73 Anwälte für Erfinder | Seite 4

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Patentanwalt Dr. Volker Metzler
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Die Ursache der Wirkung.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • IT-Recht • Wettbewerbsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Patentanwalt Dr. Volker Metzler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erfinder

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erfinder

Fragen und Antworten

  • Erfinder: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erfinder sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erfinder: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erfinder umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erfinder und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Der Erfinder ist im Patentrecht eine Person, der das sogenannte Erfinderrecht zusteht. Sie bringt eine Erfindung hervor, also eine schöpferische Leistung im Bereich der Technik, die eine zuvor nicht bekannte Lösung oder Anwendung bietet.

Kennzeichen eines Erfinders

Den Erfinder zeichnen im Wesentlichen drei Merkmale aus:

  • Er erkennt ein Problem.
  • Er will dieses Problem auf neue Art und Weise lösen.
  • Er hatte dabei mindestens einmal in seinem Leben Erfolg.

Diese Kriterien fließen auch im Patentrecht mit ein. Bei der Patenterteilung obliegt es dem Erfinder, die Erfindung offenzulegen und sie so zu beschreiben, dass ein Fachmann auf dem entsprechenden Gebiet die Erfindung nachvollziehen kann. Dies ist die Offenlegung der Erfindung.

Erfinderrecht

Dem Erfinder steht das sogenannte Erfinderrecht zu. Mit der Erfindung selbst entsteht das Erfinderrecht in der Person des Erfinders. Sein Inhalt ist beispielsweise gesetzlich im Patentgesetz (PatG) verankert. Rechtlich geschützt wird es über die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, insbesondere § 823 und § 1004 BGB. Es erfasst:

  • Das Recht auf das Patent bzw. den Gebrauchsmusterschutz, § 6 PatG. Es ist gemäß § 15 PatG übertragbar und vererblich.
  • Das Recht zur Nutzung der Erfindung. Das kann der Erfinder entweder selbst ausüben, aber auch zum Beispiel mit einem Lizenzvertrag auf jemand anderes übertragen.
  • Die sog. Erfinderehre. Hierunter versteht man das Recht, als Erfinder genannt, bezeichnet und anerkannt zu werden, § 63 PatG.
  • Das Recht, über die Erfindung zu entscheiden. Das betrifft nicht nur die Veröffentlichung oder Geheimhaltung, sondern auch etwa die Patentanmeldung oder die Freigabe zur Benutzung.

(WEL)

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