1.480 Anwälte für Herstellerhaftung | Seite 62

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M.
Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Dück, Rudolf-Diesel-Str. 26, 49479 Ibbenbüren 6652.3477315192 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Herstellerhaftung bietet Frau Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M.
aus 7 Bewertungen Absolut empfehlenswert Es ging um Schadensersatz nach einem Unfall. Nach anfänglichen Schwierigkeiten von der … (05.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Valeska Strunk
Rechtsanwältin Valeska Strunk
Quirmbach Strunk Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Gontermannstr. 20, 57518 Betzdorf 6739.5230507222 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Medizinrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Herstellerhaftung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Valeska Strunk
(30.04.2021) Als juristischer Laie bin ich der Meinung, dass ich eine klare Antwort auf meine Frage bekommen habe und so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Kierdorf
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Kierdorf
Kanzlei Kierdorf, Breite Straße 33, 53111 Bonn 6694.0574126607 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Herstellerhaftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fabian Kierdorf gerne zur Verfügung
aus 70 Bewertungen Akteneinsicht Blitzschnell angefragt und bekommen (2 Werktage). Hervorragend! (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Volkmann LL.M.
Brockmann & Kollegen, Alter Rehmer Weg 83, 32547 Bad Oeynhausen 6721.7621169136 km
Strafrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Manuel Volkmann LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Herstellerhaftung
(26.02.2024) Super Anwalt weiß was er tut ich würde Herr Volkmann immer weiter empfehlen In Sachen Mietrecht
Profil-Bild Marc LENTZ
Marc LENTZ
Lentz & Lehnen, 4, rue Charles VI, 1327 Luxemburg, Luxemburg 6693.0609479306 km
“ Unser Auftrag: Sie verteidigen ! „
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Marc LENTZ hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Herstellerhaftung
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Haun
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Haun
HOS Rechtsanwälte, Augsburger Str. 371, 70327 Stuttgart 6935.5605046711 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Herstellerhaftung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Haun
aus 39 Bewertungen Meine KV hat mir einen unangemessen hohen und medizinisch unbegründeten Risikozuschlag auferlegt, und obwohl die KV … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Crauser
Kanzlei Stefan Crauser, Karcherstrasse 14, 66111 Saarbrücken 6767.158776691 km
Da mihi factum, dabo tibis ius. Gib‘ mir den Sachverhalt, ich werde Dir das Recht geben.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Crauser ist Ihr Ansprechpartner für Herstellerhaftung
Profil-Bild Rechtsanwältin Raika Urbanitz
Kanzlei Raika Urbanitz, Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm 6807.5202297478 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Herstellerhaftung bietet Frau Rechtsanwältin Raika Urbanitz
aus 6 Bewertungen Frau Urbanitz ist sehr kompetent und auch jederzeit erreichbar. Beherrscht einen sehr guten Schriftverkehr mit dem … (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel
Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel
Rechtsanwälte in der Steinstrasse, Steinstr. 56, 81667 München 7120.9215350551 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Herstellerhaftung
(20.01.2023) Urteil erste Instanz- Negativ. 2 Kanzleien hatten anschließend auf Anfrage eine Berufung als aussichtslos abgelehnt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Erik M. Eisenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Erik M. Eisenberg
EISENBERG Rechtsanwälte, Wilhelmstr. 4, 65185 Wiesbaden 6800.725250336 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Erik M. Eisenberg hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Herstellerhaftung
aus 256 Bewertungen Sehr freundliche Kommunikation mit der Kanzlei. Hatte Chef und Chefin selbst am Telefon. Findet man eher selten in der … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Erath
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Erath
Kanzlei Erath, Augustenstr. 12, 70178 Stuttgart 6930.6778366388 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Herstellerhaftung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Erath
aus 34 Bewertungen Herr Erath hat mich in einer komplizierten Strafsachen vertreten. Ich habe einen Freispruch bekommen. Rechtsanwalt … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kemal Eser
Eser LAW, Lange Str. 51, 70174 Stuttgart 6930.6059409631 km
Erfolg durch Einsatz!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Herstellerhaftung bietet Herr Rechtsanwalt Kemal Eser
(05.04.2024) Kulanzanspruch wird eingefordert, wegen bekanntem Konstruktionsfehler von VW.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Meinke
Rechtsanwältin Anke Meinke
Anwaltskanzlei Zabel Meinke, Warnowallee 31C, 18107 Rostock 6806.6583729343 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Herstellerhaftung bietet Frau Rechtsanwältin Anke Meinke
(10.11.2020) Sehr schnelle Rückantwort und Terminvergabe. Kompetente freundliche Beratung. Ich fühlte mich sehr aufgehoben und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Jansen LL.M. (Medizinrecht)
sehr gut
Rechtsanwältin Bianca Jansen LL.M. (Medizinrecht)
Rechtsanwältin Bianca Jansen, Schustergasse 3, 47441 Moers 6628.2054381936 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Pferderecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Herstellerhaftung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Bianca Jansen LL.M. (Medizinrecht)
aus 23 Bewertungen Die Anweltin hat sich mit Ruhe mein Problem agehört. Es handelte sich um Anforderung an Auslandkrankenversicherung. Es … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Herstellerhaftung
(05.02.2024) Herr Wittl hat mich im Rahmen einer Grundstücksübertragung vertreten. Mit seiner Arbeit und insbesondere im Hinblick …
Profil-Bild Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John
Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John, Straße des 17. Juni 5, 04425 Taucha 6986.2956435238 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Herstellerhaftung
(05.05.2022) Gute und schnelle Reaktion

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Herstellerhaftung

Fragen und Antworten

  • Herstellerhaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Herstellerhaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Herstellerhaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Herstellerhaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Herstellerhaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Unter Herstellerhaftung versteht man, dass ein Hersteller für ein von ihm hergestelltes fehlerhaftes Produkt haftet. Nach § 4 I ProdhaftG ist Hersteller im Sinne dieses Gesetzes, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. Für den Hersteller des fehlerhaften Produkts besteht sowohl eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) als auch nach dem allgemeinen Deliktsrecht, welches in den §§ 823 ff. BGB geregelt ist. Bei den gesetzlichen Regelungen über die Produkthaftung handelt es sich um zwingendes Recht. Folglich darf die Ersatzpflicht des Herstellers eines Produkts im Voraus durch vertragliche Vereinbarung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

Die Herstellerhaftung wird gem. § 1 I ProdHaftG dadurch begründet, wenn durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird. In diesen Fällen ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

Bei Personenschäden besteht allerdings gem. § 10 I ProdHaftG eine Haftungshöchstgrenze von 85 Millionen Euro. Sind nach § 10 II ProdHaftG mehrere Personen geschädigt und überschreiten die zu leistenden Entschädigungszahlungen diesen Höchstbetrag, verringern sich die Ansprüche der einzelnen Geschädigten verhältnismäßig. Bei Sachschäden ist die Haftung des Herstellers zum einen dadurch eingeschränkt, dass der Hersteller des Produkts nur dann haftet, wenn die beschädigte Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt ist und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet wurde; zum anderen muss der Schaden an einer anderen Sache als der vom Hersteller produzierten eingetreten sein. Zudem besteht gem. § 11 ProdHaftG ein so genannter Selbstbehalt von 500 Euro, d.h. es sind also nur Schäden zu ersetzen, die darüber hinausgehen.

Die Produkthaftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz ist eine sogenannte verschuldensunabhängige Haftung, das bedeutet, dass der Hersteller auch dann haftet, wenn er den Fehler nicht verschuldet hat. Allerdings trägt gem. § 1 IV ProdHaftG der Geschädigte vor Gericht die Beweislast für den Fehler des Produkts, den daraus entstandenen Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler des Produkts und entstandenem Schaden.

Die Haftung des Herstellers kann jedoch in den Fällen des § 1 II ProdHaftG  ausgeschlossen sein:

  • fehlendes willentliches Inverkehrbringen des Produkts (Diebstahl)
  • Fehler entstand erst nach dem Inverkehrbringen (unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (Eigenbedarf)

Unter anderem besteht ebenfalls keine Haftung, wenn der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, zu dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte, sog. Entwicklungsfehler. Einzige Ausnahme bildet § 84 Arzneimittelgesetz.

(WEI)

 

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