1.162 Anwälte für Rentenbesteuerung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Tilo Weise
Rechtsanwalt Jens-Tilo Weise
Kanzlei Jens-Tilo Weise, Markt 7, 16798 Fürstenberg/Havel 6921.9028533456 km
Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Jens-Tilo Weise ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Rentenbesteuerung
(13.10.2017) seit über zehn Jahren gut betreut und beraten, kompetent, unkompliziert und innovativ, vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Heister
Dietmar Heister Kanzlei für Erbrecht, Schottweg 1, 22087 Hamburg 6720.9265426426 km
Ich berate Sie im gesamten Erbrecht!
Erbrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Dietmar Heister – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Rentenbesteuerung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Wagner
advomeda Rechtsberatung, Hans-Thoma-Str. 26, 76593 Gernsbach 6877.48738597 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Wagner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Rentenbesteuerung
aus 29 Bewertungen Danke für die schnelle Rückmeldung und hilfreichen Informationen... (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Wöstmann
sehr gut
Kanzlei Wöstmann, Friedrich-Ebert-Str. 151, 48153 Münster 6663.9632563707 km
Nehmen Sie Ihre Rechte gegenüber Behörden wahr und setzen Sie Ihre Ansprüche durch!
Fachanwalt Sozialrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mirco Wöstmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Rentenbesteuerung
aus 86 Bewertungen Vielen Dank für die tolle Beratung!! (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ingrid Dreßler
Rechtsanwältin Ingrid Dreßler
Kanzlei Ingrid Dreßler, Porschestr. 13, 31135 Hildesheim 6793.6456911841 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung bietet Frau Rechtsanwältin Ingrid Dreßler
(16.02.2018) Ich möchte Frau Dreßler weiterempfehlen und mich für die : - wertschätzende , empathische Kommunikation - …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. jur. Christian Röder
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. jur. Christian Röder
Kanzlei | Röder Steuern & Recht, Frankfurter Landstraße 58, 63452 Hanau 6838.1419149256 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. jur. Christian Röder vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rentenbesteuerung
aus 49 Bewertungen Nach vielen Kräfte zehrenden und Zeit beanspruchenden Umwegen mündete, Gott sei Dank, unser Weg in der Kanzlei von … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolai Utz
Rechtsanwalt Nicolai Utz
ACCONSIS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Schloßschmidstr. 5, 80639 München 7115.1699194827 km
Fachanwalt Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Nicolai Utz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Rentenbesteuerung
aus 8 Bewertungen Der Sachverhalt war kompliziert. Herr RA Utz hat mit seiner Kompetenz und Zielorientiertheit ein sehr gutes Ergebnis … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andrew Patzschke
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Andrew Patzschke
Fachkanzlei für Steuerstrafrecht Dr. Patzschke, Meinekestr. 4, 10719 Berlin 6971.5669516053 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Rentenbesteuerung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Andrew Patzschke
aus 62 Bewertungen Herr Patzschke hat sich sofort für mein Anliegen Zeit genommen und mich professionell beraten. Herzlichen Dank! (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Baris Orak
Rechtsanwalt Baris Orak
Kanzlei Baris Orak, Königsteinerstr. 16, 65929 Frankfurt am Main 6818.2376420298 km
Im Steuerrecht berate ich nur zum Thema Grundsteuererklärung im Zusammenhang mit der Grundsteuereform.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Steuerrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Rentenbesteuerung bietet Herr Rechtsanwalt Baris Orak
(08.04.2023) Bisher alles gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hans Paul
Paul & Partner, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden 7082.3765903417 km
Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung • Arzthaftungsrecht • Steuerrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Hans Paul vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rentenbesteuerung

Fragen und Antworten

  • Rentenbesteuerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rentenbesteuerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rentenbesteuerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rentenbesteuerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rentenbesteuerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Bundesregierung hat mit der Behauptung, es sei eine Frage der „Gerechtigkeit“, die stufenweise volle Rentenbesteuerung eingeführt. Begründet wurde diese „notwendige Antwort“ im Rentenrecht mit der Entwicklung der Demographie.

Privat vorsorgen und gesetzliche Rente

Mit Bismarck wurde das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, das auf dem sogenannten Umlageverfahren mit dem sogenannten Generationenvertrag beruht. Das heißt, die jungen Arbeitsfähigen zahlen Rentenbeiträge für die Älteren, die sich nicht mehr selbst versorgen können. Dieses sogenannte Umlageverfahren ermöglichte für jeden Rentner den Bezug einer gesetzlichen Rente, die nicht durch eine Steuer finanziert werden musste. Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung verabschiedete der Gesetzgeber 2001 das Altersvermögensgesetz und 2004 das Alterseinkünftegesetz. Menschen sollen danach zunehmend privat fürs Alter vorsorgen. Entsprechende Angebote existieren vor allem in Form der sogenannten Riester-Rente, Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge.

Schrittweise steigende Rentenbesteuerung

Entsprechend der Absenkung des Rentenniveaus erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Rentenbesteuerung. Ein immer höherer Anteil der Rente muss danach versteuert werden. Die Erhöhung begann von 50 Prozent ab 2004 und steigert sich bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Aktuell (2017) liegt die Rentenbesteuerung bei 74 Prozent und steigt jährlich um zwei Prozentpunkte bis 2020 auf 80 Prozent. Von 2020 steigt die Rentenbesteuerung bis 2040 jährlich um ein Prozent bis 2040 die vollständige Besteuerung erreicht ist. Wer also zum Beispiel im Jahr 2020 in Rente geht, muss seine Rente in Höhe von 80 Prozent versteuern. In diesen Fall bleiben 20 Prozent steuerfrei. Ab 2040 hat sich dann das Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung erfüllt. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Rente in voller Höhe wie die Einkommenssteuer besteuert wird. Der Rentner ist dann voll steuerpflichtig und wird die Rente voll versteuert.

Steuererklärungspflicht für Rentner

Mit der kontinuierlichen Erhöhung der Rentenbesteuerung trifft auch immer mehr Rentner die Pflicht eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen: Die Pflicht trifft diejenigen Rentner, die ein jährliches Einkommen versteuern müssen, das über den sogenannten Grundfreibetrag liegt. Der Freibetrag beläuft sich für das Jahr 2017 in Höhe von 8820 Euro. Für Ehepaare gilt (Stand 2017) ein gemeinsamer Grundfreibetrag in Höhe von 17640 Euro. Das heißt, wer ein Einkommen unter diesen Freibetrag hat, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben bzw. die nachgelagerte Besteuerung greift nicht und der Rentner muss seine Rente nicht versteuern. Da aber für dieses Jahr noch 24 Prozent der Renteneinkünfte unversteuert bleiben, sind Renteneinkünfte in Höhe von 11.918 Euro steuerfrei bzw. wird erst ein höheres Renteneinkommen besteuert.

Ein weiteres Beispiel mit Berechnung: Wer 2018 in Rente geht, muss 76 Prozent versteuern, bei einem voraussichtlichen Grundfreibetrag in Höhe von 9000 Euro. Wer als Single eine Rente von monatlich 1000 Euro bezieht hat ein jährliches Einkommen von 12.000 Euro. Davon sind (100 minus 76 =) 24 Prozent steuerfrei, also ein Betrag in Höhe von (12.000 geteilt durch 100 mal 24 =) 2880 Euro. Dieser steuerfreie Betrag ist von dem jährlichen Renteneinkommen abzuziehen. Damit verbleiben (12.000 minus 2880 =) 9120 Euro. Zieht man von diesem Betrag den Grundfreibetrag ab, erhält man das zu versteuernde Renteneinkommen: 9120 Euro-9000 Euro=120 Euro. Da bis 2040 das Renteneinkommen voll steuerpflichtig wird, wird dementsprechend für die weiteren kommenden Rentner die Steuerlast kontinuierlich steigen. Wer also zum Beispiel im Jahr 2040 mit einem monatlichen Renteneinkommen von 1500 Euro in Rente geht und man einen Grundfreibetrag von 10.000 Euro zugrunde legt, dann sind in Höhe von 8000 Euro des Renteneinkommens Steuern zu bezahlen, da dann die nachgelagert erfolgende Besteuerung voll greift.

Allerdings können Rentner ebenfalls Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wer keine Werbungskosten angibt, der erhält eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro. Für die Steuerklärung selbst ist Anlage R zu verwenden. Dort sind die Renteneinkünfte einzutragen wie auch andere Renten als die Altersrente anzugeben. Auch können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wie zum Beispiel die Kosten für ein Pflegeheim, den Arzt oder für eine Beerdigung, sowie Sonderausgaben, wie bestimmte Versicherungsbeiträge oder Spenden, den Behindertenpauschbetrag und für diejenigen, die 64 Jahre alt sind, der Altersentlastungsbetrag. Der Altersentlastungsbetrag wird aber auch bis 2040 auf 0 Euro abschmelzen.

Das Finanzamt überprüft die Angaben aufgrund des sogenannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens auf die Richtigkeit: Sowohl die Versorgungswerke, Pensionsfonds und -kassen, Direktversicherungen, sowie auch Versicherer bei privaten Rentenversicherungen, wie zum Beispiel bei Riester-Renten, als auch gesetzliche Versicherer sind verpflichtet, dem Finanzamt Auszahlungen mitzuteilen. Anhand dieser Angaben wird die Steuererklärung überprüft.

Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Versicherungen werben zum Thema betriebliche Altersvorsorge, kurz baV, gerne damit, dass diese steuerfrei abgeführt würden, allerdings übersehen Versicherungsnehmer oft, dass am Ende doch noch die Steuer eingefordert wird. Für Arbeitgeber ist das lukrativ, da sie sich die Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei der Auszahlung werden dann nachträglich die Steuern sowohl für den Beitrag des Arbeitnehmers, als auch der Beitrag des Arbeitgebers erhoben. War der Arbeitnehmer gesetzlich versichert, wird er auch noch von der Krankenkasse belangt: Er hat dann für die gesamte Auszahlung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nachträglich zu entrichten. Nach heutigen Stand beträgt diese allein mindestens 18 Prozent der Ausschüttungssumme. Aus diesen Gründen ist die baV für viele Arbeitnehmer ein Verlustgeschäft. Schadensersatzansprüche gegen die Berater scheiden in den meisten Fällen aus, da diese wegen der langen Laufzeiten bereits lange verjährt sind, wenn diese zutage treten.

Eine Ausnahme der zusätzlichen Besteuerung gilt für ungeförderte Maßnahmen der Altersvorsorge: Diese werden in der Regel nicht zusätzlich, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Besteuerung des Ertragsanteils bedeutet, wenn zum Beispiel eine Altersanlage Gewinne im Form von Zinsen erwirtschaftet, dass dann allein die erwirtschafteten Zinsen besteuert werden. Als Faustformel gilt: Alle Förderungen des Staates in Sachen Altersvorsorge werden am Ende zusätzlich besteuert, Vorsorge ohne staatliche Förderung nicht.

(FMA)

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