702 Anwälte für Insolvenz | Seite 30

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Rechtsanwalt Max Rühling
Rechtsanwälte Geys-Lehmann & Hellmuth, Lumumbastr. 9, 04105 Leipzig 6981.3007633467 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Max Rühling im Bereich Insolvenz bietet Beratung und Vertretung
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Rechtsanwalt Jens Kunze
Anwaltskanzlei Kunze, Hahler Str. 253, 32427 Minden 6719.6722240194 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Kunze hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Insolvenz
(03.11.2023) Bestens, kann ich nur empfehlen!
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sehr gut
Fachanwalt für Insolvenzrecht Christoph Wienen
WIENEN| PFEIFFER| HARTL Rechtsanwälte, Maudacher Str. 162, 67065 Ludwigshafen am Rhein 6844.8861298961 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenz bietet Herr Fachanwalt für Insolvenzrecht Christoph Wienen
aus 19 Bewertungen Vielen Dank für die äußerst kompetente und professionelle Beratung. Herr Wienen ist ein Fachanwalt den man jederzeit … (26.04.2024)
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Kanzlei Michael Vogt, Mauerstr. 36, 72764 Reutlingen 6949.411442302 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Vogt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Insolvenz
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Zivilprozessrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Insolvenz hilft Ihnen Herr Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
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Rechtsanwalt Dr. Leopold Riess
Kanzlei Leopold Riess, Zeltgasse 3-5, 1080 Wien, Österreich 7411.0769811674 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Leopold Riess ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Insolvenz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenz

Fragen und Antworten

  • Insolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Der Begriff der „Insolvenz" stammt ursprünglich aus dem Lateinischen (solvere = zahlen) und wird im Deutschen umgangssprachlich auch als Pleite, Konkurs oder Bankrott bezeichnet. In Österreich und der Schweiz wird die Insolvenz offiziell als „Konkurs" bezeichnet. Dieser Begriff wurde in Deutschland im Jahr 1999 mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung abgeschafft.

Die Insolvenz beschreibt die Situation der Unfähigkeit eines unternehmerischen oder privaten Schuldners, offene Forderungen seiner Gläubiger zu begleichen. Insolvenz tritt somit ein, wenn ein Schuldner bestehende Forderungen seiner Gläubiger nicht mehr begleichen kann. Die sogenannten Insolvenzgründe sind bestehende (akute) Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.

Die materiellrechtlichen und prozessualen Regelungen zur Insolvenz in Deutschland finden sich seit ihrem Inkrafttreten 1999 in der Insolvenzordnung (InsO), die zwischen Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) und Nachlassinsolvenz unterscheidet und einen Staatsbankrott (Staatsinsolvenz) ausschließt. In der InsO wird zudem unter anderem der Insolvenzantrag, das Insolvenzverfahren etc. geregelt. Vom Insolvenzrecht ausgenommen werden insolvenzunfähige Schuldner.

Der umgangssprachlich synonym für Insolvenz verwendete Begriff „Bankrott" ist gem. § 283 StGB eine Straftat und findet sich im 24. Abschnitt des StGB, der sich mit Insolvenzstraftaten befasst. Zu den Straftaten dieses Abschnittes zählt auch der besonders schwere Fall des Bankrotts (§283 a StGB), die Verletzung der Buchführungspflicht (§283 b StGB), die Schuldnerbegünstigung (§283 c StGB) und die Gläubigerbegünstigung.

(LOE)

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