243 Anwälte für Entmündigung | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Jörg Potratz
Rechtsanwalt Christian Jörg Potratz
Kanzlei Christian Jörg Potratz, Hüxtertorallee 18a, 23564 Lübeck 6743.9625623796 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Jörg Potratz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Entmündigung
(29.01.2018) Wir haben schnell einen Termin bekommen. Herr Potratz hat und uns ausführlich beraten was auf uns zukommen kann und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Könicke
Rechtsanwalt Stephan Könicke
Rechtsanwaltskanzlei Stephan Könicke, Beethovenstrasse 16, 66606 Sankt Wendel 6766.1737650317 km
Mit klarem Verstand zu Ihrem Vorteil
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Entmündigung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Könicke
(25.09.2021) Herr Könicke hat uns sehr ausführlich und sehr Zufriedenheit Beraten.Er hat sich sehr viel Zeit für unser Anliegen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Steinbach-Martens
Kanzlei Steinbach-Martens, Ernestinenstraße 11, 23558 Lübeck 6742.4238746563 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Steinbach-Martens im Bereich Entmündigung bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Sehr gute Anwältin (24.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Entmündigung

Fragen und Antworten

  • Entmündigung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Entmündigung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Entmündigung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Entmündigung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Entmündigung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Der Begriff Entmündigung wird in Deutschland seit 1992 nur noch umgangssprachlich verwendet, rechtlich existiert seit diesem Jahr die Entmündigung nicht mehr. Die Entmündigung ging der Anordnung einer Vormundschaft voraus und war dadurch gekennzeichnet, dass der Entmündigte ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung der Entmündigung seine Geschäftsfähigkeit vollständig verlor und ihm ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt wurde. Die Gründe, die zu einer Entmündigung führen konnten, waren unter anderem Geisteskrankheit oder auch Geistesschwäche, Verschwendungssucht, Trunksucht, Rauschgiftsucht, etc. Der Antrag auf Entmündigung konnte beispielsweise von einem Familienangehörigen gestellt werden.  

Mit der Entmündigung wegen Geisteskrankheit war die Person rechtlich absolut handlungsunfähig. Nach der Entmündigung konnte der Betroffene weder Verträge schließen noch heiraten noch wirksam ein Testament errichten (Testierunfähigkeit, Eheunmündigkeit). Andere Gründe für die Entmündigung führten hingegen nur zu einer beschränkten Geschäftsfähigkeit

Die Entmündigung wurde im Jahr 1992 (Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft für Volljährige) durch die Einführung des Rechtsinstituts der Betreuung abgeschafft, da die teils aus dem 19. Jahrhundert stammenden Begriffe und Inhalte mit dem Recht auf Menschenwürde nicht als vereinbar eingestuft wurden.

(LOE)

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