700 Anwälte für Gläubiger | Seite 30

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Kanzlei Rainer J. Peters, Werderstr. 66, 79379 Müllheim 6886.0602834478 km
Erbrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Gläubiger unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rainer J. Peters
(21.12.2022) Ich habe Herrn Peters das erste mal in Anspruch genommen und war mehr als zufrieden. Ich bedanke mich im nachhinein …
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Rechtsanwalt Remzi Ulas
Rechtsanwalt Remzi Ulas, Sternstraße 102, 20357 Hamburg 6717.9813929302 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Remzi Ulas bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Gläubiger
aus 5 Bewertungen RA Herr Remzi Ulas, hat sich sehr zeitnah um mein Anliegen gekümmert. Er ist ein kompetenter RA und sehr Klienten … (18.06.2022)
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Rechtsanwalt Ole Krämer
Wittig Ünalp RechtsanwaltsGmbH, Gereonstr. 34-36, 50670 Köln 6674.2208923408 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ole Krämer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Gläubiger
aus 6 Bewertungen Eine umfassende Sondierung und Klärung des Sachverhaltes in nachvollziehbaren Worten und mit Handlungsleitfaden. Eine … (15.05.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt André K. Gabel
LSV Rechtsanwalts GmbH, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main 6824.7493261093 km
Geht nicht, gibt es nicht. Nur die beste Lösung zählt. Wir finden Ihre ganz persönliche Strategie, erschließen offensive Handlungsmöglichkeiten und setzen sie gemäß Ihrer Ziele mit Nachdruck um.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Gläubiger beantwortet Herr Rechtsanwalt André K. Gabel
aus 59 Bewertungen Herr Gabel berät auf den Punkt, praxisgerecht, unprätentiös und so, dass es auch der durchschnittlich juristisch … (21.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gläubiger

Fragen und Antworten

  • Gläubiger: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gläubiger umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gläubiger und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Gläubiger: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gläubiger sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Begriff Gläubiger wird hauptsächlich im Zivilrecht (Schuldrecht), im Insolvenzrecht und im Zwangsvollstreckungsrecht verwendet.

Schuldrecht

Im Schuldrecht ist der Gläubiger derjenige, der berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung zu fordern, § 241 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner wird dabei als Schuldverhältnis bezeichnet.

Insolvenzrecht

Eine wichtige gesetzliche Regelung für das Insolvenzverfahren enthält § 74 Insolvenzordnung (InsO), demgemäß die Gläubiger ihre Interessen gemeinschaftlich als sogenannte Gläubigerversammlung wahrnehmen. An der Gläubigerversammlung dürfen weitere Personen teilnehmen, beispielsweise der Schuldner und der Insolvenzverwalter. Zudem kann auch ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden.

Zwangsvollstreckungsrecht

Darüber hinaus steht im Zwangsvollstreckungsrecht der Gläubiger für die Partei, die aus einem vollstreckbaren Titel die Vollstreckung betreibt, auch Vollstreckungsgläubiger genannt. Dem gegenüber ist der Schuldner (Vollstreckungsschuldner) die Partei der Zwangsvollstreckung, gegen die vollstreckt wird.

(WEL)

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