708 Anwälte für Kindesunterhalt | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk
Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk
Anwaltskanzlei SVM, Franz-Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück 6673.1024674743 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kindesunterhalt
(11.01.2015) Seit mehr als 3 Jahren begleitet mich Frau RAin B. Verhülsdonk in allen Fragen rund um das leidige Thema …
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Sperling
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Sperling
Anwaltskanzlei Simone Sperling, Enderstr. 59, 01277 Dresden 7085.1948205131 km
"Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf." (Ernst Raupach)
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Simone Sperling unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kindesunterhalt
aus 31 Bewertungen Fühlte mich von der 1 Minute an super beraten und aufgehoben. Diese Anwältin weiß was Sie tut. (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Heinrich
sehr gut
Kanzlei Carsten Heinrich, Neustadt 16, 24939 Flensburg 6622.5188401228 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kindesunterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Heinrich
aus 21 Bewertungen Fühlte mich von Anfang an ernst genommen! Klare treffende Aussage. Menschliches Verständnis. Ich wollte eine … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Stechow
Rechtsanwältin Sylvia Stechow
Rechtsanwaltssozietät Birr & Schneider, Volgerstr. 54a, 21335 Lüneburg 6760.8894367159 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Stechow unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kindesunterhalt
(23.02.2023) Das Gespräch über den Kindesunterhalt war informativ und alle meine Fragen und welterführende Probleme würden zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Bergmann
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Bergmann
Kanzlei Korn-Bergmann · Bergmann, Ebersbacher Str. 101, 63743 Aschaffenburg 6865.387015124 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christopher Bergmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kindesunterhalt
aus 51 Bewertungen Erstklassige Beratung bis zum Schluss. Äußerst zuverlässig. Sehr empfehlenswert. (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Distler
Rechtsanwältin Sabine Distler
Rechtsanwälte Kanzlei Distler, Hauptstr. 15, 63897 Miltenberg 6884.6313183721 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kindesunterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Distler
(12.07.2020) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Blaumer
sehr gut
anwaltantwort.de, Rotkreuzplatz 2 a, 80634 München 7115.721131087 km
Man löst keine Probleme, indem man sie aufs Eis legt ( Winston Churchill)
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kindesunterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Blaumer
aus 21 Bewertungen Ich danke Ihnen sehr für Ihre offenen und ehrliche Worte. Danke dafür. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
Kanzlei Professor Dr. Martin, Parkstr. 33, 65549 Limburg an der Lahn 6772.1752092692 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Kindesunterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
aus 21 Bewertungen Prof. Dr. Martin mit Seinem Team empfinde ich als uneingeschränkt empfehlenswert! Prof. Dr. Martin ist ein sehr … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Marcel Stehle
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Marcel Stehle
LEGALIS. Anwälte, Alter Postplatz 15, 88400 Biberach an der Riß 7008.1746369151 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Kindesunterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Joachim Marcel Stehle
aus 63 Bewertungen Ich hatte ein Beratungsgespräch mit Herrn Stehle und war sehr zufrieden! Herr Stehle hat sich sehr viel Zeit genommen … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig
sehr gut
Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig
Rechtsanwaltskanzlei D. Bartsch, Weststr. 24, 09112 Chemnitz 7043.1639501652 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kindesunterhalt
aus 20 Bewertungen Wir fühlten uns in allen Dingen sehr gut beraten und vertreten. Danke (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hillen
Rechtsanwalt Peter Hillen
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwalt Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kindesunterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Hillen gerne zur Verfügung
(20.03.2024) Ich kann nur positiv über Herrn Hillen urteilen. Er ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt und ich bin sehr zufrieden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Starting
Rechtsanwalt Hermann Starting
Vosgröne, Starting, Stammeijer, Rademacher und Pillich Rechtsanwälte und Notare, Raesfelder Straße 12, 46325 Borken 6622.4424604801 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kindesunterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Starting

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kindesunterhalt

Fragen und Antworten

  • Kindesunterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kindesunterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kindesunterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kindesunterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kindesunterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Die Pflicht zur Leistung von Kindesunterhalt besteht in Deutschland nach dem BGB (§§ 1601 ff BGB) und stellt einen Anspruch von Kindern gegenüber den Eltern dar. Der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für Minderjährige, aber auch volljährige unverheiratete Kinder unter bestimmten Voraussetzungen.

Er wird bei minderjährigen Kindern meist nach der Trennung der Eltern gegenüber einem Elternteil oder bei volljährigen Kindern in der Ausbildung gegenüber beiden Eltern als Anspruch in Geld (sog. Barunterhalt) geltend gemacht. Unverheiratete minderjährige Kinder sind hinsichtlich des Unterhaltsbedarfs privilegiert, d. h. ihr Unterhaltsanspruch muss vor dem Anspruch aller anderen Unterhaltspflichtigen bis zur Grenze des Selbstbehalts befriedigt werden.

Der Kindesunterhalt ist nicht an ein Zusammenleben in einem Haushalt gebunden und auch nicht daran, ob es sich um eheliche Kinder oder nichteheliche Kinder handelt. Solange ein Kind bei den Eltern oder einem Elternteil lebt, leistet dieser bzw. leisten diese sog. Naturalunterhalt. Mit der Volljährigkeit entfällt in der Regel die Unterscheidung von Naturalunterhalt und Barunterhalt, beide Eltern werden barunterhaltspflichtig, anteilig nach dem jeweiligen Einkommen, sofern das Kind nicht mehr zu Hause lebt und sich in der Ausbildung befinden.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der sog. Düsseldorfer Tabelle, die anhand einer sog. Regelfamilie als Orientierungshilfe für die Höhe des Unterhaltsbedarfs bemessen wird und nach Einkommensstufen und Altersstufen unterteilt ist. Solange das Kind Anspruch auf Kindergeld hat, wird dieser Betrag an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind lebt. Das Kindergeld wird bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Kinderunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle angerechnet. Zu den Beträgen nach der Düsseldorfer Tabelle kann zusätzlicher Unterhalt zu leisten sein, z. B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder auch Studiengebühren. Falls das Kind nicht familienversichert ist, wird zudem der Beitrag zur Krankenversicherung fällig. Auch sog. Mehrbedarf (Krankheit etc.) oder sog. Sonderbedarf ist zusätzlich zu decken (unregelmäßigen Zusatzkosten, z. B. Klassenfahrten).

Besteht ein Anspruch auf Kindesunterhalt, wird Unterhalt ab dem Monat geschuldet, in dem der Unterhaltsverpflichtete zur Zahlung aufgefordert wurde oder dazu, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen bzw. eine darauf gerichtete Klage bei Gericht eingereicht wurde. Der Anspruch auf Kindesunterhalt endet mit dem Abschluss einer angemessenen Ausbildung. Eine Zweitausbildung müssen Unterhaltsverpflichtete nur finanzieren, wenn die Zweitausbildung in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der ersten Ausbildung steht.

(LOE)

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