150 Anwälte für Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie | Seite 7

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sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hahnewald
HAHNEWALD Rechtsanwaltskanzlei, Striesener Straße 47, 01307 Dresden 7082.2289395154 km
Im Mittelpunkt steht der Mensch.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald
aus 10 Bewertungen Herr Hahnewald, meldete sich innerhalb von 48 Stunden (23.03.2024)
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Rechtsanwältin Dr. Ina Gerstberger
GERSTBERGER | Produkte & Recht, Maximilianstraße 2, 80539 München 7119.3296929427 km
Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Gewerblicher Rechtsschutz • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Ina Gerstberger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
(11.11.2020) Frau Dr. Gerstberger hat sich sofort gemeldet und einen telefonischen Termin zum ersten Kontakt vereinbart. Das …
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Rechtsanwalt und Notar Falk Scheibe-In der Stroth
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Agrarrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt und Notar Falk Scheibe-In der Stroth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
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Rechtsanwalt Jasper Stein LL.M.
Stein Rechtsanwälte Steuerberater, Stammstraße 82, 50823 Köln 6672.572789234 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Umweltrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
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Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie bietet Herr Rechtsanwalt Jasper Stein LL.M.
aus 26 Bewertungen Freundlich, zuverlässig, kompetent, einfach bewundernswert! (29.11.2023)
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Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
Schultes Rechtsanwaltskanzlei, Nassauerallee 57, 47533 Kleve 6581.5732985188 km
Fachanwalt Strafrecht • Umweltrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Juristische Fragen im Bereich Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
aus 6 Bewertungen Für diesen Anwalt sind noch 10000000000Sterne zu wenig. Ich danke Ihnen vom Herzen für Ihre mehr als gute Arbeit. … (03.01.2023)
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Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen 6630.0491092381 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kirsch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
(06.12.2023) Gute Beratung und zügige Reaktion

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

Fragen und Antworten

  • Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie und dient zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie als rechtliche Grundlage für den Naturschutz innerhalb der Europäischen Union. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie wurde in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt; ferner wurde das jeweilige Naturschutzgesetz der Bundesländer angepasst.

Sinn und Zweck der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist es, natürliche Lebensräume zu erhalten sowie bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Da der Naturschutz flächendeckend nötig ist - schließlich halten sich Tiere und Pflanzen nicht an die von Menschen gezogenen Landesgrenzen -, haben sich die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet, für einen europaweiten Schutz zu sorgen. Jeden Mitgliedsstaat trifft somit eine Meldepflicht; es muss dabei angegeben werden, welche Areale sich als Schutzgebiete eignen. In Deutschland müssen also die Bundesländer diese Information zunächst dem Bundesamt für Naturschutz mitteilen, das die Auskunft wiederum an die EU-Kommission weitergibt. Ergibt eine Prüfung, dass die vorgeschlagenen Flächen schutzwürdig sind, werden sie zu Schutzgebieten erklärt. Innerhalb dieser Schutzgebiete - sog. Natura 2000 -, die miteinander vernetzt sein sollten, damit dem Wanderverhalten und der Notwendigkeit des genetischen Austauschs Rechnung getragen werden kann, ist etwa die Errichtung von Immobilien erschwert. Sofern Maßnahmen bzw. Vorhaben nämlich zu einer Verschlechterung des Gebiets führen würden, sind sie grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind jedoch möglich. Dabei ist zu beachten, dass auch das Errichten eines Gebäudes in der nahen Umgebung eines Schutzgebietes verboten werden kann, wenn negative Auswirkungen auf das Schutzgebiet zu erwarten sind.

Bevor demnach die zuständige Behörde die beantragte Genehmigung - z. B. im Baurecht die Baugenehmigung - erteilt, muss laut der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie überprüft werden, ob das geplante Objekt etwa aufgrund von Emissionen eine Umweltverschmutzung verursachen würde, die zu einem Umweltschaden führen könnte und so beispielsweise den Baumbestand oder ohnehin schon bedrohte Tierarten weiter gefährden würde. Hat demnach eine Vorprüfung ergeben, dass nachteilige Auswirkungen möglich sind, muss daraufhin gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie eine sog. Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, in der die möglichen Beeinträchtigungen bestimmt werden. Wäre trotz Schadensbegrenzung aufgrund z. B. einer einzuhaltenden Auflage ein erheblicher Schaden im Schutzgebiet zu erwarten, darf das Objekt nur errichtet werden, wenn es keine Alternativen zum geplanten Vorhaben gibt. Entsteht nach Errichtung des Gebäudes tatsächlich ein Schaden, muss der Eigentümer auf eigene Kosten für den Erhalt des Schutzgebietsnetzwerkes sorgen und eventuell eine Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung durchführen.

In der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie wurde unter anderem geregelt, dass auch spezielle Tierarten, die sich nicht immer in einem der Schutzgebiete aufhalten, zu schützen sind. So halten sich z. B. Fledermäuse nicht nur in der freien Natur auf, sie nutzen auch gerne menschliche Bauten, die deswegen aber nicht zu einem Schutzgebiet deklariert werden können und sollen. Mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie wurden aber auch solche Tierarten unter Schutz gestellt. Die Jagd auf sie ist also verboten.

Übrigens: Sofern die Schutzgebiete dadurch nicht beeinträchtigt werden, kann die Landwirtschaft dort auch weiterhin betrieben werden. Neben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist aber stets das jeweilige Recht - etwa das Landwirtschaftsrecht oder das Fischereirecht - zusätzlich zu beachten.

(VOI)

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