3.554 Anwälte für Häusliche Gewalt | Seite 149

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Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Häusliche Gewalt häusliche Gewalt bietet Frau Rechtsanwältin Petra Liesigk
(12.12.2022) schnelle Terminierung und schnelle Bearbeitung
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Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik
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Herr Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik bietet im Bereich Häusliche Gewalt häusliche Gewalt Rechtsberatung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Häusliche Gewalt

Fragen und Antworten

  • Häusliche Gewalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Häusliche Gewalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Häusliche Gewalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Häusliche Gewalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Häusliche Gewalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Häusliche Gewalt fällt in den Bereich des Strafrechts. Allgemein versteht man darunter Gewalt zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben. Am häufigsten kommt häusliche Gewalt zwischen Paaren vor - insbesondere vor, während oder nach einer Trennung. Aber auch Kinder können direkt oder indirekt Opfer häuslicher Gewalt werden. Häusliche Gewalt kann aber auch zwischen Geschwistern oder gegenüber älteren Menschen stattfinden, etwa wenn ein pflegender Angehöriger aufgrund von Überforderung häusliche Gewalt gegenüber dem Pflegebedürftigen anwendet.

Gewalt im häuslichen Bereich kann als physische, sexuelle oder psychische Gewaltdelikte vorkommen, wobei eine enge soziale Beziehung, ein familiäres Näheverhältnis und eine partnerschaftliche Bindung zwischen Täter und Opfer vorliegen. Typischerweise wird ein Machtverhältnis durch den Täter als stärkere Person ausgenutzt.

Bei häuslicher Gewalt können insbesondere folgende Straftatbestände im Sinn des Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllt sein:

  • Beleidung
  • Nötigung
  • Freiheitsberaubung
  • Körperverletzung
  • Stalking
  • sexueller Missbrauch
  • Vergewaltigung
  • Totschlag oder Mord

Dabei ist der erste Fall häuslicher Gewalt meist der Beginn einer regelrechten Gewaltspirale - wenn die Betroffenen oder Personen, die von Fällen häuslicher Gewalt wissen, nicht frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen. Daher ist es empfehlenswert, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten, wenn man von häuslicher Gewalt betroffen ist oder davon Kenntnis erlangt.

Da häusliche Gewalt im Haushalt stattfindet, sind oftmals sofortige Schutzmaßnahmen für die Opfer notwendig. Nach dem Gewaltschutzgesetz kann die Polizei Sofortmaßnahmen ergreifen und zum Beispiel den Täter der Wohnung verweisen, ihn vorübergehend in Gewahrsam nehmen oder ein Kontaktverbot erteilen. Nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Familiengericht diese Schutzmaßnahmen zugunsten der Opfer auch dauerhafter anordnen. Missachtet der Täter die gerichtlichen Anordnungen, macht er sich strafbar.

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln die genaueren Tatumstände, etwa indem Beweise gesichert oder Zeugen vernommen werden. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob eine Strafanklage gegen den Täter erhoben wird.

In einem Strafprozess können sich Opfer als Nebenkläger beteiligen, wobei ihnen ein Opferanwalt juristisch zur Seite stehen kann. Zivilrechtlich können Opfer häuslicher Gewalt darüber hinaus gegenüber dem Täter auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Darüber hinaus steht Opfern bei Gewaltstraftaten ein Anspruch gemäß dem Opferentschädigungsgesetz zu.

Opfer häuslicher Gewalt bedürfen häufig auch therapeutischer Hilfe, um mit den Folgen der Straftaten fertig zu werden. Daher ist auch die Einschaltung einer entsprechenden Beratungsstelle zu empfehlen. Sie kann in akuten Fällen helfen und beispielsweise die Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer häuslicher Gewalt in einem Frauenhaus unterbringen, damit sich die Situation nicht weiter verschärft.

Je nach Schwere des Delikts kann dem Täter eine durchaus mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Im Bereich häuslicher Gewalt kann gerichtlich zudem der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich angeordnet werden. Weiter kann das Strafgericht auch eine Tätertherapie anordnen, wobei Täter häuslicher Gewalt eine solche Therapie möglichst frühzeitig in Anspruch nehmen sollten, sodass sie lernen, mit ihrer Gewalttätigkeit umzugehen und sie in den Griff zu bekommen.

(WEL)

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