866 Anwälte für Dienstwagen | Seite 37

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fürsattel
sehr gut
Kanzlei Thomas Fürsattel, Königstraße 15, 90402 Nürnberg 7011.7760675287 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Fürsattel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Dienstwagen
aus 12 Bewertungen Herr Rechsanwalt Fürsattel ist Ein Sechr neter und Freundlicher Mann. Ich Hatte einen anligen ( insolvens ) Sache Herr … (22.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari
Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari
Deutsch-Iranische Rechts- und Steuerpraxis, West Nahid St 17 Teheran 1966915458, Iran
Anwalt für deutsch-iranische Rechtsfälle
Internationales Recht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Dienstwagen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Dienstwagen

Fragen und Antworten

  • Dienstwagen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Dienstwagen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Dienstwagen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Dienstwagen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Dienstwagen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Unter einem Dienstwagen wird ein einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug verstanden. Häufig erhalten leitende Angestellte, die etwa als Geschäftsführer bzw. Vorstand tätig sind oder Prokura innehaben, einen Pkw vom Unternehmen überlassen. Zweite Gruppe, die nicht selten über einen Dienstwagen verfügt, sind Mitarbeiter, die berufsbedingt viel unterwegs sind. Zu diesen Berufsgruppen zählen insbesondere im Außendienst tätige Personen wie Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Servicetechniker. Das Fahrzeug muss allerdings üblicherweise zur Personenbeförderung dienen. Das trifft insbesondere auf ein Auto zu. Transportfahrzeuge, insbesondere Lkw, bleiben hingegen anders als ein Pkw bei einer Einstufung als Firmenwagen außen vor.

Geldwerter Vorteil und Nutzungsverbot

Ein Dienstwagen bzw. Firmenwagen stellt unter Umständen einen geldwerten Vorteil dar. Geldwerter Vorteil ist zu versteuern. Bei einem Firmenwagen liegt der geldwerte Vorteil in dessen privater Nutzungsmöglichkeit sowie für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Der Versteuerung entgehen lässt sich daher mit einem im Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag oder in der Nutzungsvereinbarung geregelten umfassenden Nutzungsverbot des Fahrzeugs zu solchen Zwecken. Das Finanzamt verlangt in diesem Fall aber zusätzliche Nachweise, dass der Arbeitgeber auch regelmäßig kontrolliert hat, dass der Arbeitnehmer den Wagen ausschließlich zu dienstlichen Zwecken benutzt hat.

1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer eines Dienstwagens kommt aus Vereinfachungsgründen häufig die sogenannte 1-Prozent-Regelung zur Anwendung. Demnach ist dem Monatslohn ein Prozent des Listenneupreises des Fahrzeugs inkl. Umsatzsteuer im Gegenzug für die erlaubte Privatnutzung hinzuzurechnen. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind es 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat. In diesem Fall darf der Beschäftigte bei entsprechenden Angaben in seiner Steuererklärung die Entfernungspauschale natürlich auch im Falle des zur Verfügung gestellten Fahrzeugs beanspruchen.

Fahrtenbuch

Statt der 1-Prozent-Regelung ist alternativ das Führen eines Fahrtenbuchs möglich. Im Fall der Fahrtenbuchmethode erfolgt statt einer pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils eine Besteuerung der tatsächlichen Nutzung. Ein Fahrtenbuch empfiehlt sich daher vor allem bei einer geringen Privatnutzung. Dem steht jedoch ein erhöhter Aufwand gegenüber. Denn jede Fahrt muss im Fahrtenbuch schriftlich genau festgehalten werden. Gewisse Abweichungen gelten unter anderem für Personen, die der Geheimhaltung unterliegen. Darunter fällt etwa ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater oder ein Arzt. Sie dürfen Namen und Adressen von Mandanten und Patienten verschlüsselt angeben. Bei Loseblattsammlungen, elektronischer Führung des Fahrtenbuchs am Computer, die nachträgliche Änderungen zulässt oder nachträglich vorgenommenen und deshalb nicht zeitnah erfolgten Eintragungen, lehnt das Finanzamt die Anerkennung des Fahrtenbuchs unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit meistens ab. Es kommt dann wieder zur 1-Prozent-Regelung.

Verkehrsunfall, Bußgeld und Diebstahl

Zum Nutzungsvorteil zählt auch, wenn der Arbeitgeber Kosten für einen Sachschaden und eventuellen Personenschaden aufgrund eines im Rahmen der Privatnutzung vom Beschäftigten verursachten Unfalls im Straßenverkehr übernimmt. Diese Regelung gilt unabhängig von der gewählten Methode der Dienstwagenbesteuerung. Aufpassen müssen Beschäftigte allerdings, wenn die Kasko-Versicherung des Arbeitgebers die Kosten trägt. Bei Vollkasko ist eine Besteuerung nur in Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung erlaubt. Bei Teilkasko wird ein fiktiver Eigenanteil angesetzt. Diese Möglichkeit kann jedoch entfallen, wenn eine Fahruntüchtigkeit des Beschäftigten zum Unfall geführt hat. Auch im Falle grober Fahrlässigkeit des Firmenwagenbesitzers, die z. B. den Diebstahl des Dienstwagens ermöglicht hat, gilt das Gleiche. Nicht zuletzt kann auch ein im Rahmen der Dienstwagennutzung vom Arbeitgeber übernommenes Bußgeld einen lohnsteuerpflichtigen Vorteil bedeuten. Dafür kommt es aber darauf an, dass das Bußgeld nicht aufgrund betrieblichen Interesses entstanden ist und ihm allenfalls ein geringfügiges Vergehen zugrunde liegt. Beispiele hierfür sind etwa eine aufgrund vom Arbeitgeber zu eng gesetzter Termine begangene Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Ordnungswidrigkeit etwa durch Falschparken.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Dienstwagen umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Dienstwagen besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.