4.157 Anwälte für Selbstanzeige | Seite 174

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Profil-Bild Rechtsanwalt Adam Medizade
sehr gut
Rechtsanwalt Adam Medizade
E.S. Kanzlei, Kriegsbergstr. 30, 70174 Stuttgart 6930.6109351177 km
In dubio pro reo
Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Selbstanzeige unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Adam Medizade
aus 11 Bewertungen Richtig zufrieden und hat mir viel geholfen. Ein toller Anwalt der bester Anwalt Danke vom Herzen Adam Medizade (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Markus Johannes Hirsch, Kurtalstraße 25, 76887 Bad Bergzabern 6837.8427931506 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Selbstanzeige beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
aus 6 Bewertungen Nach meiner Kontaktaufnahme erfolgte eine schnelle Rückantwort und eine zügige Bearbeitung meines Anliegens. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erik Mesmann
sehr gut
Rechtsanwalt Erik Mesmann
Kanzlei Erik Mesmann, Rheinkamper Str. 10, 47495 Rheinberg 6624.6487354969 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Erik Mesmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Selbstanzeige
aus 19 Bewertungen Herr Mesmann beriet uns gut verständlich und ausführlich zu unserem Problem. Innerhalb 3 Wochen war die Sache … (02.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ismet Mujakic
Kanzlei Ismet Mujakic, Rumfordstr. 5, 80469 München 7119.5247932541 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ismet Mujakic ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Selbstanzeige
aus 5 Bewertungen Einfach super!👍🏻 (22.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen
Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stresemannstraße 64-66, 41236 Mönchengladbach 6631.6015045491 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Selbstanzeige gerne behilflich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Selbstanzeige

Fragen und Antworten

  • Selbstanzeige: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Selbstanzeige sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Selbstanzeige: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Selbstanzeige umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Selbstanzeige und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Selbstanzeige spielt im Steuerrecht bzw. im Steuerstrafrecht eine sehr wichtige Rolle, kommt aber nur bei Steuerhinterziehung gemäß 370 AO (Abgabenordnung) bzw. bei der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO in Betracht.

Sinn und Zweck der Selbstanzeige ist schlicht und ergreifend das finanzielle Interesse des Staates, die aufgrund einer Steuerhinterziehung bisher unbekannt gebliebenen Einnahmequellen zu finden. Taucht z. B. erhaltener Werklohn wegen Schwarzarbeit nicht in den Büchern einer GmbH auf und erwähnt der Geschäftsführer den Betrag absichtlich nicht in der Steuererklärung, liegt bereits eine Steuerhinterziehung vor. Erfährt aber z. B. ein Finanzamt oder die Polizei davon, muss der Steuerpflichtige mit einem Strafverfahren und der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Ferner muss er die hinterzogene Steuer innerhalb einer bestimmten Frist erstatten und zusätzlich einen Säumniszuschlag sowie Hinterziehungszinsen zahlen. Um dies zu vermeiden, erhält der Steuerpflichtige mit der Selbstanzeige nach § 371 AO die Möglichkeit, zur sog. „Steuerehrlichkeit" zurückkehren. Offenbart er also z. B. geheime Konten bei einer ausländischen Bank, sodass die Beträge nun zu versteuern sind, entfällt - gewissermaßen als „Belohnung" - die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung.

Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige ist allerdings die Offenbarung sämtlicher, bisher verheimlichter und nicht versteuerter Beträge. Eine sog. Teilselbstanzeige ist nicht möglich und lässt die Strafbarkeit rückwirkend nicht entfallen. Ferner müssen die Steuern fristgemäß nachbezahlt werden und eine Selbstanzeige darf nicht ausgeschlossen sein. Das ist etwa der Fall, wenn die zuständige Behörde bereits von der Steuerhinterziehung weiß und ermittelt oder wenn schriftlich eine Steuerprüfung bzw. eine Betriebsprüfung angekündigt worden ist. Übrigens: Waren mehrere Personen an der Steuerhinterziehung beteiligt - z. B. im Rahmen einer Beihilfe, Anstiftung oder Mittäterschaft -, sollten alle gemeinsam von der Möglichkeit der Selbstanzeige Gebrauch machen. Erstattet dagegen nur eine Person Selbstanzeige, gilt die Strafbefreiung auch nur für sie. Da die Steuerhinterziehung nun bekannt ist, können die anderen Beteiligten allerdings keine Selbstanzeige mehr erstatten und müssen mit einem Strafverfahren rechnen.

Sofern der Hinterziehungsbetrag 50.000 Euro überschreitet, ist eine Straffreiheit nicht mehr möglich, vgl. § 398a AO. Sofern der Täter aber innerhalb einer bestimmten Frist die hinterzogenen Steuern sowie einen Strafzuschlag in Höhe von 5 % der hinterzogenen Steuern nachzahlt, wird von einer Strafverfolgung abgesehen.

(VOI)

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