869 Anwälte für Sonderausgaben | Seite 37

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Motkowski
Rechtsanwalt Christoph Motkowski
polski adwokat / prawnik w Monachium, Herzog-Wilhelm-Str. 21, 80331 München 7118.8040336136 km
Steuerrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Motkowski vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Sonderausgaben
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Wigger
Rechtsanwalt Dieter Wigger
HARBRING DR. WIGGER & KOLLEGEN, Hermannstr. 23, 46399 Bocholt 6607.3746943271 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Sonderausgaben hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter Wigger
Profil-Bild RECHTSANWALT (DE) und FACHANWALT für Bau- und Architektenrecht und FACHANWALT für Steuerrecht Avocat à la Cour (LU) Fritz Zahnd
sehr gut
RECHTSANWALT (DE) und FACHANWALT für Bau- und Architektenrecht und FACHANWALT für Steuerrecht Avocat à la Cour (LU) Fritz Zahnd
LegalUnion PartGmbB - Rechtsanwälte - Avocats à la Cour - Solicitors - Steuerberater, 205, Route d'Arlon, 1150 Luxemburg, Luxemburg 6690.6394939362 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr RECHTSANWALT (DE) und FACHANWALT für Bau- und Architektenrecht und FACHANWALT für Steuerrecht Avocat à la Cour (LU) Fritz Zahnd ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Sonderausgaben
aus 74 Bewertungen Herr Zahnd ist ein super Anwalt. Er hat uns als KMU schon mehr als einmal auf dem Gebiet des Baurechts helfen können. … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Barz
Rechtsanwalt Uwe Barz
Kanzlei Barz, Drakestr. 4c, 12205 Berlin 6974.3466787503 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Barz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Sonderausgaben
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Ohler
Rechtsanwalt Wolfgang Ohler, Augustinusstr. 11 D, 50226 Frechen 6664.0005423812 km
Steuerrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Sonderausgaben beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Ohler

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sonderausgaben

Fragen und Antworten

  • Sonderausgaben: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sonderausgaben sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Sonderausgaben: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sonderausgaben umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sonderausgaben und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Sonderausgaben mindern ähnlich wie außergewöhnliche Belastungen aufgrund bestimmter sozialpolitischer und steuerpolitischer Gründe das zu versteuernde Einkommen. Dabei hat vor allem das Alterseinkünftegesetz, das die schrittweise vollständige nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften unter entsprechender Steuerbefreiung entsprechender Vorsorgeaufwendungen bis zum Jahr 2040 zum Ziel hat, viele Änderungen gebracht. Gleichzeitig haben sich die bestehenden Regelungen dadurch erheblich verkompliziert. Im Einzelfall kann es sich je nach den Umständen des Einzelfalls statt um Sonderausgaben auch um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handeln.

Vorsorgeaufwendungen

Altersvorsorge

Als Sonderausgaben können Steuerpflichtige im Rahmen der Steuererklärung bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag, der bei zur Zusammenveranlagung führender Ehe bzw. Lebenspartnerschaft das Doppelte beträgt, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, der Künstlersozialversicherung, bei der Tätigkeit beispielsweise als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater an berufsständische Versorgungswerke oder Einzahlungen in eine seit 2005 bestehende kapitalgedeckte Altersversorgung - Riester-Rente oder Rürup-Rente - das zu versteuernde Einkommen mindern. Eine Vorsorgepauschale, die einen Mindestbetrag an Vorsorgeaufwendungen festlegt, begrenzt die Vorsorgeaufwendungen dabei nach unten. Die entsprechenden Aufwendungen zur Altersvorsorge werden auch als Basisvorsorge bezeichnet.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Des Weiteren lassen sich zumindest eingeschränkt Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Arbeitslosenversicherung, Sonderleistungen einer privaten Krankenversicherung, Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung oder Versicherung für den Fall der Erwerbslosigkeit und Berufsunfähigkeit, Zahlungen an eine bloße Risikolebensversicherung oder sonstige Lebensversicherung, wenn Letztere vor 2005 abgeschlossen wurde und erste Beitragszahlungen entsprechend begonnen haben. Außerdem Beiträge zu einer privaten Haftpflicht, darunter auch zu der im Rahmen der Kfz-Versicherung vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und nicht zuletzt Kosten eines zum Zwecke der Absicherung gegen Risiken der Tierhalterhaftung abgeschlossener Haftpflichtschutzes. Ebenso stellen Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung Sonderausgaben dar.

Unterhaltsleistungen und Versorgungsleistungen

Nach einer Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist ein Partner häufig dem anderen zum Unterhalt verpflichtet. Solche Unterhaltsleistungen stellen Sonderausgaben dar. Kinderfreibeträge verhindern hingegen, dass das auch für Kindesunterhalt gilt.

Des Weiteren unterfallen aber bestimmte aufgrund besonderer Verpflichtung lebenslang und wiederkehrend zu erbringender Versorgungsleistungen dem Sonderausgabenbegriff.

Ausbildungskosten, Kirchensteuer, Spenden,

Weitere Sonderausgaben können Ausgaben für die eigene Berufsausbildung, die gezahlte Kirchensteuer sowie Spenden darstellen. Außerdem sind auch gewisse Kosten für den Besuch einer privaten Schule durch ein eigenes Kind - Stichwort Schulgeld - wie auch anteilige Kosten der Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzbar.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Sonderausgaben umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Sonderausgaben besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.