872 Anwälte für Säumniszuschlag | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Knecht
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Knecht
Bonorden Knecht Rechtsanwälte, Schillerplatz 8, 71638 Ludwigsburg 6925.1468763561 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Knecht ist Ihr Ansprechpartner für Säumniszuschlag
aus 20 Bewertungen Hr. Knecht hat mich in zwei Verfahren erfolgreich verteidigt und für mich die das bestmögliche Ergebnis erzielt. Von … (22.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Seidel
Rechtsanwalt Klaus Seidel
Seidel & Partner Rechtsanwälte mbB, Koblenzer Str. 10-12, 57627 Hachenburg 6742.8073892185 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Säumniszuschlag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Seidel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Drobe
Rechtsanwalt Martin Drobe
Kanzlei Drobe, Klopstockweg 2, 90547 Stein 7010.6124948804 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Drobe unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Säumniszuschlag
aus 6 Bewertungen Bei Herrn Drobe bin ich seit Jahren in den besten Händen, jetzt im Bereich Arbeitsrecht! Immer sehr kompetente … (22.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.
Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.
RUGE FEHSENFELD Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Essener Bogen 23, 22419 Hamburg 6713.7541948681 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Säumniszuschlag
(19.12.2023) Ich möchte der Kanzlei RUGE FEHSENFELD meinen Dank aussprechen. Über eine Empfehlung eines Freundes bin ich zu Herrn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Hoffmann
Rechtsanwalt Martin Hoffmann
Kanzlei Martin Hoffmann, Am Stadtgraben 27, 56626 Andernach 6729.0275322084 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Hoffmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Säumniszuschlag
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg 6719.6461982954 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Betreuungsrecht
Im Bereich Säumniszuschlag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
aus 20 Bewertungen Herr Butenberg hat mir schon im ersten Anfrageformular fachkundig und freundlich geholfen. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
LSS - Rechtsanwälte, Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt am Main 6825.5149651408 km
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Säumniszuschlag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Arndt
Rechtsanwalt Stefan Arndt
Kanzlei Arndt, Luisenstr. 32, 53129 Bonn 6695.1125294647 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Säumniszuschlag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Arndt gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Säumniszuschlag

Fragen und Antworten

  • Säumniszuschlag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Säumniszuschlag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Säumniszuschlag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Säumniszuschlag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Säumniszuschlag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Säumniszuschläge sind zu entrichten, wenn eine Steuer nicht rechtzeitig zur Fälligkeit entrichtet wird. Nach § 240 Abgabenordnung (AO) beträgt der Säumniszuschlag 1 Prozent des Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat, in dem die Steuer zu spät gezahlt wird. Bei einer Säumnis bis zu 3 Tage wird allerdings regelmäßig noch kein Säumniszuschlag erhoben. Zur Berechnung des Säumniszuschlages wird der Steuerbetrag abgerundet auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.

Nicht zu verwechseln ist ein Säumniszuschlag mit einem Verspätungszuschlag gemäß § 152 AO. Der Verspätungszuschlag kann bei nicht oder nicht innerhalb der Frist abgebebener Steuererklärung erhoben werden. Der Säumniszuschlag bezieht sich dagegen nicht auf die Abgabe der schriftlichen Erklärung, sondern auf die Zahlung der Steuer. Dazu stehen Säumniszuschläge grundsätzlich nicht im Ermessen der Behörde.

Auf steuerliche Nebenleistungen, wie beispielsweise ein Verspätungszuschlag oder Kosten der Bearbeitung, verlangt das Finanzamt regelmäßig keine Säumniszuschläge. Im Einzelfall ist auch ein Erlass des Säumniszuschlages aus Billigkeitsgründen möglich, beispielsweise bei einem offensichtlichen Versehen eines sonst vorbildlichen Steuerzahlers. Auch wenn die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung oder einen Erlass der Steuerschuld vorgelegen haben, beim Finanzamt nur kein entsprechender Antrag gestellt wurde, kommt ein Erlass von Säumniszuschlägen in Betracht.

Auch ein Teilerlass des Säumniszuschlages ist möglich. Beispielsweise wenn der Zweck des Säumniszuschlages, insbesondere dass der Steuerschuldner endlich zahlt, aufgrund feststehender Zahlungsunfähigkeit nicht mehr besteht, kann es zu einer Reduzierung der Zuschläge auf die üblichen Zinsen für eine Stundung kommen.

Säumniszuschläge gibt es nicht nur für Steuern, sondern auch für Beiträge und Beitragsvorschüsse zur Sozialversicherung. Die Höhe des Säumniszuschlages ergibt sich hier aus § 24 SGB IV (Sozialgesetzbuch Viertes Buch). Sie beträgt wie im Steuerrecht 1 Prozent für jeden Monat der Verspätung, bei Abrundung auf einen durch 50 teilbaren Eurobetrag. Im allgemeinen Verwaltungsrecht existieren ähnliche landesrechtliche Regelungen, die aber je nach Bundesland verschieden sein können.

Ein Säumniszuschlag findet sich typischerweise im öffentlichen Recht. Im Zivilrecht landet ein Schuldner, der eine Forderung nicht bezahlt ggf. im Gläubigerverzug. Auch hier erhöht sich die Forderung aufgrund der verspäteten Zahlung, in diesem Fall aber durch Zinsen. Diese Verzugszinsen berechnen sich aber nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anders als ein Säumniszuschlag. Zinsen entstehen in der Regel taggenau und orientieren sich am jeweils gültigen Basiszinssatz.

(ADS)

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