1.109 Anwälte für Elterngeld | Seite 47

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Charlotte Lauser
Rechtsanwältin Dr. Charlotte Lauser
Macho-Lauser Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31, 85221 Dachau 7102.3224330606 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Elterngeld unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Charlotte Lauser
(29.04.2021) Frau Dr. Lauser, hat auf meine Anfrage sehr gut geantwortet. Danke !
Profil-Bild Rechtsanwältin Marianne Schörnig
sehr gut
Rechtsanwältin Marianne Schörnig
Kanzlei Marianne Schörnig, Aplerbecker Str. 6, 40472 Düsseldorf 6648.1273344484 km
Stark für Schwache
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Marianne Schörnig hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Elterngeld
aus 39 Bewertungen Fr. Schöning hat mich gut und erfolgreich vertreten. Das war mein Anliegen und wurde kurz und knackig erfüllt. Danke! (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul
Anwaltskanzlei Dr. Wadephul, Mittelstr. 5, 24534 Neumünster 6691.5563607107 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Elterngeld
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwälte Hausen & Sahm, N4 1, 68161 Mannheim 6846.9518791559 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Sabrina Hausen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Elterngeld
Profil-Bild Rechtsanwältin Karmen Vesligaj
Rechtsanwaltskanzlei Vesligaj, Yorckstr. 82, 10965 Berlin 6975.3131276358 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Elterngeld bietet Frau Rechtsanwältin Karmen Vesligaj

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Elterngeld

Fragen und Antworten

  • Elterngeld: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Elterngeld umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Elterngeld und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Elterngeld: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Elterngeld sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Das Elterngeld können Eltern verlangen, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht bzw. nicht in Vollzeit arbeiten können oder wollen. Es ist nicht notwendig, dass das Elterngeld mit der Elternzeit verbunden wird; auch nicht Berufstätige, Selbstständige, Auszubildende oder Studenten - Deutsche sowie Bürger eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, sofern sie in Deutschland leben und arbeiten - können Elterngeld verlangen. Ausländer, die aus Drittstaaten stammen und eine Niederlassungserlaubnis besitzen, können ebenfalls Elterngeld beantragen.

Elterngeld kann aber nach § 1 I BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) grundsätzlich nur verlangen, wer in Deutschland zusammen mit seinem Kind lebt, dieses selbst betreut und erzieht sowie nicht mehr als 30 Stunden/Woche einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Sofern sich immer nur derselbe Elternteil um das Kind kümmert, wird das Elterngeld für lediglich 12 Monate ausbezahlt. Sofern beide Elternteile die Betreuung ihres Kindes übernehmen wollen, ist ein Bezug des Elterngeldes für bis zu 14 Monate möglich. Dabei ist zu beachten, dass Alleinerziehende stets 14 Monate Elterngeld verlangen können. Es ist ferner möglich, das Elterngeld auf 24 Monate zu strecken. In dieser Zeit wird aber auch nur der hälftige Monatsbetrag ausgezahlt.

Für die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate des betreuenden Elternteils maßgeblich. Hierzu werden aber z. B. Bonuszahlungen oder Zuschläge nicht gezählt. Auch Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV, BAföG oder Wohngeld bleibt unberücksichtigt. Je nach Höhe des Einkommens beträgt das Elterngeld zwischen 65 % und 100 %, mindestens jedoch 300 Euro. Wer bereits vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet hat, kann dennoch Elterngeld in Höhe von 300 Euro verlangen, vgl. § 2 IV 2 BEEG.

Das Elterngeld richtet sich übrigens nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes. Wird das Kind also z. B. am 10.03. geboren, so endet der erste Lebensmonat am 09.04. Sofern der daheimgebliebene Elternteil in dieser Zeit Einkünfte hat, werden sie auf das Elterngeld angerechnet. Hierzu gehören etwa: eine Tätigkeit in Teilzeit (nicht mehr als 30 Stunden/Woche), Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialhilfe, Krankengeld oder auch eine Rente, wie z. B. die Altersrente oder die Erwerbsminderungsrente. Sofern die Mutter vor der Geburt berufstätig war und sich in Mutterschutz befindet, hat sie Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, wie etwa das Mutterschaftsgeld. Da die Mutterschaftsleistungen als auch das Elterngeld demselben Zweck dienen - beide sollen das Arbeitsentgelt ersetzen, das aufgrund der Kinderbetreuung entfällt -, werden die Mutterschaftsleistungen auf das Elterngeld angerechnet. Nach § 2a BEEG gibt es unter Umständen einen sog. Geschwisterbonus oder einen Mehrlingszuschlag.

Im Steuerrecht ist zu beachten, dass das Elterngeld selbst zwar steuerfrei ist. Es erhöht aber das übrige Einkommen, das im Jahr erzielt wurde - bei Zusammenveranlagung also auch die Einkünfte des Ehepartners, sog. Progressionsvorbehalt. Die Krankenversicherung versichert Pflichtmitglieder während des Elterngeldbezugs beitragsfrei, die freiwillig Versicherten müssen grundsätzlich wenigstens den Mindestbeitrag leisten, können unter Umständen aber in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln. Wer im Studium Vater oder Mutter wird, bleibt bei ständiger Immatrikulation übrigens beitragsfrei weiterversichert. Privat Versicherte müssen ihre Beiträge dagegen weiter zahlen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Elterngeld umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Elterngeld besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.