1.230 Anwälte für Krankenversicherung | Seite 52

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Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Groß
Rechtsanwältin Bianca Groß
Kanzlei Bianca Groß, Lindberghallee 25, 67681 Sembach 6807.5338460438 km
Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Bianca Groß ist Ihr Ansprechpartner für Krankenversicherung
(24.03.2023) in meinem Fall gibt es nur Positives zu berichten ! Nach einer langen Odyssee mit einem Anwalt der nichts auf die …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Maximilian Rein
Rechts- und Fachanwalt Maximilian Rein
Kanzlei Kilger + Rein, Konrad-Adenauer-Strasse 23, 72072 Tübingen 6937.8581704615 km
Fachanwalt SozialrechtSozialversicherungsrecht • Betriebliche Altersversorgung • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Maximilian Rein hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Krankenversicherung
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Beck
sehr gut
Fachanwalt Arbeitsrecht, Bahnhofstr. 41, 66663 Merzig 6733.5930448737 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Holger Beck für Rechtsfragen rund um den Bereich Krankenversicherung
aus 31 Bewertungen Sehr kompetenter und freundlicher Anwalt der unsere Angelegenheit zu einem guten Ergebnis führte.Herr RA Beck ist … (28.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Früh
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Früh
Bonse, Häuser & Früh, Am Schillerplatz 11, 71522 Backnang 6937.5688538116 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Krankenversicherung bietet Herr Rechtsanwalt Torsten Früh
aus 16 Bewertungen Prüfung einer Schriftsache schnell erledigt und verständlich erklärt (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Leitenmaier
Rechtsanwältin Ruth Leitenmaier
Kanzlei Ruth Leitenmaier, Hermannsberg 14, 92334 Berching 7058.0765036763 km
"Die Prozessführung im juristischen Sinne sollte die Ausnahme sein, nicht die Regel – nur eine valide Beratung ist der Wegbereiter zur Umsetzung Ihrer Vorhaben."
Fachanwältin Sozialrecht • Medizinrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ruth Leitenmaier bietet Rat und Unterstützung im Bereich Krankenversicherung
aus 9 Bewertungen Eine super Anwältin, sehr zu empfehlen. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
Kanzlei Schmanns, Apostelnstr. 2, 50667 Köln 6674.3625088927 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Juristische Fragen im Bereich Krankenversicherung beantwortet Frau Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
aus 82 Bewertungen Fr.Schmanns hat mich gegen BG vertreten, das war ein harter Kamp. Am Ende Sie hat den Fall auf meine Sinne erledigt, … (14.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Krankenversicherung

Fragen und Antworten

  • Krankenversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Krankenversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Krankenversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Krankenversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Krankenversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Eine Krankenversicherung springt im Versicherungsfall Krankheit ein. Sie übernimmt oder erstattet beispielsweise Kosten für Diagnose, Heilbehandlung, Hilfsmittel und zahlt ggf. Krankengeld. Im Krankenversicherungsrecht ist zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung zu unterscheiden. Außerdem gibt es private Krankenzusatzversicherungen, die je nach Vertrag weitere und vielleicht medizinisch nicht notwendige Leistungen übernehmen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist zusammen mit der Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Mit dem gesetzlichen Krankenversicherungsrecht befasst sich insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Pflichtversichert sind insbesondere Arbeitnehmer, wobei die Beiträge zur Krankenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen werden. Ehegatten und Kinder sind im Rahmen einer Familienmitversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls abgesichert.

Der Versicherte kann seine gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Bei Krankheit kann der Versicherte oder Mitversicherte einen Arzt aufsuchen, ohne dafür selbst eine Rechnung zu bekommen. Das Arzthonorar wird direkt von der Krankenkasse gezahlt. Der Versicherte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Geld oder Erstattung der anfallenden Kosten, sondern er erhält unmittelbar die Behandlung bzw. Sachleistung. Dazu zählen auch Heilmittel oder Hilfsmittel, wobei hier nach Krankenversicherungsrecht eigene Zuzahlungen erforderlich sein können.

Auch für notwendige Zahnbehandlungen durch einen Zahnarzt kommt die Krankenversicherung ebenso auf wie für eine etwaige Operation im Krankenhaus. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Kosten in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft werden von der Krankenversicherung ebenfalls übernommen. Schließlich zahlt die Krankenkasse nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes von 6 Wochen Krankengeld, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ist die Krankheit auf eine berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer zurückzuführen, kann ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegen. Dafür wäre statt der Krankenversicherung grundsätzlich die Unfallversicherung zuständig. Gegebenenfalls werden Kosten zwischen den Versicherungen direkt erstattet, sodass die Krankenbehandlung zunächst jedenfalls sichergestellt ist.

Neben dieser gesetzlichen Krankenversicherung gibt es private Krankenversicherungen für diejenigen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Das trifft insbesondere für Selbstständige und Besserverdiener zu. Die schließen in dem Fall einen freiwilligen Versicherungsvertrag ab. Dann gilt als Krankenversicherungsrecht nicht das SGB, sondern das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bzw. die individuellen Versicherungsbedingungen. Ein Beamter hat regelmäßig Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, muss aber zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Privatversicherte regelmäßig die Rechnung über Arztbesuche oder andere Leistungen selbst und können diese dann bei ihrer Versicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

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