1.466 Anwälte für Fabrikationsfehler | Seite 62

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Herr Rechtsanwalt Florian Becker bietet Rat und Unterstützung im Bereich Fabrikationsfehler
(29.10.2018) Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schnelle einleuchtende Antwort.
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Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Fabrikationsfehler bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Neufang
(27.07.2023) Er gibt sich wirklich Mühe und berät sehr gut wenn wir ein Anliegen haben kommen wir gerne zum Herr Neufang

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fabrikationsfehler

Fragen und Antworten

  • Fabrikationsfehler: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fabrikationsfehler umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fabrikationsfehler und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Fabrikationsfehler: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fabrikationsfehler sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Unter einem Fabrikationsfehler versteht man einen Fehler eines Produktes, der bei der Herstellung der Sache entsteht. Dieser Fehler ist dem Konstruktionsfehler zeitlich nachgelagert, d.h. er entsteht erst bei der ordnungsgemäßen und detailgetreuen Nachbildung des Produkts anhand der Konstruktion. Er besteht meist nicht bei der gesamten Produktionsserie, sondern nur bei einzelnen Produkten und wird auch als Produktions- oder Fertigungsfehler bezeichnet.

Zu den Fabrikationsfehlern gehören auch die sog. Ausreißer. Darunter versteht man Fabrikationsfehler, die trotz aller zumutbaren Vorkehrungen unvermeidbar sind und für die mangels Verschulden nach Deliktsrecht nicht gehaftet wird. Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wird für diese Fehler jedoch verschuldensunabhängig gehaftet.

Grundsätzlich muss der Hersteller aufgrund seiner Fabrikationsverantwortlichkeit für das Endprodukt dafür sorgen, dass der gesamte Produktionsprozess zu einem sicheren Produkt führt und dass keine Fertigungsfehler diese Sicherheit beeinträchtigen. Daher muss der Hersteller Fertigungskontrollen vorsehen, die je nach Produkt und Fertigungsverfahren unterschiedlich sein können. Dazu gehören u.a.:

  • Sichtkontrollen
  • Funktionskontrollen
  • Röntgendurchleuchtungen
  • Ultraschallprüfungen
  • Laboruntersuchungen

Um Fabrikationsfehler zu vermeiden muss der Hersteller sicherstellen, dass die ihm zugelieferten Materialien und Produkte keine die Sicherheit beeinträchtigenden Mängel besitzen und die Fertigungsanlagen regelmäßig überprüft und an den Stand der Technik angepasst werden. Außerdem muss das Personal für die Bedienung der Fertigungsanlagen speziell geschult worden sein, damit das menschliche Versagen bei der Fabrikation der Produkte so gering wie möglich ausfällt.

Für Schäden, die aufgrund von Fabrikationsfehlern entstanden sind, kommt eine Haftung des Herstellers in Betracht:

  • verschuldensabhängig nach dem allgemeinen Deliktsrecht gem. §§ 823 ff. BGB, es gilt die sog. Produzentenhaftung
  • verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz ProdHaftG, es gilt die sog. Produkthaftung

Im Falle eines Schadensersatzanspruchs trägt der Geschädigte die Beweislast, d.h. er muss den Fehler und die dadurch entstandene Rechtsgutsverletzung beweisen, was häufig mit Schwierigkeiten verbunden sein wird.

(WEI)

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