestandsschutz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jannis Wirth
(25.04.2024) Herr Wirth vertrat mich in einem Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht zu meiner vollsten Zufriedenheit. Dank seiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Kösterke
Rechtsanwalt Manfred Kösterke
Adlmaier Pusch Kösterke Rechtsanwälte Fachanwälte, Herzog-Otto-Str. 2 b, 83278 Traunstein 7202.3148463593 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Manfred Kösterke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Bestandsschutz
Profil-Bild Rechtsanwaltskanzlei Nadja Semmler
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Nadja Semmler
Kanzlei Semmler, Zum Herrgottsgraben 24, 16816 Neuruppin 6916.8190720905 km
Zuverlässigkeit - Vertrauen - Kompetenz
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwaltskanzlei Nadja Semmler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Bestandsschutz
aus 27 Bewertungen Frau Nadja Semmler hat sich nach Terminvereinbarung ausreichend Zeit genommen, mein Anliegen anzuhören und hat mich im … (14.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Dr. Nina Wolff-Schekatz
Rechtsanwältin und Notarin Dr. Nina Wolff-Schekatz
Rechtwerk GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Chemnitzer Str. 20, 63452 Hanau 6840.4804911227 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Dr. Nina Wolff-Schekatz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Bestandsschutz
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Krause
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhold Krause
NJR Neuner-Jehle Rechtsanwälte, Unterländer Str. 57, 70435 Stuttgart 6927.4442270373 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhold Krause im Bereich Bestandsschutz bietet Beratung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Freundlich und professionell. (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Schulte
Rechtsanwalt Manfred Schulte
Rechtsanwälte Runkel Schneider Weber, Königsallee 100, 40215 Düsseldorf 6649.4716566895 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Bestandsschutz bietet Herr Rechtsanwalt Manfred Schulte
(31.10.2019) Herr Schulte hat mich heute in meinen Räumlichkeiten besucht. Dieser Anwalt ist sehr kompetent, beantwortet JEDE Frage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Einar von Harten
Rechtsanwalt Einar von Harten
von Harten Rechtsanwälte, Mönckebergstr. 17, 20095 Hamburg 6720.3278203561 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Einar von Harten bietet Rat und Unterstützung im Bereich Bestandsschutz
(18.05.2023) Ich kann Ra von Harten vom Herzen empfehlen. Ich brauchte Hilfe bei Verfassungsbeschwerde. Ra von Harten könnte mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Leuner
Rechtsanwalt Thomas Leuner
Kanzlei Thomas Leuner, Delphinstrasse 5, 8008 Zürich, Schweiz 6970.4738431158 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Leuner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Bestandsschutz
(01.07.2021) Kontaktaufnahme am Abend - Dialog per Zoom-Meeting am Morgen. Was will man mehr? Nett und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Erler
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Erler
Kanzlei Rath Uhlmann, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig 6983.6081040888 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Erler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Bestandsschutz
aus 90 Bewertungen Auftrag on hold (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Anwalts- und Notarkanzlei, Lange Str. 55, 27232 Sulingen 6695.9031735312 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bestandsschutz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider gerne zur Verfügung
(02.05.2023) Fragen waren innerhalb von 20 Minuten geklärt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Hamann-Herzog
Rechtsanwältin Nina Hamann-Herzog
BFS Rechtsanwälte Friedrich Schmucker Hamann-Herzog & Collegen, Lachener Str. 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6835.0723692844 km
Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Bestandsschutz bietet Frau Rechtsanwältin Nina Hamann-Herzog
aus 8 Bewertungen Wir haben Frau Hammann-Herzog bezüglich Rechtsfragen während unseres Neubauprojektes sowie Problemen beim … (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrid Krämer
Kanzlei Sigrid Krämer, Behlertstraße 3a/ B2, 14467 Potsdam 6962.0968938705 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Sigrid Krämer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Bestandsschutz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bestandsschutz

Fragen und Antworten

  • Bestandsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bestandsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bestandsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bestandsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bestandsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Bestandsschutz im Baurecht ist gesetzlich nicht geregelt, sondern wird vielmehr nach Art. 14 III Grundgesetz hergeleitet. Danach darf ein Recht nicht ohne jede Entschädigung entzogen werden. Es ist aber zwischen dem aktiven und dem passiven Bestandsschutz zu unterscheiden.

Der passive Bestandsschutz sorgt dafür, dass der Ist-Zustand der betroffenen Immobilien erhalten wird, also der Status quo. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauherr zur Zeit der Bauwerkserrichtung eine Baugenehmigung von der Baubehörde bekommen hat und das Gebäude dementsprechend gebaut hat, sog. formelle Illegalität. Ferner müssen beim Bau die damals geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel die Berücksichtigung der Abstandflächen, eingehalten worden sein, sog. materielle Illegalität. War das Gebäude nicht genehmigungspflichtig - z. B. ein kleines Gartenhäuschen -, genügt die materielle Illegalität für das Entstehen des Bestandsschutzes. Ändert sich also später die Gesetzeslage oder der Bebauungsplan, sodass das stehende Bauwerk eigentlich nicht mehr genehmigt werden würde, so darf die Baubehörde dennoch keinen Verwaltungsakt in Form einer Abrissverfügung gegen den Hauseigentümer erlassen. Das gilt aber nur, solange der das Bauwerk wie bisher auch nutzt, z. B. als Wohnraum. Werden die Zimmer plötzlich gewerblich genutzt, besteht kein Bestandsschutz mehr. Der Eigentümer muss dann vielmehr einen Bauantrag wegen einer Nutzungsänderung bei der Baubehörde stellen.

Schwarzbauten dagegen unterfallen nicht dem Bestandsschutz, denn der Bauherr hat absichtlich keine Baugenehmigung eingeholt. Ihn trifft daher das Risiko, wenn die zuständige Behörde z. B. den Abriss des Gebäudes oder zumindest eine Nutzungsuntersagung anordnet.

Der aktive Bestandsschutz kommt eher selten vor und wird immer dann diskutiert, wenn der Eigentümer baurechtlich erhebliche Änderungen - z. B. Modernisierungsmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster - an seinem geschützten Gebäude vornehmen möchte. Zu beachten ist hierbei der § 35 IV BauGB (Baugesetzbuch). Der aktive Bestandsschutz ist nur in diesen gesetzlich geregelten Fällen möglich.

Vor einem Hauskauf sollte der Kaufinteressent sich gründlich darüber informieren, ob die Immobilie formell und materiell legal gebaut wurde oder ob Bestandsschutz bejaht werden kann. Auf keinen Fall sollte der Kaufvertrag unterschrieben werden, wenn derart wichtige Aspekte noch nicht geklärt worden sind.

(VOI)

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