1.154 Anwälte für Einstweilige Verfügung | Seite 49

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Rechtsanwalt Florian Sievers
Sievers & Kollegen Rechtsanwälte, Olympische Straße 10, 14052 Berlin 6966.6636295316 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • eBay & Recht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Florian Sievers bietet im Bereich Einstweilige Verfügung Rechtsberatung und Vertretung
aus 153 Bewertungen Die Kanzlei hat mich, als Profifotograf, erfolgreich in einem recht umfangreichen Urheberrechtsverletzungsfall ( … (04.07.2022)
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Rechtsanwalt Ralph Baier
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Herr Rechtsanwalt Ralph Baier vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Einstweilige Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einstweilige Verfügung

Fragen und Antworten

  • Einstweilige Verfügung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einstweilige Verfügung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einstweilige Verfügung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einstweilige Verfügung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einstweilige Verfügung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die einstweilige Verfügung ist neben dem sogenannten Arrest eine Form des vorläufigen Rechtsschutzes im Zivilprozessrecht. Vor allem im Wettbewerbsrecht wird die einstweilige Verfügung oft verwendet, aber auch im Presserecht oder Urheberrecht. Im Verwaltungsrecht ist einstweiliger Rechtsschutz durch eine einstweilige Anordnung möglich.

Mit der einstweiligen Verfügung kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen einen Wettbewerbsverstoß, wie beispielsweise unzulässige Werbung oder falsche Preisangaben schnell und effektiv vorgegangen werden. Während es von der Einreichung einer Klage bis zu einem Urteil lange Zeit dauern kann, dauert es bis zur einstweiligen Verfügung gegebenenfalls nur wenige Tage.

Vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgt meist eine Abmahnung gegenüber dem Gegner mit der Forderung einer Unterlassungserklärung, um einem sofortigen Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil, bei dem der Kläger ggf. die Kosten tragen müsste, zu entgehen. Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer normalen langsamen Unterlassungsklage oder zunächst einer einstweiligen Verfügung. Da sich insbesondere im Wettbewerbsrecht der Schaden schnell ausbreiten kann, wird meist das Eilverfahren gewählt und ein Hauptverfahren ggf. parallel oder später eingeleitet.

In dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist der Anspruch und die Dringlichkeit glaubhaft zu machen. Dafür können nicht nur die üblichen Beweismittel wie Zeugen, Sachverständige oder Urkunden herangezogen werden. Auch eine eidesstattliche Versicherung durch den Anspruchssteller selbst ist hier möglich.

Die Zuständigkeit für die einstweilige Verfügung liegt beim Gericht der Hauptsache, also dem Gericht, das auch über eine entsprechende reguläre Klage entscheiden würde. Nach dem UWG ist das gemäß § 13 UWG ein Landgericht, ggf. mit einer speziellen Kammer für Handelssachen oder Wettbewerbsrecht. Neben anderen Unternehmen als Mitbewerbern kann auch die Wettbewerbszentrale berechtigt sein, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Das Gericht prüft Verfügungsanspruch, also ob der geltend gemachte Anspruch nach den vorliegenden Informationen besteht, und den Verfügungsgrund, also ob eine schnelle einstweilige Verfügung notwendig ist oder ob nicht der normale Klageweg ausreicht. Das geschieht meist ohne mündliche Verhandlung und ohne dass der Gegner zur Sach- und Rechtslage überhaupt angehört wird. Wer mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren rechnet, kann bei Gericht eine Schutzschrift hinterlegen, die bei einer Entscheidung berücksichtigt wird.

(ADS)

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