634 Anwälte für Reha | Seite 27

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Klostermeier
Rechtsanwältin Stefanie Klostermeier
Rechtsanwaltskanzlei Klostermeier, Schwenninger Straße 20, 78052 Villingen-Schwenningen 6926.7016467738 km
Kompetenz, Einsatz & Empathie
Medizinrecht • Strafrecht • Mediation • Zivilrecht • Arzthaftungsrecht • Datenschutzrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Reha bietet Frau Rechtsanwältin Stefanie Klostermeier
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Hegge
Rechtsanwalt Martin Hegge
Kanzlei Martin Hegge, Große Str. 37-38, 49074 Osnabrück 6671.9044791273 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Reha bietet Herr Rechtsanwalt Martin Hegge
(05.12.2023) Professionalität auf sehr hohem Niveau
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karsten Heidemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Karsten Heidemann
Kanzlei Karsten Heidemann, Thielenplatz 5, 30159 Hannover 6768.1757235329 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Heidemann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Reha
aus 45 Bewertungen Herr Dr. Heidemann hat nach über 3 Jahren in einer Klage auf Schmerzensgeld in einer überaus schwierigen Beweislage … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal
Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal
rechtsinformer Rechtsanwälte - Pflug und Partner mbB, Rheiner Landstraße 74, 49078 Osnabrück 6669.9231727482 km
Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Reha
aus 9 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal hat eine großartige Art sein Wissen zu teilen. Ich durfte ihn in einem Rechtsseminar … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Bernhörster
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Bernhörster
Bernhörster, Kersting & Kollegen, Arminstr. 14-16, 45879 Gelsenkirchen 6654.1710668145 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Bernhörster ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Reha
aus 40 Bewertungen Beratungsgespräch umfangreich & präzise Analyse, besten Dank Herr Etterich (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Burat
Kanzlei Tatjana Burat, Burchardtstr. 17, 20095 Hamburg 6720.5829422052 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Tatjana Burat hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Reha
(24.03.2022) Schnelle Kompetenz erfolgreich
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kaiser
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kaiser
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Konrad-Adenauer-Straße 19, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.6610031272 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kaiser bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Reha
aus 28 Bewertungen Die Überschrift sagt es bereits! Es hat alles gepaßt, ich würde Herrn Kaiser uneingeschränkt weiterempfehlen und … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Jost
sehr gut
Rechtsanwältin Sabrina Jost
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8224415701 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Sabrina Jost ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Reha gerne behilflich
aus 26 Bewertungen Frau Jost ist kompetente Anwältin.Ihre Aussagen sind klar und deutlich . Ihre kompetente Sicherheit war für eine ganz … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Titus Heck
Hußmann Anwaltskanzlei, Emmericher Straße 101, 46485 Wesel 6616.2801663678 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Reha unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Titus Heck
(18.11.2021) Ich bewerte gern die tolle Zusammenarbeit, Fachkompetenz und direkte Herangehensweise ohne Schnörkel und kurzfristige …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Wolf Klink
Rechts- und Fachanwalt Wolf Klink
Kanzlei für Medizin- und Wirtschaftsrecht, Ferdinandstr. 2, 20095 Hamburg 6720.2426799158 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Wolf Klink - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Reha
(03.05.2024) Herr Klink hat uns ganz kurzfristig geholfen - trotz sehr wenig Vorbereitungszeit hat er uns mit Herz und Verstand und …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reha

Fragen und Antworten

  • Reha: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reha umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reha und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Reha: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reha sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Bezeichnung Reha ist eine Abkürzung des Begriffs Rehabilitation. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Wiederherstellung. Mit dem Begriff werden üblicherweise Leistungen aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, kurz: SGB IX, bezeichnet und umfassen insbesondere die medizinische Rehabilitation, die berufliche Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft, sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die von verschiedenen Trägern, wie zum Beispiel von einer Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung oder einem Sozialhilfeträger erbracht werden.

Welche Formen der Reha gibt es?

Der früher in diesen Zusammenhang gebräuchliche Begriff Kur wird in den Gesetzen nicht mehr verwendet. Eine Kur umfasst Maßnahmen der Rehabilitation, aber auch der Vorsorge. So kann eine Kur im Rahmen der Vorsorge zum Beispiel den Zweck haben die Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes zu beseitigen. Der Begriff Kur wird ansonsten nur noch von privaten Versicherern verwendet. Rehabilitationsmaßnahmen können daher Kuren umfassen, dennoch stellt eine Kur nicht immer eine Rehabilitationsmaßnahme dar. Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Reha: die medizinische Rehabilitation und die berufliche Rehabilitation.

Medizinische Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation zielt darauf ab, physische oder psychische Leiden mit Hilfe medizinischer Mittel zu heilen, um eine drohende Erwerbsminderung zu verhindern, damit der Betroffene weiter beruflich im Arbeitsleben tätig sein kann. Diese Leistung gewährt je nach Fall zum Beispiel die Krankenkasse. Bei dieser Maßnahme geht es in erster Linie darum, die Gesundheit des Betroffenen wiederherzustellen. Das kann von einer Kur bis zu einem stationären Aufenthalt einer Klinik reichen. So zum Beispiel im Rahmen einer Sucht-Rehabilitation, um Suchterkrankungen wie Drogen- oder Alkoholmissbrauch zu behandeln. Ambulante Behandlungen haben aber gegenüber stationären Behandlungen in einer Klinik den Vorzug.

Berufliche Rehabilitation

Die berufliche Rehabilitation, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannt, beabsichtigt die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit und die Sicherung eines Erwerbseinkommens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie soll entweder die Erwerbsfähigkeit von Behinderten oder von einer Behinderung bedrohter Menschen herstellen, verbessern oder erhalten, damit eine Arbeit wieder möglich ist. Bei dieser Leistung steht also die Wiederherstellung der Arbeitskraft im Mittelpunkt.

So kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht wie zum Beispiel durch Umschulungen und Weiterbildungen. Diese Leistungen werden von den sogenannten Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken erbracht. Für Unfallopfer bieten auch Versicherungen private Dienste zur Rehabilitation an.

Wann bekomme ich eine Reha?

Anspruch auf die Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation hat, wer als Versicherter die 15-jährige Wartezeit erfüllt hat oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die sogenannte Erwerbsminderungsrente, bezieht oder eine sogenannte große Witwenrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält, die sogenannte Hinterbliebenenrente.

Die 15-jährige Wartezeit bedeutet, dass der Betroffene 15 Jahre der Rentenversicherung angehört hat. Zu der Wartezeit werden aber nicht nur die Zeiten der Beschäftigung, sondern auch Zeiten für Entgeltersatzleistungen, Versorgungsausgleich und Kindererziehungszeiten angerechnet.

Der Anspruch auf berufliche Rehabilitation besteht aber auch, wenn allein medizinische Maßnahmen nicht ausreichen oder ohne die berufliche Rehabilitation eine Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit zu zahlen wäre.

Die medizinische Rehabilitation kann auch beantragt werden, wenn der Patient in den letzten zwei Jahren, bevor er den Antrag gestellt hat, sechs Monate pflichtversichert war. Das heißt, dass für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bezahlt wurden. Alternativ reicht es aus, wenn die fünfjährige Wartezeit erfüllt ist und eine Erwerbsminderung eingetreten oder zu erwarten ist. Wer innerhalb von zwei Jahren nach der Ausbildung beschäftigt oder selbstständig war oder nach einer solchen Beschäftigung oder beruflichen Tätigkeit bis zum Reha-Antrag berufsunfähig oder arbeitslos wurde, erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen.

Wie bekomme ich eine Reha?

Wer also für eine medizinische Rehabilitation eine Kur benötigt, muss zunächst als Patient einen Reha-Antrag stellen. Zuständig für den Reha-Antrag ist je nach Fall die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Krankenkasse oder die Träger der Jugendhilfe, Kriegsopferversorgung, Sozialhilfe sowie der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung. Im Zweifel kann man den behandelnden Arzt fragen und die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung anrufen. Diese geben in der Regel gerne Auskunft oder teilen Informationen über die zuständige Stelle mit.

Der Träger, bei Berufstätigen meist die Deutsche Rentenversicherung, gibt dann ein sozialmedizinisches Gutachten in Auftrag und prüft die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Zwar kann der Patient auch einen Wunsch für den behandelnden Arzt oder die Klinik stellen, allerdings entscheidet der Träger hierüber nach pflichtgemäßen Ermessen und erlässt einen Bescheid. Gegen den Bescheid kann der Patient Widerspruch einlegen. Hilft der Träger nicht ab, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann dann Klage bei dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

Leistungen zur Teilnahme an der Gemeinschaft

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben die Integration von Behinderten oder von Behinderung bedrohte Menschen in die Gesellschaft zum Ziel. Bei dieser Maßnahme steht die persönliche Entwicklung und Förderung der Selbstbestimmung im Vordergrund.

So sollen zum Beispiel Behinderte Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Zum Beispiel, wie sie mit anderen Menschen umgehen und kommunizieren, um ein Konzert zu besuchen. Weiter werden Hilfen angeboten, beispielsweise für den Besuch kultureller Veranstaltungen

Übergangsgeld und Krankengeld

Das Übergangsgeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung, die während der medizinischen Rehabilitation oder während der beruflichen Rehabilitation gewährt wird. So soll das Übergangsgeld die Dauer der Umschulung oder Weiterbildung den Lebensbedarf sicherstellen. Die Höhe des Übergangsgelds beträgt 68 Prozent vom letzten Nettogehalt. Wer Kinder hat, für die noch Anspruch auf Kindergeld besteht, hat einen Anspruch auf ein höheres Übergangsgeld. Vom Übergangsgeld ist das Krankengeld zu unterscheiden, dass den Einkommensausfall wegen einer Krankheit ausgleichen soll. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen bezahlt.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Reha umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Reha besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.