723 Anwälte für DSGVO | Seite 31

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sehr gut
Rechtsanwalt Marc E. Evers
DataSEKure Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schillerstraße 8, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.1847506143 km
Datenschutzrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich DSGVO bietet Herr Rechtsanwalt Marc E. Evers
aus 34 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Marc. E. Evers in Bezug auf Datenschutzfragen in Anspruch zu nehmen, … (20.07.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Christian Freier
Pinkvoss, Dahlmann & Partner PartG mbB Rechtsanwälte, Mittelstr. 3, 58285 Gevelsberg 6678.9050605562 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hans-Christian Freier bietet im Bereich DSGVO Rechtsberatung und Vertretung
aus 165 Bewertungen Ich war im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses Mandant bei Herrn Freier und kann ihn zu 100% weiterempfehlen. Er … (27.05.2024)
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Rechtsanwalt Thomas Hansen
Oehlmann Rechtsanwälte – Fachanwälte – Steuerberater, Am Stadtwald 27, 99974 Mühlhausen/Thüringen 6871.409472673 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hansen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich DSGVO gerne behilflich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema DSGVO

Fragen und Antworten

  • DSGVO: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema DSGVO umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema DSGVO und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • DSGVO: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit DSGVO sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.