1.109 Anwälte für Existenzminimum | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Steininger
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Schulz & Steininger (Einzelanwaltskanzlei), Raiffeisenstr. 4 b, 63939 Wörth am Main 6873.7198232382 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Steininger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Existenzminimum
aus 14 Bewertungen Sehr freundlich und zuverlässig (06.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Kordik
Kanzlei Kordik, Hauptstraße 67, 25462 Rellingen 6705.0460226841 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christof Kordik hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Existenzminimum
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Existenzminimum
aus 18 Bewertungen Frau Dr.Janotta beweist sich auch in schwierigen Verhandlung sachlich und umfassend rechtssicher. Die Kommunikation … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Sievers
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Sievers
Rechtsanwältin Bettina Sievers, Hermülheimer Straße 5 A, 50321 Brühl 6676.6669925893 km
Rechtsanwältin Bettina Sievers Anwältin aus Leidenschaft
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Existenzminimum
aus 40 Bewertungen Wieder einmal schnelle, kompetente und effiziente Beratung und Abwicklung. Dazu noch sehr freundlicher Kontakt. … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Nord
Rechtsanwältin Christiane Nord
Rechtsanwältin Christiane Nord, Oberfeldstrasse 54, 60439 Frankfurt am Main 6820.2543306792 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christiane Nord ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Existenzminimum

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Existenzminimum

Fragen und Antworten

  • Existenzminimum: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Existenzminimum umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Existenzminimum und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Existenzminimum: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Existenzminimum sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das durch das Grundgesetz garantierte Existenzminimum beruht auf dem Grundrecht auf Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Seinen Niederschlag findet das Existenzminimum daher vor allem im Sozialrecht, tritt aber darüber hinaus in vielen weiteren Reichsgebieten zutage. So etwa im Steuerrecht durch den individuellen Grundfreibetrag, also desjenigen Teil des Einkommens, der nicht der Einkommensteuer unterliegt. Des Weiteren lässt sich das garantierte Existenzminimum an den Grenzen möglicher Pfändung durch Gläubiger im Zwangsvollstreckungsrecht erkennen. Im Prozessrecht wiederum steht die Prozesskostenhilfe symbolisch für die Gewährleistung des Existenzminimums.

Im Sozialrecht zeigt sich das Existenzminimum insbesondere an der Höhe von Leistungen wie ALG II bzw. Hartz IV, der nunmehr als Hilfe zum Lebensunterhalt bezeichneten Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter sowie im Falle der Erwerbsminderung. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten dabei unter anderem Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, Menschen mit Pflegebedarf, die sich etwa aufgrund von Alter oder einer Behinderung in einer entsprechenden Einrichtung befinden oder Kinder unter 15 Jahren, die mit Grundsicherungsempfängern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und zu wenig Unterhalt erhalten.

Der Umfang der jeweils gewährten Leistungen in Höhe des Existenzminimums soll bei entsprechend sparsamer Lebensweise ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Beteiligung ermöglichen. Dabei ist der Bezug von Wohngeld derart an das Existenzminimum geknüpft, dass bei einem Einkommen unterhalb des Existenzminimums vorrangig Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz IV in Anspruch zu nehmen ist.

(GUE)

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