1.071 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Oberbach
Kanzlei Susanne Oberbach, Schönburgstr. 4, 12103 Berlin 6976.7113560122 km
Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Susanne Oberbach
aus 7 Bewertungen Frau Oberbach ist eine Kompetente, Einfühlsame Rechtsanwältin und kennt in Rechtlagen gut aus. Sie hat uns im … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Lennartz
Rechtsanwältinnen Ruhr-Luge & Lennartz, Neusser Str. 173, 41065 Mönchengladbach 6630.9430461659 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kirsten Lennartz
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Eggeling
Kanzlei Heinz Eggeling, Wolfenbütteler Str. 9, 38102 Braunschweig 6821.333929384 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz Eggeling ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Damian Wypior
Kanzlei Damian Wypior, Nunsdorfer Ring 7-9, 12277 Berlin 6979.8943050132 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Damian Wypior ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
(01.04.2024) Positiv
Profil-Bild Rechtsanwalt Rostislav Kunets
Rechtsanwalt Rostislav Kunets
Ruhmann Peters Altmeyer, Hauser Gasse 19 b, 35578 Wetzlar 6790.7735259898 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Rostislav Kunets
aus 6 Bewertungen Konnte meine Sache aus Zeitmangel leider nicht übernehmen. Ich halte ihn aber für fachlich sehr versiert. (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Waßerfall
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Waßerfall
Rechtsanwaltskanzlei Jan Waßerfall, Langhansstr. 63, 13086 Berlin 6974.7223033967 km
Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Waßerfall im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 302 Bewertungen In einem Verfahren mit Auslandsbezug konnte Herr Wasserfall mich schnell und fachlich qualifiziert so beraten, dass … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-jur. Naser Mansour
sehr gut
Kanzlei Naser Mansour, Meinekestraße 8, 10719 Berlin 6971.5898015035 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-jur. Naser Mansour – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
aus 59 Bewertungen Waren vor ca. 8 Monaten für eine ausführliche Beratung bei Herr Mansour wegen Kündigung. Unglaublicher kompetenter … (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Strehle
Anwaltskanzlei Strehle, Aldinger Str. 10, 70806 Kornwestheim 6926.9555941285 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tobias Strehle
(15.04.2020) Wenn es 100 Sterne geben würde gebe ich 200 Rechtsanwalt Strehle ist KOMPETENT MENSCHLICH FREUNDLICH vor allem was ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Dümler
Kanzlei Bernd Dümler, Wilhelm-Deuser-Str. 4, 54294 Trier 6718.1846599072 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Bernd Dümler
aus 6 Bewertungen Er ist absolut zuverlässig und bleibt bei allen Hindernissen lösungsorientiert, was dann auch zum Erfolg führt. (23.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Böhner
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Böhner
Rechtsanwälte Steuerberater Kießelbach Böhner Groß, Götzenturmstraße 35, 74072 Heilbronn 6913.2652275977 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Böhner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
aus 22 Bewertungen Herr Böhner war sehr gut erreichbar, versuchte realistisch zu beraten und bezog auch die möglichen Gedanken der … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Hein
Rechtsanwalt Christian Hein
Kanzlei Froese & Partner GbR, Bonner Str. 172-176, 50968 Köln 6676.6478223313 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Hein
(10.10.2019) Vielen Dank für eine tolle Rechtsberatung, wir haben ihn schon mehrfach in Anspruch genommen und waren jedes mal …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Michalak
sehr gut
Kanzlei KILL FRECH MICHALAK KRUSE, Overhofstraße 5, 44649 Herne 6656.7319042693 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Jakob Michalak ist Ihr Ansprechpartner für Kaufvertrag
aus 23 Bewertungen Pan Michalak,znowu bardzo mi pomógl,odzyskalem prawo jazdy i uchronil mnie od nastépnych nieprzyjemnych … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Schulze
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Schulze
Rechtsanwälte Schulze & Greif Partnerschaftsgesellschaft, Mühlenstr. 34, 09111 Chemnitz 7043.8099410417 km
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Schulze
aus 33 Bewertungen Ich kann noch gar nicht viel dazu sagen, aber das Erstgespräch verlief sehr gut. Wir haben ihr das Mandat erteilt und … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lay
Rechtsanwalt Thomas Lay
SPL Rechtsanwälte, Corneliusstr. 38, 70619 Stuttgart 6934.9935965035 km
Strategisch. Konsequent. Effizient.
Kaufrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Internationales Recht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Lay
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Benjamins
Rechtsanwalt Heiko Benjamins
Anwaltskanzlei Benjamins, Zwischen beiden Märkten 4, 26721 Emden 6565.8974201183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Heiko Benjamins
aus 9 Bewertungen - Schnelle Bearbeitung meiner Angelegenheit - Schnelle Klärung von Rückfragen - Ausführliche Information zu weiteren … (23.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Voit
Rechtsanwalt Marc Voit
Kanzlei Voit, Bellenbergsteig 31, 45239 Essen 6655.3848620849 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Voit vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen Nicht zu ersten mal hat mich Herr Voit gut beraten und vor Gericht erfolgreich vertreten. (20.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Echterling
Rechtsanwalt Mark Echterling
Bode & Echterling, Herforder Str. 11, 32657 Lemgo 6735.7355915765 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Echterling ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Deventer
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Deventer
Jacobi & Deventer, Rheinstr. 63, 50321 Brühl 6678.2945163743 km
Erbrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Deventer
aus 47 Bewertungen Dank der Unterstützung von Herrn Deventer und seiner Kanzlei hat die Autovermietung Enterprise ihre Forderungen gegen … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hannes Baier
Rechtsanwalt Hannes Baier
Rechtsanwalt Hannes Baier Kanzlei Baier, Luitpoldstr. 15b I, 93047 Regensburg 7100.8837036094 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hannes Baier
(21.07.2021) Herr Rechtsanwalt Baier ist ein sehr kompetenter, höflicher, sympathischer und auch charismatischer Anwalt. Würde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Stretz
Rechtsanwalt Wolfgang Stretz
Kanzlei Bürckmann & Stretz, Pferdsfelder Weg 5 A, 96231 Bad Staffelstein 6969.8844954888 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Stretz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
(09.12.2022) Für mich ist alles positiv, das Problem liegt bei der Firma, sie hat das falsche Startdatum des Arbeitsvertrags ohne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Diekmann
Rechtsanwalt Rudolf Diekmann, Flintenstrasse 12, 48565 Steinfurt 6635.861013635 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Rudolf Diekmann
(02.02.2024) Sehr kompetenter und freundlicher Anwalt. Obwohl die Lufthansa sich gewunden hat wie ein Aal, wurden unsere Rechte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor R. Steinhausen
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor R. Steinhausen
Steinhausen Strafverteidiger Rechtsanwälte PartG mbB, Hülskensweg 54, 47447 Moers 6627.250727244 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Gregor R. Steinhausen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 44 Bewertungen Herr Steinhausen ist sehr kompetent und weiß was er macht. Er hat immer gute seriöse Lösung. Er hat mir sehr geholfen. (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Betrw. Sabine Nina Schlensker
sehr gut
Kanzlei Schlensker, Schwachhauser Heerstr. 112, 28209 Bremen 6677.4403053199 km
KONFLIKTMANAGEMENT PROBLEMLÖSUNGEN KOSTENKONTROLLE
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl.-Betrw. Sabine Nina Schlensker gerne zur Verfügung
aus 38 Bewertungen Frau Schlensker hat mir bei einem Erbrechtsfall mit Vermächtnis in meiner zerstrittenen Familie geholfen. Von der … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
Rechtsanwaltskanzlei Bettina Knüppel, Katharinenstr. 31, 23554 Lübeck 6742.2897781769 km
Fachanwältin Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 186 Bewertungen Frau Knüppel hat mir mit ihrer sympathischen Art bei der Erstberatung sofort ein gutes Gefühl vermittelt. Obwohl die … (02.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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