484 Anwälte für Einbürgerung | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bürger
Kanzlei Steffen Bürger, Große Str. 63, 24937 Flensburg 6623.1483130424 km
Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Bürger ist Ihr Ansprechpartner für Einbürgerung
(03.02.2023) Herr Bürger und Herr Fust haben meinen Mann und mich für den schnellen Erhalt seines Aufenthaltstitels in Deutschland …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Neinhaus
Kanzlei Thomas Neinhaus, Gartenstr. 12, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.4864535663 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Neinhaus ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Einbürgerung
(15.11.2023) Çok icten tecrübeli,bir kanun adamı.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Leipold
Rechtsanwalt Michael Leipold
Kanzlei Michael Leipold, Steindamm 62, 20099 Hamburg 6721.0569976339 km
Fachanwalt Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Einbürgerung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Leipold
(28.08.2023) Ich heisse Muslji Shabani. Bin seit 3,5 Jahren in Deutschland. Meine Vier Kinder sind nun über Familennachzug auch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Koch
sehr gut
Rechtsanwalt Ronny Koch
Kanzlei Ronny Koch, Adenauerallee 8, 20097 Hamburg 6721.0234950647 km
Fachanwalt Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Rechtsfragen im Bereich Einbürgerung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ronny Koch
aus 12 Bewertungen Ich habe meine Unterlagen und Nachweise am 14.07.23 zugesendet. Da ich keine Ablehnung erhalten habe, benötigt Herr … (22.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einbürgerung

Fragen und Antworten

  • Einbürgerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einbürgerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einbürgerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einbürgerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einbürgerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Unter Einbürgerung versteht man die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Die Einbürgerung als Deutsche oder Deutscher bringt eine Menge Vorteile mit sich:

  • Eingebürgerte Personen werden gleichberechtigte Bürger in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
  • Eingebürgerte Personen können in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen und gewählt werden.
  • Eingebürgerte Personen können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen,  gehören auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen.

Eine Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen, wenn folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind:


  • Rechtmäßiger Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis o.ä.
  • mindestens einen ununterbrochenen 8-jährigen Aufenthalt in Deutschland (Ausnahmen sind möglich)
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch); bei Fehlen des Nachweises, muss an einer Sprachprüfung teilgenommen werden
  • keine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit (Mehrstaatigkeit), bisherige Staatsangehörigkeit geht verloren oder wird aufgegeben
  • nicht vorbestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes
  • keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung, Fragebogen muss ausgefüllt werden
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Welche Einbürgerungsbehörde zuständig ist, kann bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, dem Bezirksamt oder der Ausländerbehörde nachgefragt werden. Bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden erhält man die notwendigen Antragsformulare.

Folgende Unterlagen müssen dem Einbürgerungsantrag beigefügt werden:

  • ein Lichtbild
  • ein handgeschriebener Lebenslauf, der grundsätzlich bei der Einbürgerungsbehörde zu schreiben ist
  • Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
  • Geburtsurkunde
  • evtl. Heiratsurkunde
  • evtl. Scheidungsurteil
  • Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
  • Nachweis über Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung

Ausländische Urkunden und Dokumente müssen übersetzt sein.

Eine Einbürgerung eines Erwachsenen kostet 255,00 €, die Einbürgerung von minderjährigen Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern gemeinsam eingebürgert werden kostet 51,00 €.

Seit dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige - in der Regel mit einem Einbürgerungstest - nachweisen, dass sie einfache Fragen zu Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte beantworten können. Dazu gehören Fragen zu den demokratischen Werten in Deutschland, den Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
 
Dieser Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen, die aus einem Katalog von insgesamt 310 Fragen ausgewählt werden. 17 dieser Fragen müssen innerhalb von 60 Minuten im Multiple-Choice-Verfahren (vier Antwortvorgaben) richtig beantwortet werden.
 
Zur Vorbereitung auf den Test werden Einbürgerungskurse angeboten. Zur Teilnahme an diesen Kursen besteht aber keine Pflicht. Es werden auch Unterlagen angeboten (z.B. im Internet) mit denen man sich selbständig auf den Einbürgerungstest vorbereiten kann.

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