1.159 Anwälte für Rechtsschutzversicherung | Seite 49

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Rechtsanwältin Antje Steinhäußer
SZ-Rechtsanwälte, Behrischstr. 29, 01277 Dresden 7084.3559416035 km
Beratung bringt Sicherheit - deshalb: Online-Terminbuchung für die gratis Ersteinschätzung bei Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung, bei Kündigung im Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung.
Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
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Frau Rechtsanwältin Antje Steinhäußer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 5 Bewertungen Die Beratung zu den Erfolgsaussichten meines Anliegens war sehr gut. Ich hoffe, mit der empfohlenen Vorgehensweise … (25.10.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt André Paul Landherr
Anwaltskanzlei Landherr Rechtsanwälte und Fachanwälte, Königstr. 50, 33330 Gütersloh 6710.8604721391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
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Herr Rechtsanwalt André Paul Landherr – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 26 Bewertungen Umgehen und so weit ich es beurteilen konnte kompetent geantwortet. (21.03.2022)
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Rechtsanwalt Ole Sierck
Kanzlei Ole Sierck, Knesebeckstraße 59-61, 10707 Berlin 6971.2494109759 km
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen.“ (Dieter Hildebrandt)
Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
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Herr Rechtsanwalt Ole Sierck hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 16 Bewertungen Einfach wunderbar! Ich bin sehr dankbar und zufrieden mit der Beratung.Der Rechtsanwalt Ole Sierck war ganz … (22.11.2023)
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Rechtsanwalt Bernd-Michael Jetter
Jetter & Kollegen, Hainbuchenweg 16, 71229 Leonberg 6920.0219883907 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Bernd-Michael Jetter ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Rechtsschutzversicherung
aus 10 Bewertungen Herr Jetter hat mich ehrlich beraten. Mich transparent informiert über Möglichkeiten. Ich danke ihm dafür sehr und … (13.10.2023)
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Rechtsanwalt Arne Lamot
Ripken Kreft Lamot, Oldenburger Str. 200, 27753 Delmenhorst 6666.1005178922 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Arne Lamot bietet im Bereich Rechtsschutzversicherung Rechtsberatung und Vertretung
(10.05.2024) Er hat sich 2 Tage später gemeldet per email das er im Urlaub sei. Mir wurde dann jemand anderes empfohlen, den ich …
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Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Klein, Hardenbergstraße 19, 10623 Berlin 6971.3102899166 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Klein - Ihr juristischer Beistand im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 48 Bewertungen Frau Klein ist eine tolle Anwältin, die einem immer mit Rat und Tat zur Seite steht. Sie ist gut zu erreichen und sehr … (25.03.2024)
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Boorberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ziegelweg 1/1, 72764 Reutlingen 6949.9195216986 km
Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
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Herr Rechtsanwalt Axel Boorberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Rechtsschutzversicherung
aus 19 Bewertungen Herr Boorberg hat mich in einer reiserechtlichen Angelegenheiten vertreten. Seine fachliche Kompetenz, gepaart mit … (28.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsschutzversicherung

Fragen und Antworten

  • Rechtsschutzversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsschutzversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rechtsschutzversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Kosten des Versicherten für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. So kostet etwa ein Zivilprozess im schlimmsten Fall viel Geld, das dem Betroffenen fehlt und ihn unter Umständen von der Geltendmachung seiner Ansprüche abhalten könnte. Das wird durch eine Rechtsschutzversicherung verhindert.

Zunächst einmal schließen die Parteien einen privatrechtlichen Vertrag, sog. Versicherungsvertrag. Daneben gelten Vereinbarungen zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer – zumeist in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Viele Versicherungen verwenden dabei die sog. Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Ferner müssen im Versicherungsrecht die §§ 125 bis 129 VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag) berücksichtigt werden.

Wann ist die Rechtsschutzversicherung einstandspflichtig?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Das Gleiche gilt für die Entschädigung von Zeugen, die eine Ladung erhalten haben und vor Gericht erscheinen mussten. Um dem Versicherten z. B. die Untersuchungshaft zu ersparen, kann eine Rechtsschutzversicherung ferner eine Kaution als Darlehen zahlen.

Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Hier geht die Rechtsschutzversicherung übrigens wesentlich weiter als die Prozesskostenhilfe (PKH). Wurde einem Nichtrechtsschutzversicherten PKH gewährt, müsste er nämlich im Falles des Unterliegens zwar nicht seine eigenen Kosten, sehr wohl aber die des Gegners tragen.

Zu beachten ist, dass die Vertragsparteien regelmäßig eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Ferner besteht häufig erst nach einer Wartezeit von ca. drei Monaten Versicherungsschutz, z. B. wenn es um Rechtsschutz im Familienrecht oder Arbeitsrecht geht. Ausnahmen davon sind aber bei unerwarteten Fällen möglich, z. B. nach einem Verkehrsunfall. Deshalb ist es sinnlos, erst dann eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn z. B. der Zivilprozess kurz bevorsteht oder bereits läuft.

Welche Leistungsarten gibt es?

Bei einer Rechtsschutzversicherung kann man aus verschiedenen Leistungsarten wählen, die aber auch kombiniert werden können. So gibt es unter anderem Rechtsschutz für Fälle

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht immer

Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man aber stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist. Ferner findet sich in § 3 ARB 2008 eine Auflistung, wann eine Rechtsschutzversicherung nicht einstandspflichtig ist.

So sind etwa Streitigkeiten aus dem Baurecht – z. B. der Bau von Immobilien oder der Streit mit einer Bank in Bezug auf den gewährten Kredit zum Bau eines Hauses – prinzipiell nicht vom Rechtsschutz umfasst. Auch Fälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht – z. B. Tarifrecht –, dem Patentrecht, dem Markenrecht, dem Urheberrecht oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum werden von der Leistung einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht umfasst. Eine Leistung wird z. B. im Rahmen vom Ordnungswidrigkeitenrecht abgelehnt, etwa wenn der Versicherte sich gegen einen Strafzettel für einen Parkverstoß und das zu zahlende Bußgeld wenden will.

Ferner wird die Rechtsschutzversicherung unter anderem eine Leistung ablehnen, wenn der Rechtsstreit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat bzw. keiner versicherten Leistungsart zugeordnet werden kann oder wenn der Versicherte vor Geltendmachung seiner Forderung vor Gericht nicht die Genehmigung der Versicherung eingeholt hat.

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Die Rechtsschutzversicherung wird nur leisten, wenn ein Versicherungsfall anzunehmen ist. Ein solcher ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Ereignisses, das unter die versicherten Risiken fällt, rechtliche Unterstützung benötigt.

Wann ein Versicherungsfall explizit vorliegt, kann aber nur durch einen Blick in die Versicherungspolice in Erfahrung gebracht werden und hängt zunächst von der jeweiligen Leistungsart ab. So gilt etwa beim Schadensersatz-Rechtsschutz die sog. Folgenereignistheorie, wonach als Schadensereignis die Ursache gilt, die zu den Schadensersatzansprüchen geführt hat, z. B. der Verkehrsunfall.

Abgrenzung Rechtsschutzversicherung – Haftpflicht

Die Rechtsschutzversicherung ist abzugrenzen von der Haftpflicht. Während es bei der Rechtsschutzversicherung darum geht, eigene Ansprüche durchzusetzen, soll mit der Haftpflicht die Forderung eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer abgewehrt werden, z. B. wenn das Haustier des Versicherungsnehmers einen Dritten – z. B. mittels Hundebiss – verletzt hat und dieser nun Schadensersatz verlangt.

(VOI)

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