413 Anwälte für Kostenvoranschlag | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Karcher
Rechtsanwalt Stefan Karcher
KCP Karcher Conrad-Paczkowska, Wegenerstraße 10/11, 10713 Berlin 6971.6317637272 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Wettbewerbsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kostenvoranschlag bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Karcher
aus 6 Bewertungen von A.&R. G. am 18.05.2022 Der Erstkontakt mit Herrn Karcher hat bei uns einen positiven Eindruck hinterlassen. … (18.05.2022)
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sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Gaase
Sozietät Fussan & Gaase, Obere Brinkstr. 9, 44141 Dortmund 6679.1489495395 km
Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei juristischen Fragen im Bereich Kostenvoranschlag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tobias Gaase
aus 22 Bewertungen Guter Einsatz in einem anstrengenden Streit mit einer am Ende sehr guter Lösung. (10.04.2024)
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Rechtsanwalt Heiko Benjamins
Anwaltskanzlei Benjamins, Zwischen beiden Märkten 4, 26721 Emden 6565.8974201183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Benjamins ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kostenvoranschlag gerne behilflich
aus 9 Bewertungen - Schnelle Bearbeitung meiner Angelegenheit - Schnelle Klärung von Rückfragen - Ausführliche Information zu weiteren … (23.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Keller
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Keller
Rechtsanwälte WEIGAND & KELLER, Holzweg 16, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.8472226845 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kostenvoranschlag beantwortet Frau Rechtsanwältin Elena Keller
aus 92 Bewertungen Frau Keller, hat eine 5 Sterne Bewertung verdient. Es lief in der Kommunikation und Abwicklung mehr als sehr gut. (23.05.2024)
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Rechtsanwalt Tobias Korenke
Hauser Rechtsanwälte PartGmbB, Uerdinger Str. 149, 47799 Krefeld 6631.2143863099 km
Kaufrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Kostenvoranschlag beantwortet Herr Rechtsanwalt Tobias Korenke
(26.01.2021) Habe erstmals Probleme mit der Erstattung von Stornogebühren gehabt. Nach Kontaktaufnahme wurde sich mit dem …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kostenvoranschlag

Fragen und Antworten

  • Kostenvoranschlag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kostenvoranschlag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kostenvoranschlag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kostenvoranschlag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kostenvoranschlag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Kostenvoranschlag ist ein kaufmännischer Vorgang und schützt vor zu hohen Kosten. Im Rahmen einer handwerklichen Dienstleistung wird der Auftrag und die auszuführenden Arbeiten näher beschrieben und ein eventueller Endpreis dafür festgelegt. Der Kostenvoranschlag ist schriftlich abzugeben. Dafür kann der Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb eine Gebühr verlangen, die bei Auftragserteilung mit der Auftragssumme verrechnet wird.

Natürlich gibt es genau festgelegte Bedingungen, die im Gesetz verankert sind. Der Kostenvoranschlag, der kurz auch KVA genannt wird, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Vertragsverhältnis zwischen Betrieben und Privatleuten. Dabei sollte der Auftraggeber auf einen schriftlichen Kostenvoranschlag bestehen, dieser dient bei Vertragsstreitigkeiten als Nachweis und sollte folgende Punkte beinhalten. Die Firma, die den KVA ausgestellt hat, des Weiteren die Adresse des Auftraggebers. Inhaltlich sollten die auszuführenden Arbeiten und die zur Verwendung kommenden Ersatzteile oder Arbeitsmaterialien genau festgelegt werden. Auch der Preis, den der Kunde zu entrichten hat, sollte als ungefähre Summe genannt werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Summe im KVA maximal um 2 – 3% überstiegen werden darf. Andere wichtige kostenträchtige, respektive kostenaufwendige Arbeiten müssen vor der Ausführung mit dem Kunden abgesprochen werden. Der Kostenvoranschlag wird zumeist bei Kfz–Reparaturen und bei anderen Handwerksdienstleistungen in Anspruch genommen.

Mit einem schriftlichen KVA lassen sich auch die Angebote verschiedener Firmen vergleichen. Das wissen die Betriebe und dieses ist mit ein Grund, warum die KVAs kostenpflichtig sind. Jedoch sollte man nicht den Fehler machen und ein schriftliches Angebot mit dem Kostenvoranschlag zu vergleichen oder zu verwechseln. Denn zwischen den beiden kaufmännischen Vorgängen besteht auch ein rechtlicher Unterschied. Während der KVA weitgehend rechtsbindend ist, ist das schriftliche Angebot zumeist freibleibend, also unverbindlich, es sei denn, der Betrieb gibt im Angebot an, dass es bindend ist. Ein KVA sollte immer dann angefordert werden, wenn die Kosten der Dienstleistungen sehr kostenrelevant sein könnten. Kostenvoranschläge zwischen Betrieben und anderen Unternehmen fallen unter das Handelsgesetzbuch (HGB), nur wenn ein privater Kunde einen Kostenvoranschlag anfordert, greift das Bürgerliche Gesetzbuch.

Wenn also eine größere Reparatur an einem Fahrzeug oder Sanierungs- oder Reparaturarbeiten an einem Gebäude zu verrichten sind, sind diese Arbeiten mitunter mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde sollte ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, sodass der ungefähre Kostenrahmen abgesteckt werden kann. Alle Baumaßnahmen und auch alle Reparaturaufträge fallen unter das Werkvertragsrecht, welches im BGB geregelt ist, darunter fallen auch die entsprechenden Kostenvoranschläge.

Laut dem Gesetzestext § 632 BGB sind Kostenvoranschläge grundsätzlich nicht kostenpflichtig, es sei denn, der Unternehmer oder Werkunternehmer, wie er im Gesetzestext genannt wird, kann nachweisen, dass zur Erstellung des Kostenvoranschlages ein großer Aufwand betrieben werden muss, aber auch dann muss die Vergütung des KVA vor der Auftragsannahme abgesprochen sein. In der KFZ Branche wird gesagt, die Aufwendungen für einen Kostenvoranschlag sei der halbe Weg zur Reparatur, daher wird vor allem hier eine Aufwandsentschädigung verlangt, wenn der Auftraggeber die Reparatur in der Werkstatt ausführen lässt, mit der Reparaturrechnung verrechnet wird. Der Kostenvoranschlag ist auch dazu geeignet, sich vor zu hohen Kosten zu schützen, denn, wenn die Reparatur wesentlich mehr kostet, als im KVA niedergelegt, muss der Kunde mit diesen Kosten nicht einverstanden sein.

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