3.391 Anwälte für Nebenkosten | Seite 142

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Rechtsanwalt Mario Tiefenbacher LL. M.
Tiefenbacher Law, Lindengasse 20/9, 1070 Wien, Österreich 7411.6257122416 km
Mein Geschäft ist es, Ihres zu verstehen. Als Partner auf Augenhöhe.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Internationales Wirtschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Nebenkosten bietet Herr Rechtsanwalt Mario Tiefenbacher LL. M.
aus 9 Bewertungen Herr Tiefenbacher hat mich sehr gut bei der Gründung meiner GmbH beraten. Das Ganze lief elektronisch ab, was mir … (10.11.2023)
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Rechtsanwalt und Notar Marcel Graefen
BUDIN.rechtsanwälte GbR Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Kaiserstr. 17a, 44135 Dortmund 6676.9875777845 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Nebenkosten steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Marcel Graefen gerne zur Verfügung
(06.03.2023) Erstkontaktaufnahme absolut perfekt.
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sehr gut
Rechtsanwalt Jan Steinmetz
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen, Breite Str. 53-54, 39576 Hansestadt Stendal 6880.0285832054 km
LMAA (Lach mehr als andere) und MMAA (Mach mehr als andere)! Ich finde erst Ihr Problem, dann Ihr Ziel und dann die Lösung für SIE!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Steinmetz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Nebenkosten
aus 161 Bewertungen Sehr guter und ehrlicher Anwalt. (15.05.2024)
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Rechtsanwalt Stephan Keller
Stephan Keller, Karlsplatz 1, 73614 Schorndorf 6951.4811475306 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialrecht
Im Bereich Nebenkosten bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stephan Keller
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
sehr gut
Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Nebenkosten unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
aus 13 Bewertungen Frau Gockenbach ist eine sehr kompetente Anwältin. Im Gespräch entstand schnell eine ruhige und vertrauensvolle … (22.05.2024)
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Wagner & Volk Notar und Rechtsanwälte, Frankfurter Str. 8, 65189 Wiesbaden 6800.8944599601 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Bornemann ist Ihr Ansprechpartner für Nebenkosten
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Rechtsanwalt Mats Kühler
Kanzlei Kühler, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Nebenkosten bietet Herr Rechtsanwalt Mats Kühler
(02.02.2024) Herr Kühler hat mir sehr Geholfen und stand meiner Familie und mir immer stets zur Seite. Fachlich auch eine Top …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nebenkosten

Fragen und Antworten

  • Nebenkosten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nebenkosten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nebenkosten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Nebenkosten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nebenkosten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Als Nebenkosten bezeichnet man im Mietrecht Kosten, die der Mieter neben dem eigentlichen Mietzins zu entrichten hat, insbesondere die Betriebskosten. Hierzu zählen alle laufenden Kosten. Keine Betriebskosten sind einmalige Reparaturkosten, Verwaltungskosten und Anschaffungskosten; sie sind bereits mit Zahlung der Miete abgegolten.

Ist im Mietvertrag eine Vereinbarung zu den Nebenkosten getroffen, so müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Gerade im Wohnraummietrecht gelten zugunsten des Mieters viele Sondervorschriften. Beispielsweise dürfen nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannten Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.

Umlagefähige Betriebskosten sind: Grundsteuer, Kanal- und Wassergebühren, Reinigungs- und Wartungskosten für Heizanlagen oder Kamine, Aufzugskosten, Kosten für Straßenreinigung, Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Haftpflichtversicherung, Sachversicherungen u.v.m.

Hinweis: Auch bei einem Gewerbemietvertrag kann man auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) Bezug nehmen, dann gelten ihre Vorschriften für Mietverhältnisse von Geschäftsräumen entsprechend, abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Je nachdem, welche Vereinbarung im Mietvertrag getroffen ist, können die Nebenkosten bereits komplett im Mietzins enthalten sein (Bruttowarmmiete, eher selten). Von einer so genannten Nettokaltmiete spricht man, wenn alle Betriebskosten neben der Grundmiete vom Mieter zu bezahlen sind. Darüber hinaus können Mieter und Vermieter auch vereinbaren, dass die Betriebskosten nur teilweise vom Mieter zu tragen sind. Die Bezahlung erfolgt durch den Mieter entweder in Form einer Pauschale (Nebenkostenpauschale, Betriebkostenpauschale) oder als monatliche Vorauszahlungen und anschließender Abrechnung.

Hierbei spricht man auch von Umlage der Betriebskosten, d.h. der Vermieter kann die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen, wobei beide Mietparteien vereinbaren können, ob nur die vom Vermieter kalkulierten Kosten oder nur die tatsächlichen Kosten vom Mieter zu tragen sind. Achtung: Das gilt nicht für Heizkosten und Warmwasserkosten, die im Rahmen eines entgeltlichen Wohnraummietverhältnisses anfallen. Sie dürfen gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) nur nach Verbrauch dem Mieter berechnet werden.

Ist die Umlage der tatsächlichen Betriebskosten auf den Mieter vereinbart, so hat er einen Anspruch, dass der Vermieter eine Abrechnung über die Betriebskosten erstellt (Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung). Bei der Vermietung von Wohnraum beschränkt sich der Abrechnungszeitraum auf höchstens ein Jahr.

Für die Nebenkostenabrechnung gelten weitere Spezialvorschriften, beispielsweise muss die Abrechnung klar formuliert sein und Mindestangaben (Abrechnungszeitraum, Kostenarten, Gesamtbeträge, Umlageschlüssel etc.) enthalten. Vermieter und Mieter müssen auch spezielle Fristen bei Geltendmachung und Widerspruch der Nebenkostenabrechnung beachten.

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