1.730 Anwälte für Ordnungswidrigkeit | Seite 73

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Rechtsanwalt Thomas Dethloff
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Herr Rechtsanwalt Thomas Dethloff – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Ordnungswidrigkeit
(25.07.2023) Sehr kompetent
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aus 5 Bewertungen Herr Schnabel hat mir sehr geholfen. (04.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ordnungswidrigkeit

Fragen und Antworten

  • Ordnungswidrigkeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ordnungswidrigkeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ordnungswidrigkeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ordnungswidrigkeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Ordnungswidrigkeit oder abgekürzt Owi bezeichnet eine Handlung, die nach einem Gesetz oder einer Verordnung nicht erlaubt ist. Im Gegensatz zu Straftaten betreffen Ordnungswidrigkeiten regelmäßig weniger geschützte Rechtsgüter oder weniger konkrete Gefährdungen. Mögliche Folgen einer Ordnungswidrigkeit sind Bußgeld oder Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld.

Während eine Straftat von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, ist für Ordnungswidrigkeiten eine Behörde wie das Ordnungsamt bzw. die Polizei direkt zuständig. Ist eine Handlung ordnungswidrig und strafbar gleichzeitig, geht Strafrecht vor.

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit erfolgt manchmal schon nach kurzer Zeit. Gegen einen einmal erlassenen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Nach dem Einspruch gegen den Bescheid findet ein Gerichtsverfahren statt.

Gesetzliche Grundlagen sind das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), aber auch andere. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kommen sehr häufig vor. Dafür muss kein Verkehrsunfall oder Schaden vorliegen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder zu geringer Sicherheitsabstand reichen aus. Hier spricht man von einer Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi).

Bekannt ist in diesem Zusammenhang die Verkehrssünderkartei in Flensburg. Dort werden Strafpunkte zusätzlich zum Bußgeld vergeben. Die Punkteregelung ist ebenfalls im Bußgeldkatalog festgeschrieben. Bei vielen Punkten oder schwereren Vergehen kann ein Fahrverbot verhängt werden. Auch Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße - umgangssprachlich Strafzettel oder Knöllchen - geahndet.

Ebenso können Lärmbelästigung oder Ruhestörung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, ebenso der Verstoß gegen ein Rauchverbot oder bei der Tierhaltung eine mangelnde Aufsicht. Vor allem der Kampfhund und die Kampfhundeverordnung sind praktische Beispiele für das Ordnungswidrigkeitenrecht.

(ADS)

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