126 Anwälte für Schulpflicht | Seite 6

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Happold
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Happold
Anwaltskanzlei Beate Happold, Lupinenweg 9, 89160 Dornstadt 6997.7626887189 km
Ihr Anspruch ist meine Motivation!
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Beate Happold ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Schulpflicht
aus 39 Bewertungen Frau Happold hat mich schnell und effizient beraten (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wickert
Rechtsanwalt & Notar a. D. Thomas Wickert, Paderborner Straße 2, 10709 Berlin 6970.5713446932 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wickert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Schulpflicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wiese
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Wiese
Rechtsanwälte Wiese & Kollegen, Fischmarkt 6, 99084 Erfurt 6922.0487953902 km
Mein Anwalt. Mein Recht.
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Schulpflicht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Wiese gerne zur Verfügung
aus 87 Bewertungen Rechtliche Beratung war sehr gut vorbereitet und Fragen wurden differenziert und dezidiert beantwortet. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Walther
Rechtsanwalt Joachim Walther
Kanzlei an der Kunsthalle, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg 6720.3364476805 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Schulrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Schulpflicht bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Walther
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Speker
Rechtsanwalt Dirk Speker
Speker Nierhaus Stenzel Partnerschaft von Rechtsanwälten (SNS), Königstr. 8, 47051 Duisburg 6637.5657176331 km
Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Speker ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Schulpflicht
aus 7 Bewertungen Herr RA Dirk Speker ist ausgezeichnet! Ich wandte mich mit einer dringenden Angelegenheit an die Kanzlei und das … (19.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara von Heereman
sehr gut
Kanzlei Barbara von Heereman, Schillerplatz 7, 01309 Dresden 7084.081221328 km
Fachanwältin Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barbara von Heereman hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Schulpflicht
aus 22 Bewertungen Frau von Heeremann empfehle ich gerne weiter. Sie hat sich sehr für unseren Sohn, dem der Schulvertrag von einer … (21.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schulpflicht

Fragen und Antworten

  • Schulpflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schulpflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schulpflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Schulpflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schulpflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Schulpflicht trifft in Deutschland jedes Kind mit Vollendung des sechsten Lebensjahres. Je nachdem, wie stark oder schwach seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten sind, besteht aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, das Kind ein Schuljahr früher oder später einzuschulen. Hierzu bedarf es dann in der Regel aber eines entsprechenden Antrags der Eltern sowie der Zustimmung der Schulleitung, die unter Umständen auf ein schulärztliches Gutachten gestützt wird.

Die Schulpflicht basiert auf Art. 7 Grundgesetz (GG), wird aber in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer festgesetzt. Danach muss das Kind regelmäßig etwa die Schule besuchen, mitarbeiten, die Schulaufgaben mitschreiben und seine Hausaufgaben machen. Fehlzeiten, die sich aufgrund Schulabsentismus ansammeln, stellen einen Verstoß gegen die Schulgesetze dar und können schwer bestraft werden. So ist es möglich, den Schüler oder seine Eltern mit einem Bußgeld zu bestrafen. Weigern sich die Eltern sogar, ihr Kind in die Schule zu schicken oder schreiben sie ihr Kind krank, um während der Schulzeit z. B. in den Urlaub fahren zu können, begehen die Eltern eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen dann mit einem Strafverfahren rechnen. Unter Umständen können sie sogar das Sorgerecht für ihr Kind verlieren. Schließlich trifft die Eltern eine Aufsichtspflicht, weshalb sie dafür sorgen müssen, dass ihr Kind die Schule besucht.

Auch wenn für viele Schüler die Schulpflicht eher einem Schulzwang gleicht, müssen sie - je nach Bundesland - neun bis zehn Jahre die Schulbank drücken. In dieser Zeit haben sie für vier Jahre - in Berlin und Brandenburg sind es sechs Jahre - die Grundschule besucht und sich für eine weiterführende Schule wie etwa die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium entschieden. Zwar ist die allgemeine Schulpflicht nach neun bzw. zehn Jahren - also in der Regel mit 15 oder 16 Jahren - beendet. Danach folgt jedoch die sog. Teilzeitschulpflicht, die grundsätzlich drei Jahre dauert und jeden Schüler betrifft, der keine Schule in Vollzeit wie etwa ein Gymnasium besucht. Damit besteht die Schulpflicht (allgemeine Schulpflicht und Berufsschulpflicht) faktisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenn also etwa ein Hauptschüler nach erfolgreichem Schulabschluss mit einer Ausbildung beginnt, erfüllt er seine Teilzeitschulpflicht, wenn er die Berufsschule für die Dauer der Ausbildung besucht. Wer keine Ausbildung findet oder die Schule abgebrochen hat, kann sich aber nicht auf die „faule Haut" legen. Ein Hauptschulabsolvent muss dann vielmehr ein Berufsgrundschuljahr oder ein Berufsvorbereitungsjahr machen. Mit Letzterem können auch Schulabbrecher ihre Schulpflicht erfüllen und unter anderem den Hauptschulabschluss nachholen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Schulpflicht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Schulpflicht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.