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Rechtsanwalt Tim Feber
Rechtsanwaltskanzlei Feber, Kaiserstr. 38, 66424 Homburg 6784.3227538528 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Pferderecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Direktionsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Tim Feber
aus 40 Bewertungen sehr kompetent , unkomplizierte verlässliche Zusammenarbeit. jederzeit wieder (23.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Direktionsrecht

Fragen und Antworten

  • Direktionsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Direktionsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Direktionsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Direktionsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Direktionsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Als Direktionsrecht bezeichnet man das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, das diesem auf Grundlage des Arbeitsverhältnisses gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) zusteht.

Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die Weisung des Arbeitgebers ist aus juristischer Sicht eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Über das Direktionsrecht wird die Leistung des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber konkretisiert. Der Arbeitgeber ist also berechtigt, mit Anweisungen den Inhalt der Arbeitsleistung und die Arbeitsbedingungen zu bestimmen. Das Direktionsrecht erfasst dabei insbesondere das Recht, Zeit, Ort, Art und Inhalt der Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer ganz oder teilweise vorzugeben.

Beispiel: Aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Mitarbeitern darf der Arbeitgeber ein Rauchverbot während der Arbeitszeit verhängen.

Grenzen des Weisungsrechts

Allerdings hat auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers Grenzen Zum einen darf der Arbeitgeber keine Weisungen erteilen, die bereits im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Zudem muss er sich bei der Ausübung von seinem Weisungsrecht an Recht und Gesetz halten. Der Arbeitgeber darf also keine sittenwidrigen Weisungen erteilen oder solche, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. In einem solchen Fall darf der Arbeitnehmer die Befolgung der Anweisung verweigern. Ist die Weigerung zu Recht erfolgt, ist eine darauf gestützte Kündigung nicht gerechtfertigt.

Notsituation und Ermessen

In besonderen Notsituationen ist der Arbeitnehmer allerdings verpflichtet, Weisungen des Arbeitgebers auch zu befolgen, wenn sie über die arbeitsvertraglich vereinbarten Pflichten hinausgeht. Als Notfall gilt ein unvermeidbares und unvorhersehbares Ereignis, das nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt und bzw. oder hoher finanzieller Schaden droht. Sein Direktionsrecht hat der Arbeitgeber grundsätzlich nach billigem Ermessen auszuüben. Ob dies der Fall ist, kann vom Arbeitsgericht überprüft werden. 

Mitbestimmung des Betriebsrats

Gibt es in dem Unternehmen des Arbeitgebers einen Betriebsrat, so muss dieser vom Arbeitgeber angehört werden, wenn die Weisung den mitbestimmungspflichtigen Bereich betrifft. Hat der Arbeitgeber jedoch den Betriebsrat nicht gemäß den Vorgaben im Arbeitsrecht angehört, bevor er sein Direktionsrecht ausgeübt hat, ist die Weisung unwirksam.

(WEL)

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