1.192 Anwälte für Betriebsprüfung | Seite 50

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen
Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen
Kanzlei Frank Reppenhagen, Clausewitzstraße 5, 10629 Berlin 6970.4987074576 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Betriebsprüfung
(17.06.2022) Kompetent und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
sehr gut
Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky, Jürgen-Graef-Allee 2, 59065 Hamm 6689.8628670542 km
Erfahren. Empathisch. Ihre Expertin für Patientenrechte. Bei Krankheit und Pflege können Sie auf meine Stärken vertrauen.
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Betriebsprüfung beantwortet Frau Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
aus 29 Bewertungen Sehr sympathisch und einfühlsam, sehr gute Beratung (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann
Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann
Kanzlei Gerhard J. Mindermann, Fleischstr. 34-36, 54290 Trier 6717.0362762875 km
Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Betriebsprüfung
(22.05.2010)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Oehlmann
Rechtsanwalt Carsten Oehlmann
Oehlmann Rechtsanwälte – Fachanwälte – Steuerberater, Heiligenstädter Str. 20, 37327 Leinefelde 6856.3193959348 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Oehlmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Betriebsprüfung
aus 5 Bewertungen Die Kanzlei Oehlmann ist aufgrund ihrer Spezialisierung auf Erbrecht sehr zu empfehlen.Danke für die kompetente und … (13.02.2024)
Profil-Bild Notarin und Rechtsanwältin Sandra Hippke LL.M. Tax.
Notarin und Rechtsanwältin Sandra Hippke LL.M. Tax.
Hippke - Büthe & Partner, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover 6768.7450957053 km
Fachanwältin Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Notarin und Rechtsanwältin Sandra Hippke LL.M. Tax. bietet im Bereich Betriebsprüfung Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Eine der besten ihres Faches (11.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Rieck
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Rieck
Bezler Rieck Rechtsanwälte, Mittelbachstraße 29, 73430 Aalen 6985.2468770555 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Rieck ist Ihr Ansprechpartner für Betriebsprüfung
aus 27 Bewertungen Herr Rieck hat mich in meiner Arbeitsrechtssache sehr umfassend und kompetent beraten. Er hat nicht nur das Beste für … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Weber
Weber & Partner, Bergheimer Str. 95, 69115 Heidelberg 6864.7397351374 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Betriebsprüfung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan Weber
aus 10 Bewertungen Herr Weber hat uns umfassend und sehr kompetent in einem zukünftigen Erbfall beraten, um generell einen Überblick über … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
Kanzlei Ortmüller, Museumstr. 31, 22765 Hamburg 6716.6608623511 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Betriebsprüfung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
(03.04.2022) Herr Ortmüller hat keine Absage gesendet. Zudem verlangt er, im Voraus, keine Bearbeitungsgebühr. Negatives kann ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
sehr gut
Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach bietet im Bereich Betriebsprüfung Rechtsberatung und Vertretung
aus 13 Bewertungen Frau Gockenbach ist eine sehr kompetente Anwältin. Im Gespräch entstand schnell eine ruhige und vertrauensvolle … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Sontheimer
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Sontheimer
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kolpingstraße 18, 68165 Mannheim 6848.1399373571 km
Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Sontheimer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Betriebsprüfung
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Siegel
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Siegel
KANZLEI SIEGEL, Sonnenstr. 6, 80331 München 7118.5412298723 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Werkvertragsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Volker Siegel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Betriebsprüfung
aus 17 Bewertungen Die Beratung war sehr hilfreich und leicht verständlich. Hat uns sehr weitergeholfen. Immer wieder zu empfehlen. (22.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
CF-Rechtsanwälte, Würzburger Str. 100, 90766 Fürth 7003.4734794319 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Betriebsprüfung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schnelle Antwort des Herrn Dr. Fuchs, kompetente Hilfe. Absolut zu empfehlen! (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Scheibner
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Scheibner
Kanzlei Martin Scheibner, Max-Planck-Straße 24, 54296 Trier 6718.8674530189 km
Ich regele das.
Strafrecht • Zivilrecht • Steuerrecht
Juristische Fragen im Bereich Betriebsprüfung beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Scheibner
aus 31 Bewertungen Mit Herrn Scheibner traf ich eine sehr gute Wahl, der mich innerhalb der 3 Streit-Jahre sehr gut betreute und … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg 6719.6461982954 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Betreuungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Betriebsprüfung
aus 20 Bewertungen Herr Butenberg hat mir schon im ersten Anfrageformular fachkundig und freundlich geholfen. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann
Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann
Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte PartG mbB, Pröllstraße 24, 86157 Augsburg 7060.9133699489 km
Solide beraten. Mutig handeln. Mehrwert schaffen.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mediation • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Betriebsprüfung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido C. Bischof
sehr gut
Rechtsanwalt Guido C. Bischof
Kanzlei Guido C. Bischof, Erinstr. 9, 44575 Castrop-Rauxel 6664.8457292341 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Schwerbehindertenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Guido C. Bischof ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Betriebsprüfung
aus 30 Bewertungen Ich hatte gefragt, mit welchem Gesetzestext ich meiner Krankenkasse einen Brief schreiben kann, damit die Leistung … (17.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betriebsprüfung

Fragen und Antworten

  • Betriebsprüfung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betriebsprüfung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Betriebsprüfung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betriebsprüfung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betriebsprüfung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Eine Betriebsprüfung dient zur Kontrolle steuerlich relevanter Umstände. Die Prüfungen sollen dabei eine gleichmäßige Veranlagung bei der Steuer sicherstellen. Da sie in der Regel vor Ort bei der steuerpflichtigen Person oder Organisation erfolgt, wird die Betriebsprüfung auch als Außenprüfung bezeichnet, wobei dieser Begriff jedoch auch für die Prüfung der ordnungsgemäßen Beitragsabführung an die Sozialversicherung steht.

Eine Betriebsprüfung trifft vorrangig diejenigen, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, die einen landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder bestimmte Einkünfte von mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr erzielen. Bei anderen Steuerpflichtigen ist eine Betriebsprüfung dagegen nur in besonderen Fällen zulässig. Dazu gehört nach § 193 der Abgabenordnung die begründete Annahme einer Geschäftsbeziehung zu einem ausländischen Kreditinstitut, das mit oder ohne zu dessen Staat bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen keine oder nur unzureichend Auskünfte geben muss und sich die zu überprüfende Person weigert, bei der Ermittlung des steuerrelevanten Sachverhalts mitzuwirken. Weitere Zulassungsgründe bilden der Kontakt des Steuerpflichtigen mit Steuern auf Rechnung anderer oder eine nach Art und Umfang nur bei ihm vor Ort mögliche Prüfung.

Statt die ordnungsgemäße Zahlung der Steuer generell zu überprüfen, kann auch nur eine sogenannte Sonderprüfung erfolgen. Diese Art der Steuerprüfung beschränkt sich dabei zumeist nur auf Fragen der Umsatzsteuer oder der Lohnsteuer. Finanzbeamte dürfen aber inzwischen auch ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Geschäftsräume von Personen zur Umsatzsteuerprüfung betreten. Großbetriebe können wegen anstehender Betriebsprüfungen Rückstellungen bilden, da diese regelmäßig Einschränkungen des Geschäftsbetriebs mit sich bringen und so Kosten verursachen.

Indiz für eine drohende Betriebsprüfung ist zum einen ein lediglich unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Steuerbescheid. Des Weiteren ist gerade bei Ungereimtheiten bei der Steuererklärung mit einer Betriebsprüfung zu rechnen. Umstände, die die Finanzbehörden auf den Plan rufen, können aber auch nur die jeweilige Branche betreffen, in dem die zu überprüfende Person oder das Unternehmen tätig ist.

Anordnung und Durchführung einer Außenprüfung erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Dieses setzt von einer Betriebsprüfung Betroffene in der Regel vorab mittels einer sogenannten Prüfungsanordnung in Kenntnis. Bei einer berechtigten Gefährdung des Prüfungszwecks kann eine vorherige Mitteilung über die anstehende Betriebsprüfung aber unterbleiben. Das jeweilige Vorgehen hat insbesondere Einfluss auf den spätestmöglichen Zeitpunkt für eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Während eine Strafbefreiung nach dem Steuerstrafrecht bereits ab Erhalt der Prüfungsanordnung gesperrt ist, muss die Selbstanzeige bei einer unangekündigten Betriebsprüfung spätestens vor Betreten des Grundstücks durch den Betriebsprüfer erfolgen. In einem Strafverfahren über eine hinterzogene Steuersumme von einer Million Euro sieht die Rechtsprechung inzwischen die Verhängung einer Freiheitsstrafe vor. Eine vorherige Verhaftung zur Unterbringung in Untersuchungshaft ist dabei nicht ausgeschlossen.

Da die Prüfungsanordnung einen Verwaltungsakt darstellt, kann der Steuerpflichtige dagegen Einspruch einlegen, der ohne Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Prüfung jedoch nicht aufschiebt. Unter Umständen ist ein Gespräch mit dem Finanzamt jedoch ratsamer zum Erhalt einer für den Prüfungsverlauf entscheidenden entspannten Atmosphäre. Ein Grund für eine vorherige Kontaktaufnahme kann eine zu kurze Zeitspanne zwischen Ankündigung und Termin der Betriebsprüfung sein. In der Regel erfolgt die Ankündigung dabei mindestens zwei Wochen, bei Großbetrieben vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Für die in jedem Fall anzuratende Vorbereitung auf die Betriebsprüfung kann dies zu kurz sein. Beispielsfälle dafür sind das Bereitstellen von Belegen und Unterlagen, die Schaffung von Platz für den in der Regel vor Ort tätig werdenden Prüfer oder die Einrichtung von Software, um ihm insbesondere die Prüfung bei elektronischer Buchführung zu ermöglichen, was nicht zuletzt aufgrund der steigenden Bedeutung der elektronischen Prüfung eine immer wichtigere Rolle spielt. Weitere Gründe für eine Rücksprache können ein kürzlich gewechselter Steuerberater oder sachliche Einwände gegen den Prüfer sein.

Da der Steuerpflichtige bei der Prüfung mitwirken und gegebenenfalls Auskünfte erteilen muss, ist es sinnvoll, den Steueranwalt oder Steuerberater an der Prüfung zu beteiligen. An Mitarbeiter, die dieser Pflicht nicht unterliegen, sollte hingegen der Hinweis auf Zurückhaltung bei ihren Äußerungen ergehen. Im Übrigen ist ein ruhiges und sachliches Auftreten anzuraten. Gerade bei Smalltalk ist jedoch darauf zu achten, dass der Prüfer gerade seiner beruflichen Aufgabe nachgeht und ein scheinbar lockeres Gespräch mitunter nur dazu dient, nützliche Informationen zu erlangen. Um späteren Schwierigkeiten mit einer eventuellen Beweislast bei Prüfungsfehlern zu vermeiden, empfiehlt es sich den Prüfungsverlauf, insbesondere was eingesehen und vom Prüfer mangels ausreichender Prüfungsmöglichkeiten in die Behörde mitgenommen wurde, mittels Protokoll und Zeugen festzuhalten.

Auf die nach einer Betriebsprüfung zu erfolgende Schlussbesprechung besteht ein Anspruch. Termin und Inhalt sind dem Steuerpflichtigen mitzuteilen. Bestehen hinsichtlich der erfolgten Betriebsprüfung abweichende Meinungen, sollte die Schlussbesprechung dabei zu deren Klärung genutzt werden. Um ein mögliches Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist es bereits hier ratsam, einen im Steuerrecht kundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

(GUE)

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