700 Anwälte für Mediator | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Iur. Jan Koch
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Iur. Jan Koch
Fachanwalts- und Mediationskanzlei Koch Konstanz, Münzgasse 29, 78462 Konstanz 6993.8536893781 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mediator bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Iur. Jan Koch
aus 38 Bewertungen Kann Herrn Koch bestens empfehlen. Fachlich sehr kompetent führte er mich durch das Scheidungsverfahren. Ich fühlte … (02.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Mechthild-Maria Kathke-Brech
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Mechthild-Maria Kathke-Brech
kanzlei bkmm, Tegernseer Landstraße 75, 81539 München 7120.8340569127 km
Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Mechthild-Maria Kathke-Brech bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mediator
aus 21 Bewertungen . (16.02.2022)
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Rechtsanwalt Andreas Kraml
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Sozialrecht • Strafrecht • Mediation • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kraml ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mediator
(09.12.2020) Die sehr schnelle Kontaktaufnahme.
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Rechtsanwältin Dr. Christine Dross
Hass Dross Theiss Rechtsanwälte Partnerschaft MBB, Maximilianstr. 35 D, 80539 München 7119.7576590673 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Dr. Christine Dross bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mediator
aus 12 Bewertungen Ich wurde von Frau Dr. Dross in meinen arbeitsrechtlichen Belangen professionell und absolut zuverlässig beraten. … (16.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mediator

Fragen und Antworten

  • Mediator: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mediator umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mediator und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mediator: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mediator sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Bei einer Mediation wenden sich streitende Parteien gemäß § 1 II Mediationsgesetz (MediationsG) an einen neutralen Dritten, den sog. Mediator. Er soll helfen, bei Konflikten zu vermitteln und einen Konsens zu finden. Er bleibt dabei immer unparteiisch und unterstützt die Beteiligten lediglich bei der Erarbeitung einer Lösung, ohne selbst Vorschläge zu machen oder Entscheidungen zu treffen. Nach § 2 III MediationsG fördert er die Kommunikation zwischen den Parteien und sorgt dafür, dass keine Partei übervorteilt wird. Soweit beide Parteien einverstanden sind, kann der Mediator aber auch getrennte Gespräche mit jeder einzelnen Partei führen. Ist der Mediator der Ansicht, dass eine Einigung nicht zu erzielen ist, kann er der Mediation nach § 2 V 2 MediationsG ein Ende setzen. Der Mediator ist nach § 4 MediationsG grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss sich nach § 5 MediationsG regelmäßig fortbilden.

Die Ausbildung zum Mediator ist generell keine Erstausbildung, sondern eine Weiterbildung. Daher üben die meisten Streitschlichter bereits einen sozialen oder rechtlichen Beruf aus, bei dem ohnehin regelmäßig mit Konflikten zu rechnen ist. Eine akademische Ausbildung wird aber nicht vorausgesetzt. Die Weiterbildung umfasst circa 200 Unterrichtseinheiten und vermittelt unter anderem psychologische Grundkenntnisse und den Umgang mit Aggression.

Durch die Inanspruchnahme eines Mediators kann ein zeitintensives und kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden, bei dem die Beteiligten auf die Entscheidung des Richters keinen Einfluss nehmen können.

(VOI)

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