1.204 Anwälte für Künstlersozialversicherung | Seite 51

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Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Nickl
sehr gut
Rechtsanwältin Beatrice Nickl
BN-Legal, Alte Bahnhofstr. 1a, 53173 Bonn 6700.5754755643 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrice Nickl ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Künstlersozialversicherung
aus 108 Bewertungen Frau Nickl ist sehr kompetent und freundlich. Sie hat mich sehr gut beraten und wertvolle Hilfe geleistet. Ich danke … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lenore Paschen
sehr gut
Rechtsanwältin Lenore Paschen
Kanzlei Paschen, Claus-Ferck-Straße 1b, 22359 Hamburg 6724.7022218759 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Künstlersozialversicherung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Lenore Paschen
aus 16 Bewertungen Frau Paschen beriet mich in einem komplexen Anliegen, das sowohl Sozial- als auch Erbrecht gleichermaßen betrifft, … (20.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Pantke
Kanzlei Hendrik Pantke, Korianderstr 26, 65191 Wiesbaden 6801.6151964963 km
Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Künstlersozialversicherung bietet Herr Rechtsanwalt Hendrik Pantke
(12.09.2023) Herr Rechtsanwalt Pantke hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit kompetent und erfolgreich vertreten. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova
Kanzlei Kassabova, Pertisauer Weg 19, 12209 Berlin 6977.1287123291 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Künstlersozialversicherung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Frau Dr. Blagovesta Kassabova habe ich als eine sehr kompetente Anwältin kennen gelernt. Die Sache wurde flugs … (09.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Künstlersozialversicherung

Fragen und Antworten

  • Künstlersozialversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Künstlersozialversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Künstlersozialversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Künstlersozialversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Künstlersozialversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Künstlersozialversicherung ermöglicht es selbstständigen Künstlern bzw. Publizisten, in den Genuss der Vergünstigungen der gesetzlichen Sozialversicherung zu kommen. Mit der Künstlersozialversicherung - die übrigens eine Pflichtversicherung ist - erhalten die Künstler und Publizisten also Zugang zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Sie müssen nicht alle fällig werdenden Beiträge allein tragen, sondern lediglich - wie Arbeitnehmer - nur etwa die Hälfte. Den Rest zahlen der Staat mittels Zuschüssen und die Verwerter der künstlerischen Leistungen, z. B. ein Musikverlag oder ein Theater in Form der Künstlersozialabgabe.

Voraussetzung, um die Leistungen der Künstlersozialversicherung in Anspruch nehmen zu können, ist logischerweise, dass der Versicherungsnehmer freischaffender Künstler - z. B. Musiker oder Komponist - bzw. Publizist - z. B. Journalist oder Schriftsteller - sein muss. Dabei kann es oft zu Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Künstler und Handwerker kommen. Die Unterscheidung erfolgt danach, ob man in den einschlägigen Fachkreisen als Künstler oder Handwerker angesehen wird. So ist etwa ein Tätowierer Handwerker und kein Künstler, auch wenn er gestalterische Leistungen erbringt. Außerdem darf die Tätigkeit kein Nebenjob sein, sondern muss dem „Broterwerb" dienen. Daher muss man auch ein Mindesteinkommen von 3900 Euro im Jahr vorweisen können. Gelegentliche Unterschreitungen dieses Betrags fallen bei der Künstlersozialversicherung aber nicht ins Gewicht. Allerdings gibt es für Berufsanfänger eine Ausnahme: In den ersten drei Jahren der Tätigkeit als Künstler bzw. Publizist darf das Einkommen die 3900 Euro-Grenze unterschreiten. Eine Firmengründung ist im Übrigen zwar zulässig, doch darf der Künstler bzw. Publizist nicht mehr als einen Arbeitnehmer haben - es sei denn, die Beschäftigung dient der Ausbildung -, da die Arbeitgeberstellung bei ihm überhandnähme und eine Schutzwürdigkeit deswegen verneint werden würde.

Bei einem Versicherungsfall ist die jeweilige Versicherung einstandspflichtig. So muss etwa die Krankenversicherung unter Umständen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zahlen.

Versicherungsnehmer bei der Künstlersozialversicherung wird man grundsätzlich auf Antrag bei der Künstlersozialkasse, die auch überprüft, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Künstlersozialversicherung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Künstlersozialversicherung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.