858 Anwälte für Kinderfreibeträge | Seite 36

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Kemper LL.M.
Rechtsanwalt Bernhard Kemper LL.M.
Kanzlei Bernhard Kemper, Ehrenbergstraße 23, 14195 Berlin 6972.4045493599 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernhard Kemper LL.M. ist Ihr Ansprechpartner für Kinderfreibeträge
Profil-Bild Rechtsanwalt Lawyer Ashunchong Paul Tanyi LLM, BL
Ashunchong and partners law firm, Avenue king akwa Douala Cameroon 678662699 Douala 8167, Kamerun 9954.7864757915 km
Clients satisfaction is our ultimate goal and we uphold a high standard of professionalism and ethics.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Lawyer Ashunchong Paul Tanyi LLM, BL - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kinderfreibeträge
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak
Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak
Kanzlei Unkelbach-Tomczak, Bockenheimer Landstr. 51-53, 60325 Frankfurt am Main 6824.7494511891 km
Fachanwältin Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak im Bereich Kinderfreibeträge bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
Dr. Wetzel & Behm, Hofstatt 8, 88662 Überlingen 6986.9883108292 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kinderfreibeträge
aus 16 Bewertungen Ich habe mit Frau Wetzel einen tollen Umgang gehabt. Wir sind direkt super in den Kontakt gekommen und haben in Ruhe … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Simone Neudam FAin StR u. HGR
Rechtsanwältin Dr. Simone Neudam FAin StR u. HGR
KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, Mainzer Str. 75, 65189 Wiesbaden 6801.553643678 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Simone Neudam FAin StR u. HGR - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kinderfreibeträge
(24.08.2022) Ich kann die Rechtsanwaltskanzlei Krull & Neudam, wirklich nur Empfehlen! Frau Neudam versteht Ihr Handwerk und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Korczykowski LL.M.
Rechtsanwältin Jessica Korczykowski LL.M.
Pro Juris Rechtsanwaltskanzlei, Campusallee 2, 51379 Leverkusen 6672.372920611 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Korczykowski LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kinderfreibeträge
(19.10.2022) Kompetenz und Erfahrung sowie die Unterstützung in meiner Sache,
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Plautz
Rechtsanwalt Dr. Manfred Plautz
Dr. Plautz + Kollegen, Bürgerplatz 12, 85748 Garching bei München 7117.375045573 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kinderfreibeträge steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Plautz gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr Plautz hat mir bereits in mehreren Angelegenheiten geholfen und somit kann ich garantieren, dass er nicht nur … (08.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Höfer
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Höfer
Port7 Rechtsanwälte GbR, Am Mittelhafen 16, 48155 Münster 6664.3453020244 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Höfer im Bereich Kinderfreibeträge bietet Beratung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Super Beratung Anwalt nur zu empfehlen (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund
sehr gut
Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund
Fachanwaltskanzlei JUDr. Heinz Tausendfreund, Daisendorfer Straße 10, 88709 Meersburg 6998.0479699005 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Juristische Fragen im Bereich Kinderfreibeträge beantwortet Herr Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund
aus 61 Bewertungen Großes Lob für Herrn „Tausendsassa“ Tausendfreund! In der Obhut von Herrn Tausendfreund habe ich mich sofort gut … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisa Härder
sehr gut
Rechtsanwältin Elisa Härder
Steinbock & Partner Rechtsanwaltskanzlei Fachanwälte - Steuerberater, Hartmannstraße 20A, 97688 Bad Kissingen 6907.8238613303 km
Wir finden immer einen guten Weg. Und der führt selten durch die Wand.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kinderfreibeträge bietet Frau Rechtsanwältin Elisa Härder
aus 59 Bewertungen Herzlichen Dank an Frau Härder und das Büro für Ihre professionelle Unterstützung und Beratung!! Frau Härder und ihr … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Roes
Rechtsanwalt Dr. Frank Roes
Kanzlei Frank Roes, Neue Str. 17, 27432 Bremervörde 6674.2969999257 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kinderfreibeträge bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Roes
(18.06.2017) Ein sehr kompetenter und korrekter Rechtsanwalt. Ist sehr vertrauenswürdig, erklärt detailliert und verständlich. Hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Reimann
Rechtsanwalt Thomas Reimann
beratergruppe:Leistungen, Ernst-Leitz-Straße 1, 35394 Gießen 6801.5093559099 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Kinderfreibeträge beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Reimann
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
sehr gut
Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Dr. Lang & Kollegen, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8425457041 km
Heute schon an Morgen denken
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kinderfreibeträge hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
aus 26 Bewertungen Bis jetzt bin ich zufrieden. Kompetent. Vielen Dank (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Hinterlasse die Welt besser, als du sie vorgefunden hast. (Baden-Powell, Gründer der Pfadfinderbewegung)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kinderfreibeträge
aus 10 Bewertungen Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Prof. Dr. Böh nur weiterempfehlen (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Waniek
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Waniek
Waniek & Biernath PartG mbB Rechtsanwälte | Fachanwälte, Eichelstr. 16, 51429 Bergisch Gladbach 6686.0707256858 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kinderfreibeträge bietet Herr Rechtsanwalt Felix Waniek
aus 82 Bewertungen Hr Waniek war ehrlich und hat mir klar gesagt was mich erwartet (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Berger
Rechtsanwalt Uwe Berger
Rechtsanwalt Vesterling, Maelostr. 5, 45894 Gelsenkirchen 6647.8891570756 km
Fachanwalt Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kinderfreibeträge steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Berger gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christin Harfenmeister
sehr gut
Rechtsanwältin Christin Harfenmeister
KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Thomas-Mann-Str. 12, 18055 Rostock 6814.5109954812 km
Fachanwältin Familienrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Christin Harfenmeister ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kinderfreibeträge
aus 14 Bewertungen Ich habe die Rechtsberatung von Frau Harfenmeister erneut in Anspruch genommen und bin wieder äußerst zufrieden mit … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller
Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller
Kanzlei Frank Dieter Müller & Asoc., Avda. Diagonal, 558 - 3-2, 08008 Barcelona, Spanien 6864.7211474013 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller für Rechtsfragen rund um den Bereich Kinderfreibeträge

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kinderfreibeträge

Fragen und Antworten

  • Kinderfreibeträge: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kinderfreibeträge umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kinderfreibeträge und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kinderfreibeträge: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kinderfreibeträge sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Kinderfreibeträge sind vom Kindergeld zu unterscheiden. Während das Kindergeld monatlich von der Familienkasse gezahlt wird, wirkt sich der Kinderfreibetrag in der Regel erst dann aus, wenn das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung ein günstigeres Ergebnis bei der Einkommensteuer ermittelt. Dafür muss die ermittelte Steuerersparnis höher sein als der Anspruch auf Kindergeld. Eine sich dabei ergebende Differenz wird dem Steuerpflichtigen erstattet. Kinderfreibeträge und Kindergeld wirken sich somit nicht doppelt bei der Steuer aus. Der Kinderfreibetrag stellt insofern nur eine Alternative zum Kindergeld dar. Zu ihm hinzu kommt noch der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf - kurz Betreuungsfreibetrag. Betreuungsfreibetrag und Kinderfreibetrag entsprechen dem steuerlichen Existenzminimum eines Kindes, also dem Bedarf, der ihm steuerfrei zum Leben zur Verfügung stehen muss.

Einfluss auf die Lohnsteuer

Der Kinderfreibetrag wirkt sich im Laufe des Jahres nicht auf die Lohnsteuer aus, denn er fließt während des Jahres nicht in deren Berechnung ein. Ein vorheriger Eintrag des Freibetrags für Kinder macht dennoch Sinn. Denn anders als bei der Lohnsteuer wirkt sich ein eingetragener Kinderfreibetrag bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag sehr wohl aus.

Als Kinder infrage kommen nicht nur leibliche Kinder. Kinderfreibetrag und Kindergeld gibt es auch für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder, Pflegekinder und nicht zuletzt Stiefkinder und Enkelkinder, da Kinderfreibetrag und Kindergeld sich auch auf die Stiefeltern bzw. Großeltern übertragen lassen, wenn das Kind bei ihnen lebt.

Monatsweise Gewährung des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag wird wie das Kindergeld monatsweise gewährt, bis ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das heißt, er wird für den Monat nach eingetretener Volljährigkeit nicht mehr berücksichtigt. Das bedeutet konkret: Wird ein Kind am 15. Juni 18 Jahre alt, dann wird der Kinderfreibetrag nur zu sechs Zwölfteln berücksichtigt, bei der Geburt im Dezember dagegen ganz.

Grenzen der Gewährung von Kinderfreibeträgen

Arbeitslosigkeit

Für arbeitslose Kinder besteht dabei eine Ausnahme. Bis sie 21 werden, ist der Bezug von Kindergeld und die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags für sie noch möglich. Allerdings muss ein Kind sich dafür regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden.

Ausbildung, Studium und Dienstzeiten

Eine weitere Ausnahme gilt, wenn ein volljähriges Kind sich in Lehre oder Studium befindet. Das gilt auch, wenn das Kind auf dessen Beginn warten muss bzw. trotz ausreichender Bemühungen keinen Ausbildungsplatz findet. Außerdem gibt es für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn Kindergeld und Kinderfreibetrag. Die Zeit läuft in der Regel ab dem Ende des Monats, in dem das Zeugnis übergeben wurde.

Solange die Ausbildung nicht beendet ist, werden Kindergeld und Kinderfreibetrag maximal bis zum Alter von 25 Jahren weitergewährt. Ebenso möglich: Freiwilliges soziales Jahr bzw. freiwilliges ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder ein anderer Freiwilligendienst erhalten ebenfalls den Kinderfreibetrag. Der Anspruch endet ansonsten auch hier entsprechend wie bei der Volljährigkeit mit dem Monat der beendeten Ausbildung oder des Dienstes. Ausnahme: Ein vorher abgeleisteter Wehrdienst oder Zivildienst wird hingegen auf das Alter von über 24 Jahren angerechnet, weil währenddessen kein Anspruch bestand.

Behinderung des Kindes

Leidet ein Kind unter einer Behinderung und kann seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten, gibt es den Freibetrag auch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Einkommen des Kindes

Eine Einkommensgrenze für das Kind gibt es seit 2012 nicht mehr. Kinder dürfen uneingeschränkt verdienen, ohne dass Kinderfreibetrag, Kindergeld und weitere für Kinder gewährte steuerliche Vergünstigungen entfallen. Über einen Nebenverdienst und sonstige Einkommensquellen müssen Kindergeld- und Kinderfreibetragsberechtigte sich also keine Sorgen mehr machen.

Uneheliches Kind, getrennt lebende Eltern und Alleinerziehende

Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet bzw. leben sie trotz bestehender Ehe getrennt, dann erhält jeder Elternteil nur die Hälfte des jeweils geltenden Kinderfreibetrags bzw. Betreuungsfreibetrags. Eine Übertragung des Kinderfreibetrags auf einen Elternteil ist dabei möglich, wenn dieser mindestens 75 Prozent vom gesamten Unterhalt für das Kind erbringt. Das ist besonders von Unterhaltsleistenden zu beachten, die kein Sorgerecht innehaben. Zum Nachweis dient unter anderem ein Vergleich, ein Urteil oder bei Fehlen ein Abstellen auf die Düsseldorfer Tabelle. Wer seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen kann, wird trotzdem so gestellt, als käme er ihr nach. Unabhängig vom geleisteten Kindesunterhalt und einer eventuellen Scheidung steht der Betreuungsfreibetrag demjenigen Elternteil zu, bei dem das Kind gemeldet ist.

Kindergeld erhalten die, bei denen das Kind lebt. Eine hälftige Teilung wie bei den Freibeträgen fehlt. Dafür wird das Kindergeld bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

Alleinerziehende können einen zusätzlichen Freibetrag erhalten. Allerdings nur, wenn sie mit ihren minderjährigen bzw. sich noch in der Ausbildung befindlichen Kindern allein in einem Haushalt leben. Zudem darf ihnen nicht eine andere Wahl als die der Einzelveranlagung möglich sein. Im Jahr der Trennung ist beispielsweise noch die gemeinsame Veranlagung möglich, selbst wenn in diesem Jahr die Ehescheidung stattfindet.

(GUE)

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