3.410 Anwälte für Mietspiegel | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen E. Leske
Kanzlei Jürgen E. Leske, Pestalozzistr. 40a, 80469 München 7119.2093613079 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietspiegel steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen E. Leske gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Wir hatten ein Mietproblem das ziemlich unangenehm hätte werden können . Durch geschickte Verhandlung von Herrn Leske … (20.01.2022)
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Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel
Kanzlei Heinzel & Neupert, Pirckheimerstr. 28, 90408 Nürnberg 7011.2072768052 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietspiegel
(10.02.2012) Top Beratung, man kümmert sich sofort um die Sache! Besser geht es nicht!!

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietspiegel

Fragen und Antworten

  • Mietspiegel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietspiegel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietspiegel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietspiegel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietspiegel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Im Mietrecht bezeichnet man als Mietspiegel eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete zu einem bestimmten Zeitpunkt, die von Gemeinden oder Interessenverbänden von Mietern oder Vermietern aufgrund wissenschaftlicher Erhebungen erstellt werde.

Er dient dazu, dass der Vermieter einerseits eine Mieterhöhung leichter begründen kann und andererseits dem Mieter, der die Erhöhung anhand des Mietspiegels leichter überprüfen kann.

Gesetzlich ist der einfache Mitspiegel in § 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Für den sogenannten qualifizierten Mietspiegel gilt § 558d BGB. Bei Letzterem handelt es sich um eine Übersicht der Vergleichsmiete, die auf wissenschaftlich anerkannten Datenerhebungen und Datenauswertungen basiert. Zwar sind beide Arten von Mietspiegel zur Begründung einer Mieterhöhung geeignet.  

Doch wenn der Vermieter eine Erhöhung der Miete erreichen will, muss er zwingend die im qualifizierten Mietspiegel enthaltenen Angaben zur Wohnung aufführen. Fehlen diese Angaben, ist die Mieterhöhung unwirksam.

In einem Prozess hat der qualifizierte Mietspiegel bedeutende Beweisfunktion: Bei seinen Angaben wird gesetzlich vermutet, dass sie die ortsübliche Vergleichsmiete darstellen. Derjenige, der sich auf den Mietspiegel beruft, muss wiederum beweisen, dass es sich hierbei um einen qualifizierten Mietspiegel handelt.

Im Turnus von zwei Jahren soll der Mietspiegel an die Entwicklung des Wohnungs- und Immobilienmarktes angepasst werden. Eine Anpassungspflicht besteht jedoch nicht.

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