1.111 Anwälte für Sozialhilfe | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Förster
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Förster, Bürgermeisterstr. 16, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6967.9806398337 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Sozialhilfe unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Förster
aus 5 Bewertungen Frau Förster ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin. (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Krause
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhold Krause
NJR Neuner-Jehle Rechtsanwälte, Unterländer Str. 57, 70435 Stuttgart 6927.4442270373 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhold Krause ist Ihr Ansprechpartner für Sozialhilfe
aus 20 Bewertungen Freundlich und professionell. (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
Charlotte Jentsch, Am Marktplatz 1, 66914 Waldmohr 6780.6521901896 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Charlotte Jentsch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Sozialhilfe
(20.01.2024) Mein Problem hatte sich vor dem RA-Termin erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Hoppert
Rechtsanwältin Miriam Hoppert
Rechtsanwälte Koenigshaus und Schäfer, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf 6649.3207507806 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Hoppert ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Sozialhilfe
(20.01.2023) Ich kann frau Huppert nur weiter empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Leibner
Rechtsanwalt Thomas Leibner
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Poststraße 31, 09648 Mittweida 7038.6616540282 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Sozialhilfe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Leibner
(21.08.2019) Die Beratung war stets einwandfrei und auch im Verfahren wurde ich gut rechtlich Vertreten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Klein
Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft, Greifswalder Straße 5, 10405 Berlin 6975.6200429409 km
Fachanwältin Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Sozialhilfe unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Yvonne Klein
aus 41 Bewertungen Ich nahm Frau Kleins professionelle Beratungen und Dienstleistungen sowohl im Sozialrecht als auch im Arbeitsrecht … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hnida
Rechtsanwalt Carsten Hnida
Anwaltskanzlei Hnida, Puschkinstraße 44, 14943 Luckenwalde 6985.8092390511 km
Am Ende wird alles gut - und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Carsten Hnida für Rechtsfragen rund um den Bereich Sozialhilfe
aus 7 Bewertungen Herr Hnida half mir schnell und kompetent meine Frage zum Sozialrecht zu beantworten. (22.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sozialhilfe

Fragen und Antworten

  • Sozialhilfe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sozialhilfe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sozialhilfe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sozialhilfe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sozialhilfe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Sozialhilfe wird als steuerfinanzierte Leistung zur Unterstützung bedürftiger Personen erbracht, um ihnen zu ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Anspruch auf Sozialhilfe können in Deutschland lebende Bedürftige haben und in Ausnahmefällen auch Deutsche, die im Ausland leben. Es ist hauptsächlich im SGB XII geregelt, das zum 01.01.2005 das Bundessozialhilfegesetz abgelöst hat.

Zu diesem Zeitpunkt wurde die Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige durch die so genannte Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt (siehe dazu ALG II).

Das Sozialhilferecht ist neben dem Grundsatz der Wahrung der Menschenwürde vom sogenannten Bedarfsdeckungsprinzip geprägt, d.h. Sozialhilfe soll nur für einen ganz konkreten individuellen Bedarf geleistet werden, der aufgrund einer gegenwärtigen Notlage besteht.

Entscheidendes Merkmal der Sozialhilfe ist ihre Nachrangigkeit (sogenannte Subsidiarität): Sozialhilfe wird nicht geleistet, wenn der Antragsteller durch seine Arbeitskraft, sein Einkommen oder sein Vermögen sich selbst helfen kann oder die notwendigen Leistungen von anderen, wie etwa Angehörigen, beziehen kann. Sozialhilfe steht auch hinter anderen Sozialleistungen (z.B. BAföG, ALG II bzw. Hartz IV) zurück. Der Gesetzgeber hat die Sozialhilfe bewusst als letzte Auffangmöglichkeit ausgestaltet, weil der Antragsteller außer Bedürftigkeit keine weiteren Voraussetzungen erfüllen muss.

Leistungen der Sozialhilfe sind zum einen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes: so etwa die Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff SBG XII und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Zum anderen sind es die Leistungen zur Sicherung sonstiger Bedarfe, wie z.B. Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder zur Weiterführung des Haushalts. Dazu gehört auch die Altenhilfe und die Blindenhilfe.

Die Sozialhilfe wird hauptsächlich als Geldleistung und nur in Ausnahmefällen als Dienst – oder Sachleistung erbracht.

Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe ist die Bedürftigkeit der antragstellenden Person. Hierbei wird die Bedürftigkeit des gesamten Haushalts der Person als Maßstab herangezogen, da dieser als Einheit betrachtet wird. Es ist unerheblich, ob die einzelnen Haushaltsmitglieder miteinander verwandt sind. Es kommt vielmehr auf die Wirtschaftsgemeinschaft und den gegenseitigen Einsatz füreinander an.

Die Träger der Sozialhilfe sind die kreisfreien Städte und die Landkreise als örtliche Träger und durch Landesrecht bestimmte überörtliche Träger. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt dabei immer die sachliche Zuständigkeit, § 97 Abs. 1 SGB XII.

Die Finanzierung der Sozialhilfe wird von den Kommunen getragen.

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